ERNEUERBARE ENERGIE ÖSTERREICH : Ölheizungs-Aus und CO2-Steuer gefordert
Bis 2020 könnten in Österreich 55 % der benötigten Raumwärme von erneuerbaren Energiequellen bereitgestellt werden. Dazu stellte der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich am 6. Mai 2013 eine Roadmap vor und fordert von der (kommenden) Regierung dafür ein sieben Punkte umfassendes Maßnahmenpaket: Raumwärme muss leistbar bleiben, Installationsverbot von Ölheizungen, Kesseltauschprämie + steuerliche Abschreibung der Investition, Förderzins-Anhebung auf Öl- und Gasförderung, Einführung einer CO2-Steuer, Informationsoffensive und Vorbildwirkung der öffentlichen Hand sowie Abbau von rechtlichen Barrieren.
1. Raumwärme muss leistbar bleiben
In Österreich wird mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs für die Erzeugung von Wärme zur Beheizung von Gebäuden sowie für industrielle Prozesse eingesetzt. Knapp 60 % davon werden für die Erzeugung von Raumwärme oder Kälte verwendet. Der Anteil erneuerbarer Energie im Raumwärme-Markt lag 2011 bei rund 41%. Der Rest wird von fossilen Energieträgern bereitgestellt. „Unser Ziel muss es sein, den Anteil erneuerbarer Wärme bis 2020 auf mindestens 55 % zu erhöhen“, fordert Josef Plank, Präsident von Erneuerbare Energie Österreich. „Dies ist dringend nötig, denn die fossilen Energieträger werden teurer, und Raumwärme muss sich jeder Österreicher leisten können. Gleichzeitig ist der Klimaschutz ein Gebot der Stunde“.
2. Keine neuen Ölheizungen ab 2015
„Biogene und klimafreundliche Brennstoffe sind um rund 50 % günstiger als Heizöl, und die Solarwärme zu 100%. Wenn es uns gelingt, die Hürde der höheren Investitionskosten bei erneuerbaren Technologien zu überspringen, dann kann der Anteil erneuerbarer Energie deutlich gesteigert werden“, erklärt Plank. „Aus diesem Grund fordern wir ein Verbot des Einbaus von Ölheizungen im Neubau ab 2015 sowie in der Sanierung ab 2016 samt einer Kesseltauschprämie als Investitionsanreiz“. Diese soll für den Tausch einer Ölfeuerung (2014; 2.000 Euro), aber auch einer veralteten Festbrennstoffheizung (2014; 1.500 Euro) gelten.
Informierten über die „7 Maßnahmen für die Wärmewende“ (v. l.): Horst Jauschnegg, Vorsitzender des Österreichischen Biomasse-Verbandes; Josef Plank, Präsident von Erneuerbare Energie Österreich; Roger Hackstock, Geschäftsführer
Austria Solar
Bild: EEÖ
Gleichzeitig wird jeweils eine Degression von jährlich 100 Euro bis 2018 vorgeschlagen. Eine Zusatzprämie für Solaranlagen von 500 Euro ist ebenfalls im Plan. Im Hinblick auf den Ausbau der Nutzung von Umgebungswärme durch Wärmepumpen sei zu beachten, dass dieser nur dann sinnvoll ist, wenn die Wärmepumpen in der Praxis einen nachgewiesenen hohen Nutzungsgrad (hohe Effizienz) aufweisen und mit Ökostrom betrieben werden. Das ist laut Plank notwendig, um negative Auswirkungen in Form einer Steigerung der Nutzung fossil erzeugter elektrischer Energie zu vermeiden.
3. Eigener steuerlicher Absetzbetrag
„Mit der Einführung eines eigenen Absetzbetrages für Investitionen speziell für erneuerbare Wärme als Ergänzung zum allgemeinen Sonderausgaben-Absetzbetrag soll ein weiterer Anreiz für den Umstieg gesetzt werden“, fordert Roger Hackstock, Geschäftsführer Austria Solar. Zusätzlich zum Sonderausgaben-Höchstbetrag von jährlich 2.920 Euro soll für diesen eigenen Absetzbetrag ein Höchstbetrag von 2.000 Euro gelten, der in voller Höhe anerkannt wird und zehn Jahre lang gewährt wird.
Es sollen nur jene Kosten absetzbar sein, die vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Geht man von einer Investition von 15.000 Euro aus, reduziert sich die Einkommenssteuer um 525 Euro jährlich - und dies zehn Jahre lang. Die Kosten werden demnach um 35 % reduziert. Für sozial schwache Haushalte soll eine Steuergutschrift in gleicher Höhe anerkannt werden.
4. Anhebung des Förderzinses
Die Finanzierung der Vorschläge soll unter anderem durch die Erhöhung des Förderzinses auf inländische Öl- und Gasförderung erfolgen. Die Republik Österreich ist Eigentümer der inländischen fossilen Energievorräte. Sie vergibt zu ihrer Nutzung Förderrechte an Firmen und hebt dafür einen Förderzins ein. Dieser hängt vom Ölpreis je Tonne ab und ist von 2 bis 14 % gestaffelt. Zurzeit wird der höchstmögliche Zinssatz verrechnet, jedoch steigt dieser nicht mehr an, obwohl die Ölpreise immer wieder neue Rekorde brechen.
„Wir schlagen vor, dass der Bund durch eine einfache Novelle des Mineralrohstoffgesetzes vom Wertanstieg der inländischen Öl- und Gasförderung stärker profitiert. Der Spitzenzinssatz soll für Erdöl auf 33 % und für Erdgas auf 37 % angehoben werden“, erklärt Horst Jauschnegg, Vorsitzender des Österreichischen Biomasse-Verbandes. Die Republik würden laut Berechnungen der Experten beim Ölpreisniveau der Jahre 2011/2012 etwa 150 Millionen Euro an Mehreinnahmen lukrieren.
5. CO2-Steuer als Lenkungseffekt
Kürzlich wurde eine Reform des CO2-Zertifikatshandelssystems vom EU-Parlament abgelehnt. „Damit ist das Emissionshandelssystem praktisch gescheitert. Klimaschutz muss auf die Ebene der Nationalstaaten verlagert werden. Wie es funktionieren kann, zeigt uns Schweden mit einer CO2-Steuer vor. Diese würde nicht nur dem Wärmesektor zugutekommen, sondern umfassende Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs, zum effizienten Umgang mit Energie und zum forcierten Umstieg auf Ökoenergien setzen", erklärt Plank. „Die CO2-Steuer ist die einfachste, effizienteste und schnellste Möglichkeit, die Energiewende zu bewerkstelligen“.
Im Gegenzug zu dieser neuen Steuer, müssten andere Abgaben, z. B. im Bereich der Lohnnebenkosten, gesenkt werden. Diese Steuer müsste im Einführungsjahr 30 Euro pro Tonne CO2 betragen und in den Folgejahren jährlich um fünf Euro erhöht werden, bis sie 60 Euro pro Tonne beträgt. Liegt in einem Jahr der Ölpreis im Schnitt höher als 150 USD je Fass, sollte die Erhöhung im Folgejahr ausgesetzt und um ein Jahr verschoben werden. „Die jährlichen Einnahmen aus dieser CO2-Steuer sollen primär wieder an die Wirtschaft und die Bevölkerung durch Senkung der Lohnnebenkosten sowie der Pensionsbeiträge und im Wege sozialer Ausgleichsmaßnahmen refundiert werden. Nur ein kleiner Teil dient der Förderung von Ökoenergien“, rechnet Plank vor.
6. Informationsdefizit beheben
„Die größte Hürde für eine rasche Umsetzung der Energiewende beim Heizen liegt im Informationsdefizit der breiten Öffentlichkeit, wobei Werbekampagnen der fossilen Energiewirtschaft oftmals zur gezielten Fehlinformation der BürgerInnen beitragen", informiert Plank. Aus diesem Grund schlägt er vor, dass die Bundesregierung eine gezielte Informationsoffensive startet, um die ÖsterreicherInnen über die Notwendigkeit und Chancen einer Energiewende beim Heizen zu informieren und die angebotenen finanziellen Anreize zu bewerben. Gleichzeitig muss der Bund inklusive nachgelagerter Institutionen eine Vorbildwirkung durch vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien übernehmen.
7. Abbau von Barrieren
„Für Erdöl samt Erdgas gilt eine gesetzliche Bevorratungspflicht. Zur Abdeckung der finanziellen Risiken der Bevorratung bestehen staatliche Haftungen, die einer Förderung gleichkommen", weiß Christian Rakos, Geschäftsführer proPellets Austria. „Mit der zunehmenden Bedeutung von Pellets als direktem Heizölersatz wäre eine gesetzlich verankerte Bevorratung zur Sicherstellung der Versorgung auch unter außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel klimatischen Extremereignissen oder plötzlichem Anstieg des Verbrauchs durch viele Neuanlagen, sinnvoll und anzustreben."
Aufgrund der Produktion im Inland wäre eine Bevorratung von 5 bis 10 % des Jahresbedarfs bereits ausreichend, um eine sichere Versorgung auch in Ausnahmesituationen zu gewährleisten. Weitere Barrieren müssten laut Jauschnegg im Immissionsschutzgesetz Luft, dem geplanten österreichischen Energieeffizienzgesetz sowie bei der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in die OIB-Richtlinie 6 abgebaut werden, um einen weiteren Ausbau von erneuerbaren Energieträgern im Wärmebereich zu ermöglichen.