Flexible Kapitalgesellschaft : Ist die GmbH ein Auslaufmodell?

Zusammen mit Bruder Rahim und Gattin Katharina ist Keyvan Rastegar (rechts) Herausgeber des ersten Kommentars zur FlexCo.

Zusammen mit Bruder Rahim und Gattin Katharina ist Keyvan Rastegar (rechts) Herausgeber des ersten Kommentars zur FlexCo.

- © Ina Aydogan, Manz Verlag

Nach langen Vorarbeiten gibt es seit Jahresanfang die flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo). Sie ist bei der Gründung eine bessere Option als die GmbH und AG. Da sie gegenüber der GmbH fast nur Vorteile hat, werden auch die meisten GmbH in FlexCos umwandeln. Gleichzeitig wurde eine steuerliche Begünstigung geschaffen, um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen.

Wie der Name schon sagt, bringt die FlexCo mehr Flexibilität. Als Erstes wurde das Stammkapital auf 10.000 Euro reduziert (ebenso bei der GmbH), um Gründungen zu erleichtern. Betont wurde die Zulässigkeit von ESG-Gründungen, die neben Profit auch der Umwelt oder sonstigen gesellschaftlich wertvollen Zielen dienen.

Neu sind die sogenannten Unternehmenswert-Anteile, eine stimmrechtslose Anteilsklasse, die sich besonders für Mitarbeitende und passive Investoren eignet. Überhaupt wurde die Gestaltungsfreiheit bei den Anteilsklassen gestärkt. Statt dem überholten „einheitlichen“ Geschäftsanteil der GmbH können jetzt Stückanteile ausgegeben werden. Gesellschafter können gleichzeitig Anteile in verschiedenen Gattungen halten, zum Beispiel als Gründer und als Investor.

FlexCo
© Ina Aydogan, Manz Verlag
Mit der FlexCo gibt es keinen Grund mehr, eine GmbH zu gründen, und viele Gründe, eine GmbH in eine FlexCo umzugründen.
Keyvan Rastegar, RPCK

Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie

Zu mehr Flexibilität trägt auch der Bürokratieabbau bei. Zumindest bei der Anteilsübertragung und Kapitalerhöhung kann anstelle eines Notariatsakts eine Privaturkunde gewählt werden, die von Anwälten oder Notaren erstellt wird. Der Wettbewerb sollte die Kosten senken und die Abwicklung beschleunigen. Auch die vereinfachte Gründung über das Unternehmensserviceportal ist wie bei der GmbH für Ein-Personen-Gründungen möglich.

Weitere Flexibilisierung gibt es bei den Abstimmungen. Bei der GmbH konnte jeder Gesellschafter eine Beschlussfassung im schriftlichen Weg (Umlauf) verhindern – egal wie klein die Beteiligung war. Mit einer einfachen Gestaltung im Gesellschaftsvertrag kann man vorsehen, dass Umlaufbeschlüsse mit der notwendigen Mehrheit zustande kommen, ja sogar, dass eine E-Mail genügt.

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Mit den Unternehmenswert-Anteilen wurden eine stimmrechtslose Anteilsklasse geschaffen, die sich besonders für Mitarbeitende und passive Investoren eignet.
Keyvan Rastegar, RPCK

Regelung zu Venture Capital

Einige mechanische Reformen wurden umgesetzt. Beginnend damit, dass die Gesellschaft ihre eigenen Anteile halten kann, etwa auf Vorrat, um sie später (steuerbegünstigt) an Co-Founder oder Mitarbeitende auszugeben. Endlich wurde auch das genehmigte und bedingte Kapital erlaubt, um Investitionsrunden zu beschleunigen und abzusichern – etwas, das im internationalen Vergleich schon bislang vollkommen selbstverständlich war.

Selbst Venture Capital hat Eingang gefunden, indem Finanzierungsinstrumente wie Wandelkredite und SAFEs geregelt wurden und nunmehr rechtssicher ausgegeben werden können. Die Einziehung von Anteilen wurde ermöglicht, damit in bestimmten Fällen auch Anteile wieder entzogen werden können, ohne die Gesellschaft gleich auflösen zu müssen.

Last but not least: Die Umwandlung von einer GmbH (oder AG) in eine FlexCo ist besonders einfach – es genügt eine einmalige Änderung des Gesellschaftsvertrages. Dabei bleibt die Gesellschaft dieselbe, das heißt, Steuernummer und Firmenbuchnummer sind unverändert.

Die wesentlichen Unterschiede der FlexCo zur GmbH

  • Unternehmenswert-Anteile: Diese können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausmachen.
  • Anteilübertragung: Notwendig ist dafür lediglich eine von einer Anwältin oder einem Notar erstellte Urkunde.
  • Umlaufbeschlüsse: Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Gesellschafter einer Abstimmung auf schriftlichem Weg zustimmen.
  • Aufsichtsratspflicht: Ein Aufsichtsrat ist dann einzurichten, wenn die Kriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft erfüllt sind.