Brand- & Überspannungsschutz : PV-Anlagen sicher betreiben
Für den sicheren Betrieb einer PV-Anlage braucht es bereits bei der Planung ein umfassendes Schutzkonzept. Dieses sollte aktuelle Sicherheitsregeln und Vorschriften umsetzen und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Wind- und Schneelasten, direkten Blitzeinschlägen sowie Überspannungsschäden durch nahe Blitzeinschläge und Schalthandlungen beinhalten.
Das Führen von Teilen der PV-Anlage durch den baulichen Brandschutz ist im Bereich der Wand, der Decke oder des Dachs nur dann zulässig, wenn diese fachgerecht abgeschottet sind. Details regelt die DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“. Bei der Auswahl der elektrischen Komponenten sollten aktuelle Normen wie die neue OVE E 8101 (bisher: ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712) für PV-Stromversorgungssysteme beachtet werden.
Zusammenspiel zwischen
Blitzschutz und PV
Die Funktion einer vorhandenen Blitzschutzanlage darf nicht durch eine PV-Anlage beeinträchtigt werden. Die PV-Module müssen sich im Schutzbereich der Blitzfangeinrichtungen befinden. Dabei ist ein Trennungsabstand nach ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 einzuhalten.
Kann der Trennungsabstand nicht durch konventionelle Fang- und Ableitungen hergestellt werden, ist durch den Einsatz der gleitentladungsfreien isCon-Ableitung ein äquivalenter Trennungsabstand von 0,75 m in Luft möglich. Wenn der Trennungsabstand nicht eingehalten werden kann, ist eine Verbindung des PV-System mit der Blitzschutzanlage mit mindestens 16 mm² Kupfer (25 mm² Alu) notwendig.
Wird die PV-Anlage direkt mit den Blitzschutzfangeinrichtungen verbunden, sind die Auswirkungen von Blitzteilströmen zu beachten. Am Gebäudeeintritt müssen die Leitungen in den Blitzschutzpotentialausgleich eingebunden werden. Die für den Blitzschutzpotentialausgleich benötigten Blitz und Überspannungsschutzgeräte werden abgestimmt auf die Anlage ausgewählt. Hierbei sind die maximale DC-Spannung des PV-Generators und die Topologie des Wechselrichters zu beachten.
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