Ende der Begutachtungsfrist für EAG : Branche zeigt Stolpersteine auf

EAG muss Energiewende den Weg ebnen

„Die Branche weist darauf hin, dass das Ende der Begutachtung der Beginn für die Nachbesserung sein muss, denn ansonsten wird die Energiewende über die aufgezeigten Stolpersteine fallen und einen Bauchfleck landen“, erklärt Christoph Wagner, Präsident des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ).

Die Stellungnahme des EEÖ ist mit über 40 Seiten daher auch sehr umfangreich ausgefallen.

Es brauche Entschlossenheit beim Ökostromausbau und es dürfe keine Zeit mehr verloren werden.

„30 Mrd. € an Investitionen werden durch den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgelöst und bringen heimische Wertschöpfung. Darüber hinaus können rund 100.000 Arbeitsplätze geschaffen werden“, erklärt Wagner und erinnert daran, dass diese nur möglich ist, wenn das EAG auch optimal ausgestaltet ist.

Dachanlagen müssen vor dem Hintergrund des 1-Mio.-Dächerprogramms stärker entlastet werden.

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) hat ebenfalls eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf erarbeitet. Begrüßt wird vor allem die Ermöglichung einer neuen Förderlandschaft für Photovoltaik (PV) und Stromspeicher, die Machbarkeit Erneuerbarer-Energie-Gemeinschaften (EEG) sowie die in vielen Paragrafen verankerte Netztransparenz. Zu den wichtigsten Verbesserungspunkten zählt etwa die Schaffung vernünftiger Anlagenkategorien bei der Ausschreibung und bei der Investitionsförderung. „Speziell Kleinanlagen verlangen ein besonderes Augenmerkt und dementsprechende Erleichterungen und Chancengleichheit, da diese mit den großen Anlagen nicht vergleichbar sind. Klare, handhabbare und planbare Bedingungen sind für alle Marktteilnehmer unumgänglich“, betont Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des PVA. So müssen etwa Ausnahmen für Anlagen kleiner 500 kWp in vielen Bereichen geschaffen werden. Einige Vorschläge im Entwurf führen zu Kostensteigerungen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand, was wohl nicht der Idee des 1-Mio.-Dächerprogramms entsprechen kann. Paierl: „Mit dem neuen Gesetz werden zusätzliche Kosten eingeführt. Umso wichtiger ist es, Dachanlagen von diesen neuen Kostenbelastungen zu schützen.“ Auch das für die Investitionsförderung von PV- und Speicher angesetzte Budget sollte noch einmal überarbeitet werden, da die vorgesehenen 60 Mio. Euro nur geringfügig über dem aktuellen Budget liegen und damit kein Ausbauturbo gezündet wird. Im Bereich der Stromnetze sind vor allem Transparenz (Kapazitäten, Kosten) und faire Zugangsbestimmungen das Um und Auf. Auch hier braucht es für Dachanlagen und bestehende Netzanschlüsse Erleichterungen und Kostenreduktionen, damit diese Anlagen nicht unwirtschaftlich werden. Auch das Recht des Netzanschlusses, das es aktuell gibt, sollte beibehalten werden.

Stellungnahme der E-Wirtschaft als Faktencheck für die Systemsicherheit

Die E-Wirtschaft sieht den Gesetzesentwurf in vielen Punkten positiv. In einigen Punkten hat Oesterreichs Energie allerdings Änderungsbedarf festgestellt und die entsprechenden Vorschläge im Rahmen der Begutachtung eingebracht.

Besonders kritisch sieht die E-Wirtschaft die angedachten Regelungen zur Netzreserve. Je mehr Strom aus Windkraft und Sonnenenergie in das Energiesystem kommt, desto wichtiger ist die Rolle von Kraftwerken, die den Unterschied zwischen Erzeugung und Verbrauch ausgleichen. Das ist wesentlich, damit Österreichs Stromversorgung auch in Zukunft sicher und unterbrechungsfrei ist. Daher müssen diese Kraftwerke auch langfristig wirtschaftlich abgesichert sein. Dazu sind bessere gesetzliche Regelungen notwendig, als sie der derzeitige Entwurf vorsieht.

Auch bei den Energiegemeinschaften ist aus Sicht der E-Wirtschaft nachzuschärfen. Diese sind ein wichtiges Element der Energiewende, das auch die Branche als wesentlich ansieht. Allerdings sieht es die E-Wirtschaft kritisch, dass Energiegemeinschaften sehr weit gefasst sind, keine Ausgleichsenergieverantwortung tragen und Verteilernetze für Strom besitzen und betreiben dürfen, wenn das Gesetz so umgesetzt wird. Das würde das ohnehin schon diffizile Netzmanagement noch komplexer machen und damit wiederum die Versorgungssicherheit gefährden.

Bei den zusätzlichen Prüfverfahren bei der Errichtung von Wasserkraftwerken sieht die Branche ebenfalls Verbesserungsbedarf. Derzeit ist quasi eine doppelte Prüfung vorgesehen, die der Umwelt keinen Nutzen bringt, aber den Ausbau der Wasserkraft unnötig erschwert.

Das grundsätzliche Bekenntnis zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen begrüßt die Branche, da das Ausbauziel von 11 TWh zur Hälfte nur über Freiflächen erreichbar ist. Der Abschlag auf die Höhe des Zuschlagwertes von 30% für Freiflächenanlagen ist jedoch deutlich zu hoch angesetzt, da dieser Abschlag durch Kostenvorteile nicht ausgeglichen werden kann.

Der Ausbau der Windkraft sollte in allen Bundesländern möglichst parallel und ausgewogen erfolgen, damit das Netz stabil bleibt. Dazu sind bei der Förderung neben dem Windertrag auch unterschiedliche Betriebs- und Investitionskosten zu berücksichtigen, die sich aus den Standorten wie Höhen- oder Waldlagen ergeben.

Bei der Biomasse wäre es wichtig nicht nur die Neuerrichtung, sondern auch das Repowering alter Anlagen zu berücksichtigen.

„In Summe ist das ein Meilenstein auf dem Weg zur Energiewende. Wir hoffen sehr, dass der Nationalrat das Gesetzespaket noch heuer verabschieden kann“, so Michael Strugl, Präsident des Branchenverbandes Oesterreichs Energie.