ZVEI : Lampentausch: Klarheit bei CE-Kennzeichnung
Wann wird bei der Umrüstung einer bestehenden Leuchte mit alter Lichttechnik auf LED-Technologie eine neue Konformitätserklärung erforderlich – und wann nicht? Bisher gab es bei der Beantwortung dieser Frage unterschiedliche Positionen und damit Unsicherheit am Markt. In einem neuen White Paper definiert der deutsche Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) nun, unter welchen Bedingungen bei der Modernisierung von Leuchten auf LED-Technologie das existierende CE-Kennzeichen gültig bleibt und eine neue CE-Konformitätserklärung entfällt. Für Elektrotechniker*innen bedeutet das mehr Planungssicherheit rund um den Einsatz von LED-Röhren.
Grundlage ist der Blue Guide der Europäischen Union (2022) und dessen Definition von „wesentlichen Veränderungen von Produkten“. Demnach bleibt das CE-Kennzeichen dann gültig, wenn keine wesentlichen Veränderungen an Leistung, Verwendung oder Bauart vorgenommen wurden. Dies bedeutet, dass Installateur*innen bei der Umrüstung von Leuchten auf LED-Lampen auch bei einer Umverdrahtung nicht notwendigerweise zum Hersteller werden und keine neue CE-Konformitätserklärung ausstellen müssen.
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Vier Optionen für den Lampentausch
Mit dieser Orientierungshilfe eröffnen sich dem Elektro-Fachpersonal vier Möglichkeiten zur Modernisierung von quecksilberhaltigen Lampen auf effiziente, nachhaltige LED-Beleuchtung:
- LED-Lampen für den 1:1 Retrofit
- LED-Lampen für die Umverdrahtung auf Netzspannung
- LED-Umrüstsätze
- Neue LED-Leuchten
Die Entscheidung für eine dieser Umrüstlösungen hängt von verschiedenen Faktoren wie der Eignung der Bestandsbeleuchtung und der Risikobewertung ab. Die Umrüstung auf LED-Lampen erweist sich etwa als umweltfreundlich, da bestehende Leuchten weiterverwendet werden und so Elektroschrott vermieden wird.