Energieerzeugung : PV Austria stellt Zeugnisse für PV-Ausbau der Bundesländer aus

Grafik für die Prognose des PV-Ausbaus in Österreich bis 2040.

Die Kurze zeigt steil nach oben: Bis 2040 muss noch viel geschehen.

- © PV Austria

Die österreichischen Schüler*innen haben ihr Jahreszeugnis bereits bekommen. Das Ende des Schuljahres nahm sich der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) zum Anlass, um das Engagement der neun Bundesländer beim Photovoltaik-Ausbau zu beurteilen. Bewertet wurde die Gesamtperformance – bestehend aus installierter Leistung und den Bemühungen für PV-Freundliche Rahmenbedingungen – vor allem im Hinblick auf das gemeinsame Ziel: Vollständig erneuerbaren Strom bis 2030.

Von einheitlichen, PV-freundlichen Rahmenbedingungen sind wir weit entfernt. Warum eine PV-Dachanlage in Kärnten anders zu genehmigen ist als in Niederösterreich, ist ein Mysterium.
Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PV Austria

Die Bundesländer im Detail

Auch wenn ein paar Bundesländer im PV-Ausbau recht strebhaft waren, gibt es unter ihnen jedoch kein*e Musterschüler*in, so das Fazit. Bis auf Oberösterreich hat kein Bundesland sein Zubau-Soll erfüllt. Besonders die legistischen Rahmenbedingungen seien durchwachsen und wurden im letzten Jahr nur punktuell verbessert, so der Verband. Einzelne Bundesländer zeigen aber, was möglich ist: So gibt es mittlerweile PV-Verpflichtungen (Wien, Niederösterreich, Steiermark), erleichterte Elektrizitäts-Bewilligungen (Niederösterreich, Salzburg) oder ausgewiesene PV-Zonen für Freiflächen (Burgenland).

Bundesland Fazit
Burgenland Das Burgenland hat als drittkleinstes Bundesland die geringste PV-Leistung installiert. Die erst kürzliche Verankerung des PV-Ausbau als vorrangig öffentliches Interesse könnte das ändern. Die größten Probleme stellen die administrativen Vorgaben und die eingeschränkte Vielfalt der Freiflächen dar, stellt der Verband fest.
Kärnten In Kärnten sind die Rahmenbedingungen für den PV-Ausbau noch zurückhaltend. Selbst kleinere Dachanlagen müssen angezeigt werden. Freiflächen können kaum umgesetzt werden, so PV Austria.
Niederösterreich Niederösterreich hat im vergangenen Jahr am meisten Sonnenstromanlagen errichtet hat. Eine PV-Verpflichtung und das kürzlich fit gemachte Elektrizität-Gesetz erleichtern den Ausbau am Gebäude. Bei der Ausweisung von PV-Flächen gibt es laut PV Austria für das größte Bundesland noch Nachbesserungsbedarf.
Oberösterreich Oberösterreich zählt zu den Top drei Bundesländern bei der Sonnenstromproduktion und hat als einziges Bundesland im vergangenen Jahr sein Zubau-Soll erfüllt. Dennoch sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen mittlerweile in die Jahre gekommen: Vor allem bei der Nutzung der Flächen abseits des Gebäudes gibt es derzeit kaum Möglichkeiten, kritisiert PV Austria.
Salzburg Mit der Genehmigungsfreistellung nach Elektrizitäts-Recht hat Salzburg einen großen Schritt innerhalb der Bundesländer gesetzt. Damit werden besonders in der Administration und im Gewerbe Ressourcen gespart. Die gesetzlichen Grundlagen für Freiflächen-PV sind vorhanden, jedoch fehlen für Widmungsverfahren laut PV Austria noch die Erfahrungswerte.
Steiermark In der Steiermark gibt es die effektivste PV-Verpflichtung Österreichs für Neubauten und als einziges Bundesland kommt Agri-PV als Beitrag zur Energiewende explizit in der Gesetzgebung vor. Im aktuellen Zubau absoluter Zahlen bleibt die Steiermark auch dieses Jahr auf Platz drei der PV Austria Zeugnisvergabe.
Tirol Der jährliche PV-Zubau wurde vergleichsweise stark gesteigert, es gibt aber noch Luft nach oben. Denn Tirol hat unter den anderen Bundesländern bis 2030 den weitesten Weg vor sich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur PV-Errichtung stellen eine Hürde dar, so der Verband.
Vorarlberg In Vorarlberg herrschen gute Bedingungen für die Errichtung von Bauwerks-PV vor. Freiflächen-PV ist aufgrund der starken Flächenkonkurrenz nicht zu finden, kritisiert PV Austria.
Wien Mit der PV-Verpflichtung bei Neubau und Sanierung hat die Stadt Wien eine Maßnahme zur Energiewende gesetzt. Kleine Gebäude-PV ist in vielen Fällen rechtlich relativ leicht umsetzbar, wenn auch aufwändig aufgrund der vielen Behörden. Die Auflagen im Elektrizitätsrecht und der Bauordnung gehören jedoch noch angepasst, findet der Verband.