Positionspapier : OVE fordert Anpassung der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte
Der OVE plädiert für eine praxisnahe Anpassung der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte
in Österreich.
Die transparente und kundenfreundliche Abrechnung an öffentlichen E-Ladestationen ist eine wesentliche Voraussetzung, um Elektromobilität für die breite Masse attraktiv zu machen. In einem aktuellen Positionspapier fordert de Österreichische Verband für Elektrotechnik (OVE) nun eine Anpassung der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte. Ansonsten könnte sich das nahende Ende einer Übergangsfrist nachteilig auf Kund*innen auswirken.
Lange gefordert, in der Umsetzung allerdings mit einigen Hürden bedacht: Die Abrechnung von tatsächlich geladener elektrischer Energie, anstatt der Dauer des Ladevorgangs bedeutet in Österreich einen hohen Aufwand. Technisch ist die Abrechnung nach Kilowattstunden statt Minuten längst möglich, doch der rechtliche Rahmen birgt so manche Herausforderung: Weil elektrische Energie in Österreich gemäß Maß- und Eichgesetz (MEG) eine eichpflichtige Größe ist, braucht es dafür eichrechtskonforme Ladetarifgeräte.
Zum Schutz der Endkund*innen und zur Sicherstellung fairer Marktbedingungen ist seit über zwei Jahren eine entsprechende Verordnung (Eichvorschriften für Ladetarifgeräte) in Kraft. Die praktische Umsetzung der Verordnung stellt jedoch hohe Anforderungen an Betreiber, Hersteller und Eichstellen.
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Nach Übergangsfrist: Wieder nur Abrechnung nach Zeit erlaubt
Die Zeit drängt, denn die Übergangsfrist für die Verordnung über Eichvorschriften für Ladetarifgeräte läuft Ende 2025 aus. Bis dahin müssen Ladestationen eichrechtskonform beschaffen sein. Erfüllen sie die Vorgaben nicht, müssen sie danach entweder stillgelegt werden oder dürfen den Ladevorgang wieder nur nach Zeit abrechnen. Der OVE geht davon aus, dass die Betreiber sich für letztere Variante entscheiden werden. Zum Nachteil der Kund*innen – denn selbst im Vergleich zu ungenau gemessener Energie bei nicht geeichten Ladetarifgeräten kommt die Abrechnung nach Zeit üblicherweise teurer.
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Anpassung der Verordnung gefordert
„Der Erfolg von Elektromobilität hängt eng mit einer kundenfreundlichen Ladeinfrastruktur und transparenten Abrechnung zusammen. Ziel muss es daher sein, zügig, kosten- und ressourceneffizient eichrechtskonforme Ladestationen bereitzustellen“, betont OVE-Generalsekretär Peter Reichel. In einem aktuellen Positionspapier fordert der OVE daher Anpassungen in der Verordnung, um die Erfüllung der Anforderungen zu vereinfachen:
- Fristverlängerung für die Ersteichung von ausnahmsweise zugelassenen Geräten bis 1.1.2027
- Auf geringere Stückzahlen abgestimmte Stichprobenprüfung bei Ersteichung
- Wegfall einer verpflichtenden Stempelung aller Geräte bei Stichprobenprüfung
- Bei 1:1-Ersatzteiltausch: Verzicht auf Prüfung der Verkehrsfehlergrenzen nach Anbringung des Sicherungszeichens bis zur Neueichung durch eine vom BEV ermächtigte Person
- Ausweitung der Zulassung von Herstellern zur Ersteichung auch auf die Neueichung der klar definierten Bauarten
- Rasche Überarbeitung der Messgeräterichtlinie und Umsetzung in Österreich für europaweit einheitliche Zulassungsvorgabe
Das Positionspapier „Praxisnahe Anpassung der Eichvorschriften für Ladetarifgeräte in Österreich“ wurde von Ladestationsbetreibern, Herstellern von Ladestationen sowie Eichstellen abgestimmt und vom OVE als Branchenvertretung konsolidiert.
Event-Tipp: 3. OVE-Mobility-Workshop
Die OVE-Mobility-Workshops bieten Fachvorträge zu den neuesten Erkenntnissen rund um das Thema Elektromobilität, begleitet von interaktiven Programmpunkten. Sie finden zweimal jährlich, mit jeweils neuer thematischer Ausrichtung, statt. Die dritte Ausgabe des Formates beschäftigt sich am 02.10.2025 von 13:30 - 19:00 Uhr nun mit dem Thema "Praxis der Digitalisierung und Regulatorik von Ladeinfrastruktur".
Interessant ist der Workshop für Mitarbeitende von:
• Energieunternehmen, CPOs/Ladestationsbetreibern, Garagenbetreibern
• Planungsbüros, Ingenieurbüros
• Fuhrparkbetreibern, Verkehrsinfrastrukturbetreibern
• Hausverwaltungen/Immobilienverwaltungen
• Fahrzeugherstellern und Zulieferern
>> Zu Programm und Anmeldung geht's hier.