Elektrotechniker-Insolvenz : Pleite wegen Lockdown

Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung wurde über einen Elektrotechnik-Betrieb in Straßwalchen eröffnet. Dort betrieb Adolf Schmidt seit 2012 das Einzelunternehmen "Elektrotechnik Schmidt", das nach Angaben des AKV (Alpenländischer Kreditorenverband) bis zum Vorjahr wirtschaftlich im Wesentlichen gut lief. Durch den Lockdown im Frühjahr 2020 kam es zum Stillstand auf gleich mehreren Baustelle, auf denen das Unternehmen Großaufträge angenommen hatte. Nach Ende des Lockdown wären dann sämtliche Baustellen zeitgleich zu bedienen gewesen, wofür dem 6-Mann-Betrieb dann jedoch das Personal fehlte. Zusätzlich gab es Probleme mit dem Leasing-Personal, was zu Verzögerungen und Mängeln führte. Daraufhin verweiterten Auftraggeber die Zahlungen. Dadurch sah sich der Elektrotechniker zum einen mit einem Forderungsausfall in Höhe von 210.000 Euro und zum anderen mit Strafzahlungen in Höhe von noch einmal 200.000 Euro konfrontiert.

Die Höhe der gesamten Verbindlichkeiten, die mit 1,6 Mio. Euro angegeben werden, ergeben sich aus der selbstständigen Tätigkeit des Unternehmers, wobei den Hauptteil der Verbindlichkeiten ein Kredit bei einem Kreditinstitut ausmacht. Dort sind über 1,1 Mio. Euro offen. Im Gegenzug sind laut Insolvenz-Eröffnungsantrag noch Forderungen in Höhe von rund 150.000 offen. Ob diese auch in entsprechender Höhe einbringlich gemacht werden können, wird im Insolvenzverfahren ebenso untersucht werden wie die Ansicht des Elektrotechnikers, dass die Pönalzahlungen mangels qualifizierten Verzugs nicht gerechtfertigt seien. Der Antragsteller ist zudem Bestbieter einer Ausschreibung betreffend den Umbau einer Volksschule. Wann jedoch dieses Bauprojekt tatsächlich durchgeführt werden wird, sei derzeit noch nicht absehbar.

Er ist weiters Eigentümer eine Liegenschaft samt darauf befindlichem Zweifamilienhaus, welches auch als Betriebsstandort dient. Die Liegenschaft ist jedoch pfandrechtlich (über)belastet. Eine Schätzung des Wertes ist bislang unterblieben.

Den derzeit 45 betroffenen Gläubigern wird ein Sanierungsplanvorschlag mit einer Quote von 20 Prozent, zahlbar innerhalb von 3 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, angeboten. Noch bis 27. September können weitere Forderungen beim AKV oder beim KSV 1870 angemeldet werden. Die Sanierungsplanquote soll zumindest teilweise aus den Erlösen aus der Unternehmensfortführung beglichen werden, so der Alpenländische Kreditorenverband.

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