Software für Energiegemeinschaften : Start-up So-Strom: Selbstbestimmt Energie teilen
Heribert Strasser, Gründer & CEO (links) und Sebastian Lassacher, Gründer & CTO von So-Strom (rechts).
- © Arvid AunerUm eine Energiegemeinschaft erfolgreich auf den Weg zu bringen, braucht es zwei Schritte: Planung und Gründung. Das Prüfen vorhandener Netzinfrastrukturen und eine Kosten-Nutzen-Rechnung entscheiden etwa vor der Umsetzung über Machbarkeit und potenzielle Wirtschaftlichkeit. Die Auswahl der Rechtsform und das Bereitstellen rechtssicherer Energieverträge begleiten die Gründungsphase. Mit der Anmeldung bei der E-Wirtschaft wird der Gründungsprozess abgeschlossen – die Energiegemeinschaft geht ans Netz.
Das Grazer Unternehmen So-Strom bietet all jenen, die Interesse an einer EEG, aber nicht unbedingt ihrer Bürokratie haben, ein All-In-Service für sogenannte "selbstbestimmte Energiegemeinschaften". Über So-Strom-Experts betreut das Softwareunternehmen den gesamten Gründungsprozess von der E-Wirtschaft bis zum Finanzamt.
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„So-Strom- Experts unterstützt den gesamten Prozess mit wirtschaftlicher, rechtlicher und fachlicher Sicherheit: Von der Gründungsidee über die Planung bis zum Start des laufenden Betriebs liefern wir alles aus einer Hand“, erklärt Heribert Strasser, Gründer und CEO von So-Strom. Nach erfolgreicher Gründung geht im Anschluss So-Strom-Digital an den Start: Das Softwaretool sorgt für eine einfache Mitgliederverwaltung und steuerliche Abrechnung.
2021 haben Heribert Strasser, Steuerberater und Experte in den Bereichen Finanzen, Controlling und innovative Technologien und Sebastian Lassacher, Softwareentwickler, ihre eigene Energiegemeinschaft ins Leben gerufen und 2022 die So-Strom GmbH gegründet. Das 9-köpfige Team betreut inzwischen über 80 Projekte in ganz Österreich.
Was eine Energiegemeinschaft bringt
Energiegemeinschaften ermöglichen es, erneuerbaren Strom gemeinsam zu erzeugen, zu speichern und zu nutzen. Bürger*innen, Gemeinden und Unternehmen können sich zusammenschließen und mit dieser neuen Form der "Sharing Economy" die Energiewende gemeinsam vorantreiben.
Vorteile der Gemeinschaften umfassen niedrigere Energiekosten für Verbraucher*innen, höhere Renditen für Produzent*innen als am freien Strommarkt, höhere regionale Wertschöpfung, Energieunabhängigkeit, Stärkung regionaler, nachhaltiger Energie, direkte Bürger:*nnenbeteiligung und eine bessere Umweltbilanz.
Selbstbestimmt Energie teilen
Als Herzstück bestehender Energiegemeinschaften sorgt So-Strom-Digital für einen reibungslosen Betrieb, reduziert den Verwaltungsaufwand und vereinfacht die Administration über die Desktop-Version oder die App: Visualisierung und Monitoring der Energiemengen, digitale Mitgliederverwaltung mit Vertragsmanagement und die steuerlich korrekte Abrechnung der Energiemengen sind damit möglich. Darüber hinaus lassen sich weitere Technologien wie E-Mobilität, Ladeinfrastruktur und intelligentes Datenmanagement integrieren.
Die Vorteile einer selbstbestimmten gegenüber einer Unternehmens-Energiegemeinschaft fasst So-Strom folgendermaßen zusammen: Mitglieder- und Tarifhoheit sowie der Wert einer Energiegemeinschaft bleiben dabei in der Region. Die Initiator*innen kennen ihre Mitglieder, können sich mit diesen austauschen und haben Einfluss auf die Energiebalance: das Verhältnis zwischen Erzeugung und Verbrauch in der Gemeinde.
Arten von Energiegemeinschaften
- GEA, Gemeinschaftliche-Erzeugungs-Anlagen, eignen sich für Genossenschaften und Bauträger, Hausverwaltungen, Immobilien- und Wohnungseigentümer*innen, Einkaufszentren, Gewerbeparks und Parkplätze. Den Strom vom Dach beziehen alle Nutzer*innen der Immobilie im hauseigenen Netz, das kostenpflichtige, öffentliche Stromnetz wird nicht benötigt. Netzgebühren und Abgaben entfallen komplett: Das ermöglicht günstigere Tarife für alle Nutzer:*nnen bei zugleich hohen Renditen für die Erzeuger*innen. Rechtsform: Eine Rechtspersönlichkeit ist nicht erforderlich und ein Vertrag gemäß §16a Abs. 4 ElWOG ausreichend.
- EEGs, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, eignen sich für Gemeinden und Gemeindeverbände, kleine und mittlere Unternehmen, Nachbarschaftsverbände und Privatinitiativen. Sie liegen lokal innerhalb des Versorgungsgebiets einer Trafostation oder regional innerhalb des Versorgungsgebiets eines Umspannwerks und Netzbetreibers. Netzkosten sind bei lokalen Energiegemeinschaften um 57 Prozent, bei regionalen um 28 Prozent geringer, Netzabgaben entfallen bei beiden zu 100 Prozent. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, Gemeinden, Vereine, Klein- und Mittelunternehmen, nicht aber Großunternehmen. Rechtsform: Eine eigene Rechtspersönlichkeit ist erforderlich, geeignet sind z.B. Vereine oder Genossenschaften.
- BEGs, Bürger-Energie-Gemeinschaften, eignen sich für Unternehmen mit mehreren Standorten und/oder mit Geschäftsmodellen für nachhaltige Energie und für Privatinitiativen. Der Betrieb ist österreichweit über die Konzessionsgebiete von mehreren Netzbetreibern hinweg möglich. Rechtsform: Eine eigene Rechtspersönlichkeit ist erforderlich, geeignet sind z.B. Vereine oder Genossenschaften.