Bundeswettbewerbsbehörde : Fronius: Geldbußenantrag wegen kartellrechtswidriger Vereinbarungen
Am 30. Juni 2023 hat die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Fronius eingebracht. Das Unternehmen mit Sitz im oberösterreichischen Pettenbach ist international in den Bereichen Schweißtechnik, Photovoltaik und Batterieladetechnik tätig.
Über ihr anonymes Hinweisgebersystem („Whistleblowing“) erhielt die BWB Informationen über Vertriebsverträge von Fronius mit seinen Vertriebspartnern. Diese enthielten „kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverboten im Rahmen des Vertriebssystems für den Vertrieb im Bereich Schweißtechnik", wie die Behörde informiert.
Die Ermittlungen der BWB starteten bereits im August 2020. Im Juli 2021 stellte Fronius einen Kronzeugenantrag und kooperierte seither laut BWB „kontinuierlich und umfassend". Nun hat die Behörde die Verhängung einer angemessenen Geldbuße beim Kartellgericht beantragt. Für eine allfällige spätere Konkretisierung der Bußgeldhöhe durch die BWB finden derzeit sogenannte "Settlementgespräche" unter Einbindung des Bundeskartellanwalts statt.
Zudem laufen aktuell auch Ermittlungen gegen weitere Unternehmen, die BWB werde zeitnah weitere Bußgeldanträge an das Kartellgericht stellen, heißt es.
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Geldbußen nach dem Kartellgesetz
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa auch Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten.
Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen. Erst 2022 hat Fronius die 1-Milliarden-Euro-Umsatzmarke überschritten.