Bureau Veritas : Energieeffizienzgesetz verunsichert Unternehmen

Die Regierungsvorlage wurde im Ministerrat beschlossen und das Gesetz sollte gemäß EU-Richtlinie im Juni in Kraft treten. Die Verabschiedung im Nationalrat lässt jedoch auf sich warten. Die Unternehmen sind, wie eine Umfrage des Zertifizierers Bureau Veritas unter rund 500 Firmenkunden zeigt, nicht oder nur unzureichend über den Handlungsbedarf informiert.

Maßnahmen in Unternehmen

Endenergieverbrauchende Unternehmen müssen künftig, abhängig von ihrer Größe und ihrem Energieverbrauch, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz setzen und dokumentieren. Bureau Veritas-Geschäftsführer Rudolf Pichler: „Dabei haben große und mittlere Unternehmen die Wahlmöglichkeit zwischen der Einführung eines Energiemanagement-Systems oder eines Energieaudits, das alle vier Jahre durchzuführen ist.“

DI Rudolf Pichler: “Viele Unternehmen sind verunsichert” - © Martina Draper

Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sind von Verpflichtungen ausgenommen, können aber freiwillig Energiesparberatungen in Anspruch nehmen. Diese werden mit insgesamt 20 Millionen Euro als Anreizfinanzierung gefördert. Wenn Energielieferanten und Unternehmen ihre Verpflichtung laut Energieeffizienzgesetz nicht erfüllen, müssen sie Ausgleichszahlungen in den Energieeffizienzfonds leisten.

Mit den Fondsmitteln werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz gefördert. Energieberatungen und Energieaudits für Unternehmen sollen in den kommenden vier Jahren mit insgesamt 20 Millionen Euro gefördert werden. Die dafür notwendige Überprüfung erfolgt über eine Monitoringstelle. Im Einklang mit der EU-Richtlinie werden "early actions", das sind Maßnahmen, die nach 2008 umgesetzt wurden und bis Ende 2020 wirken, zu 25 Prozent auf das 1,5-Prozent-Ziel angerechnet.

Umsetzung durch Energielieferanten

Nach dem Energieeffizienzgesetz müssen seit 1. Jänner 2014 alle Energielieferanten, mit Ausnahme der ganz kleinen, bei ihren Kunden Maßnahmen setzen, die zu mehr Energieeffizienz führen. Dabei werden Verbesserungen bei einkommensschwachen Haushalten mit dem Faktor 1,5 stärker gewichtet, diese Kunden werden also besonders profitieren. Um der Energiearmut zusätzlich entgegen zu wirken, müssen alle größeren Energieversorgungsunternehmen eine Ombudsstelle für einkommensschwächere Kunden einrichten. Erreichen die EVUs die jährlichen Effizienzverbesserungen nicht, müssen sie Ausgleichszahlungen in den Energieeffizienzfonds leisten, der freiwillig gesetzte Effizienzmaßnahmen fördert.

Mit dem Energieeffizienzgesetz soll die EU-Richtlinie zur Förderung der Energienutzung aus erneuerbaren Quellen und zur Energieeffizienz umgesetzt werden. Es soll die Effizienz der Energienutzung kostenwirksam gesteigert und Energie eingespart werden, um die für 2020 definierten Ziele in Österreich zu erreichen.

Bureau Veritas-Chef Pichler rechnet mit der Verabschiedung des Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Den Unternehmen empfiehlt er, sich möglichst rasch mit den bereits bekannten Bestimmungen vertraut zu machen.