Neue Elektrotechnikverordnung : Klare Regelungen für die Anwendung der OVE E 8101

Die neue Elektrotechnikverordnung ETV 2020 dient wie bisher der Regelung der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie anderer Anlagen in deren Einflussbereich. Die wesentlichen Neuerungen: Die Liste der verbindlichen Normen ist deutlich kürzer. Nur noch rein österreichische elektrotechnische Normen und elektrotechnische Referenzdokumente können zukünftig verbindlich erklärt werden. Im Anhang II der ETV 2020 werden außerdem nicht verbindliche elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften aufgezählt, bei deren Anwendung davon ausgegangen werden kann, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Elektrotechnikgesetzes ETG 1992 erfüllt sind.

Rechtssicherheit bei Anwendung der OVE E 8101

Eine dieser neu kundgemachten Normen ist die OVE E 8101:2019-01-01 „Elektrische Niederspannungsanlagen“. Mit der Kundmachung dieser Norm und unter gleichzeitiger Zurückziehung der veralteten verbindlichen Normen (ÖVE/ÖNORM E 8001, OVE EN 1) ist nun die Anwendung und somit auch die Rechtssicherheit bezüglich der Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen klar festgelegt: Bei vollständiger und korrekter Anwendung der OVE E 8101:2019-01-01 werden die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des ETG 1992 für elektrische Niederspannungsanlagen erfüllt. Sollte die Norm nicht oder nicht vollständig angewandt werden, so ist die Erfüllung der Anforderungen auf Grundlage einer Risikobeurteilung darzulegen. Für diese neue Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr.

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