Schweißtechnik-Kartell : Kartellgericht verhängt Geldstrafe gegen Fronius
Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde im Sommer 2023 verhängt das Kartellgericht eine Geldbuße in Höhe von 3 Mio. Euro gegen die Kronzeugin Fronius International GmbH sowie gegen die G & K Privatstiftung (gemeinsam iF „Fronius“). Die Entscheidung ist rechtskräftig, die Verfahren im Schweißtechnik-Kartell sind damit abgeschlossen.
Die BWB hatte über ihr anonymes Whistleblower-System Hinweise über Verstöße gegen das Kartellgesetz in den Vertriebsverträgen des Unternehmens erhalten, die sich verfestigt haben. In den Verträgen waren kartellrechtswidrige Vereinbarungen über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote im Rahmen des Vertriebssystems für den Vertrieb im Bereich der Schweißtechnik beinhaltet. Fronius war mit seinen Vertragshändlern laut BWB an demnach im Zeitraum von 26.01.2007 bis 02.07.2021 an kartellrechtswidrigen Vereinbarungen in ganz Österreich beteiligt.
Fronius gestand den von der BWB ermittelten Sachverhalt ein und erhielt den Kronzeugenstatus. Seitdem kooperierte das Unternehmen kontinuierlich und umfassend mit der BWB. Die Verfahren gegen weitere betroffene Unternehmen wurden bereits abgeschlossen: Gegen Haberkorn wurde bereits eine Geldbuße in Höhe von 870.000 Euro und gegen Zultner eine Geldbuße in Höhe von EUR 505.000 Euro rechtskräftig verhängt.