Energiewende : Das EAG ist da - und jetzt?

Am 7. Juli 2021 hat der Nationalrat das Erneuerbare Ausbau Gesetz (EAG) beschlossen. Damit wurde eine wesentliche Weichenstellung für die Energie- und Klimawende vorgenommen. Die ambitionierten Etappenziele sind mittlerweile bekannt: Bis 2030 soll die rot-weiß-rote Stromerzeugung grün werden und bilanziell zu 100 Prozent auf Erneuerbare umgestellt sein. Bis 2040 soll dies für den gesamten Energiesektor erreicht werden – 10 Jahre früher als von der EU gefordert.

Verordnungen und Gesetze fehlen noch

Die Netzbetreiber als Ermöglicher der Energiewende werden wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung und Erreichung der im Gesetz definierten Ziele beitragen – vorausgesetzt, die entsprechenden Rahmenbedingungen werden zeitnah geschaffen. Derzeit fehlen die meisten dieser notwendigen Verordnungen und Gesetze noch, monierten die Sprecherin des Forum Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, und der Geschäftsführer der Netz Oberösterreich, Michael Haselauer, beim Energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forum Versorgungssicherheit am 5. August. Das Forum Versorgungssicherheit ist die gemeinsame Plattform von fünf Verteilernetzbetreibern: Wiener Netze, Netz Niederösterreich, Netz Burgenland, Linz Netz und Netz Oberösterreich.

"Der Gesetzgeber hat das Ziel definiert, wir brauchen dringend die nächsten Schritte – denn es gibt noch kein einziges Ausführungsgesetz und keine einzige Ausführungsverordnung", mahnt Haselauer. Die Liste der Hausaufgaben, die noch erledigt werden müssen, ist lang: Der Nationalrat muss die entsprechenden Ausführungsgesetze erlassen, in den Ministerien und bei der Regulierungsbehörde E-Control müssen die Verordnungen angepasst werden, die Landtage müssen die Landesgesetze mit den neuen Bundesgesetzen harmonisieren und zugleich gehören weiterer Rahmenbedingungen wie Förderrichtlinien und ähnliches detailliert erarbeitet. Haselauer: "Solange diese Rahmenbedingungen nicht geklärt sind, wird niemand im großen Stil in das Projekt Energie- und Klimawende investieren. Wir müssen aufpassen, dass uns die Zeit nicht davonläuft!"

Klarheit bei Fördermodellen

Völlig unklar ist, wie das neue Marktprämien-Modell die Bereitschaft zu Investitionen bei den Erneuerbaren Energien ankurbeln soll. Ziel wäre, einen Ausgleich zwischen den höheren Erzeugungskosten und einem börsenotierten Marktpreis zu schaffen. Die Produzenten haben in Zukunft aber - anders als bisher - die ins Netz eingespeisten Strommengen selbst zu vermarkten.

Festlegung von Speichermöglichkeiten

Das klimapolitische Ziel lautet, die Stromerzeugung "„bilanziell" auf erneuerbare Quellen umzustellen. Diese Formulierung verweist auf die Tatsache, dass Wind und Sonne typischerweise zu bestimmten Zeiten zu viel, zu anderen Zeiten zu wenig Strom produzieren. Zur Erreichung des Zieles muss daher die Mehrerzeugung stets zwischengespeichert werden. Hierfür sind klare Speicherkonzepte erforderlich. Da künftig in ganz Europa ähnliche Probleme mit schwankender Produktion auftreten werden, wird sich Österreich in Zukunft nicht mehr wie in der Vergangenheit auf Stromimporte aus Nachbarländern verlassen können.

Festlegungen zur zwingend erforderlichen Speicherung von Energie fehlen aber bisher völlig. Sie sind jedoch notwendig, denn das Stromnetz selbst kann nicht als Zwischenspeicher genutzt werden: Hier muss zu jedem Zeitpunkt ein Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch bestehen.

Saisonale und zeitliche Speicherung

Der geplante, massive Ausbau von Photovoltaik-Strom wird zu einem enormen Speicherbedarf führen. Denn Sonnenstrom wird untertags hauptsächlich etwa von 10 bis 17 Uhr erzeugt. Photovoltaik steht in Österreich rund 1.100 Stunden im Jahr zur Verfügung. Damit steht Sonnenstrom zeitlich in einem Achtel des Jahres mit 8.760 Stunden als Energiequelle zur Verfügung. Da in den meisten Häusern der Verbrauch in dieser Zeit im Normalfall deutlich unter der Photovoltaik-Stromerzeugung liegen wird, muss Strom im Haus in Batteriespeichern für eine spätere Verwendung gepuffert oder in das Stromnetz zurück eingespeist werden.

Völlig ungeklärt und ebenfalls noch nicht entschieden ist, wie die Speicherung – insbesondere die saisonale Speicherung vom Sommer in den Winter – physikalisch gelöst werden soll: Soll die Speicherung in Molekülen, also nach Umwandlung des Stroms in erneuerbare Gase, oder in Elektronen erfolgen, also in Batteriespeichern?

Praxistaugliche Detaillierung für Energiegemeinschaften

Geschaffen werden mit dem EAG Grundlagen für private – nicht gewinnorientierte – Energiegemeinschaften. Sie sollen der Umsetzungsturbo der Energiewende werden und privates Investmentkapital aktivieren. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind, die den Status der Energiegemeinschaften klären:

Welche Rechtsform haben sie? Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaften? Gelten im Mitgliedermix aus Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden die Konsumentenschutzbestimmungen für deren Mitglieder? Welcher Aufsicht unterliegen diese Gemeinschaften und wer ist bei Registrierung, Streitschlichtung oder Missbrauch zuständig? Ungeklärt ist auch noch eine der zentralen Fragen für alle Beteiligten: Wie erfolgt die finanztechnische Abwicklung innerhalb der Mitglieder?

"Solange diese Fragen nicht geklärt sind, die letztlich jeder im Geldbörsl spüren wird, wird es wohl nur sehr zögerlich Investitionen geben", vermutet Haselauer. Seitens der Netzbetreiber steht die funktionierende und etablierte EDA-Abrechnungsplattform bereit, auch hier fehlt aber eine Detaillierung, damit diese Funktionalitäten entsprechend entwickelt werden können.

Beschleunigung für den Netzausbau

Im Gesetzgebungsprozess wurde die Wichtigkeit der Netze erkannt – der Umbau des Energiesystems und somit das Erreichen der Energie- und Klimaziele ist ohne leistungsfähige Netze nicht möglich. Erste Teilmaßnahmen wurden unter anderem mit der Freistellung von Einzelgenehmigungen bis 45 kV bereits festgelegt. Notwendig sind aber weitere politische Weichenstellungen, die in rechtliche Rahmenbedingungen überführt werden und eine deutliche Beschleunigung des Netzaus- und Netzumbaus sicherstellen. "Jahre, teilweise sogar Jahrzehnte dauernde Genehmigungsverfahren vor den ersten Baumaßnahmen werden nicht zum Erreichen der ambitionierten Ziele beitragen, sondern das Erreichen dieser Ziele eher verhindern", berichtet Haselauer aus den Erfahrungen der Netzbetreiber.

Brigitte Ederer fasst die Position des Forum Versorgungssicherheit in zwei Punkten zusammen: "Oberstes Gebot muss auch in Zukunft sein, dass wir uns auf keine Experimente bei der sicheren Versorgung unseres Landes einlassen dürfen – für diese Sicherheit stehen vor allem die Netzbetreiber." Zweitens aber dürfe die Energiewende nicht zur einseitigen Mehrbelastung der Konsumenten führen: "Wir müssen bei allen Maßnahmen immer die soziale Ausgewogenheit im Auge behalten."

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"Es gibt zum EAG noch kein einziges Ausführungsgesetz und keine einzige Ausführungsverordnung."

Michael Haselauer, Geschäftsführer Netz Oberösterreich

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"Oberstes Gebot muss auch in Zukunft sein, dass wir uns auf keine Experimente bei der sicheren Energieversorgung unseres Landes einlassen dürfen."

Brigitte Ederer, Forum Versorgungssicherheit

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