5-PUNKTE-PROGRAMM FÜR E-MOBILITÄT : „Brauchen täglich 360 neue Ladestellen!“
„E-Mobilität ist der nachhaltige Weg für die angestrebte Mobilitätswende“, ist BEÖ-Vorsitzende Ute Teufelberger überzeugt. Der BEÖ und seine Mitglieder, elf große österreichische Energieunternehmen, appellieren an die künftige Bundesregierung, fünf Maßnahmen rasch umzusetzen:
1. Laden zu Hause vereinfachen
Der BEÖ spricht sich für eine Novellierung des Wohnrechts aus, um das Laden zu Hause zu vereinfachen. „Um die Klimaziele zu erreichen, müssten laut einer aktuellen Studie des Austrian Institute of Technology täglich 360 Lademöglichkeiten errichtet werden,“ so Ute Teufelberger. Empfohlen werden bundesweit einheitliche Förderungen für Investitionen in die Ladeinfrastruktur in Bestandswohnanlagen sowie für E-Mobility-Checks.
2. Befreiung von der Umsatzsteuer
Der BEÖ empfiehlt eine Befreiung von der Umsatzsteuer bei Neukauf eines E-Autos, um die zum Teil sehr großen Preisunterschiede zwischen einem Verbrenner und einem E-Fahrzeug auszugleichen. Vorgeschlagen wird die Umsatzsteuer bis zu einem Anteil von 20 Prozent der jährlichen mehrspurigen Fahrzeugneuzulassungen bzw. bis zum 31.12.2024 entfallen zu lassen sowie die Ankaufsprämie auch in Zukunft weiterzuführen. Zusätzlich sei die Befreiung vom Sachbezug für E-Fahrzeuge eine wichtige Maßnahme, um den Anteil von E-Fahrzeugen bei den Neuzulassungen zu erhöhen.
3. Eichrecht vereinheitlichen
Gefordert ist eine EU-weit einheitliche Regelung zur Erfassung von Ladevorgangsdaten. Bestandschutz ist eine Grundvoraussetzung für millionenschwere Investitionen der Energieunternehmen in Ladeinfrastruktur und Digitalisierung.
4. Grenzüberschreitendes Laden erleichtern
Ein weiterer Punkt betrifft die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Bezahlens (E-Roaming). Hier empfiehlt die BEÖ-Vorsitzende eine rasche gesetzliche Anpassung des Umsatzsteuergesetzes auf EU-Ebene.
5. Elektrifizierung des Bus- und Zustellverkehrs
Öffentliche Auftraggeber sollten gesetzlich verpflichtet sein, bei der Anschaffung von neuen Straßenfahrzeugen auf die Energie- und Umweltauswirkungen der Fahrzeuge zu achten. „Hier sollten nach BEÖ-Sicht die gestaffelten Mindestziele bis zum Jahr 2030 in den Bereichen leichte wie auch schwere Nutzfahrzeuge, inklusive E-LKW über 3,5 Tonnen, nach Möglichkeit übererfüllt werden,“ betont Teufelberger.