Förderung : 35 Millionen für große Strom- und Wärmespeicheranlagen

Mit dem Programm „Großspeicheranlagen“ fördert der Klima- und Energiefonds netzdienliche Strom- bzw. Wärmespeicheranlagen, die mit einer erneuerbaren Energieaufbringung kombiniert betrieben werden, mit 35 Mio. Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Das Programm will sowohl zu einer Versorgungsoptimierung des Energiesystems beitragen als auch durch Best-Practice-Beispiele zu einer konkreten Umsetzung von netzdienlichen Projekten anregen. „Großspeicher tragen zur Stabilität des Stromnetzes bei und leisten so einen wichtigen Beitrag, um den Ausbau erneuerbarer Energie weiter voranzutreiben", betont Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

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© malp - stock.adobe.com

Förderung im Überblick

Die Ausschreibung richtet sich an Investoren*innen, die sich die Planung und Umsetzung von innovativen mittleren und großen Strom- sowie Wärmespeichern zum Ziel gesetzt haben.

Was gefördert wird

  • mittlere Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von 51 bis 250 kWh (10 Mio. Euro)
  • große Stromspeicheranlagen mit einer Speicherkapazität ab 251 kWh (10 Mio. Euro)
  • Wärmespeicheranlagen, die netzdienlich betrieben werden können (15 Mio. Euro)

Wie gefördert wird

Die Reihung der Strom- und Wärmespeicheranlagenprojekte erfolgt durch eine Jury anhand von Beurteilungskriterien. Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden oder neu errichteten Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.

Die Ausschreibung ist bis 31. Mai 2024, 12:00 Uhr geöffnet. Für die Fertigstellung haben Förderwerbende 36 Monate Zeit. Ein Beratungsgespräch bis spätestens eine Woche vor der Einreichfrist sowie ein detailliertes Monitoring durch die Begleitforschung für große Stromspeicher- und Wärmespeicheranlagen sind verpflichtend. Die Förderaktion „Großspeicheranlagen“ kann nicht mit anderen Förderungen des Klima- und Energiefonds kombiniert werden.

Weiter Informationen und Förderstelle

Mit der Abwicklung der Förderung ist die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) betraut. Diese informieren auch über weitere Förderungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder.

Weitere Informationen online finden Sie hier.