E-Mobilität : Masterplan für die Mobilitätswende

Von der Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen über Digitalisierung und Raumordnung bei der Infrastruktur-Errichtung bis hin zu neuen Wegen beim Finden von IT-Fachkräften: Der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ des E-Mobilitäts-Dienstleisters Smatrics, Tochterunternehmen des Verbund und der deutschen EnBW (Energie Baden-Württemberg AG), zeigt in fünf Handlungs- und Entwicklungsfeldern insgesamt 13 Maßnahmen für den Weg zur Mobilitätswende in Österreich bis 2030 auf.

Für die Mobilitätswende brauche es „die richtigen Rahmenbedingungen, die Infrastruktur und 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Quellen", betont Michael Strugl, Vorstandsvorsitzender von Verbund. Nur dann könne Laden statt Tanken seine Alltagstauglichkeit beweisen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so Strugl weiter. Hauke Hinrichs, CEO von Smatrics, dazu: „Eine funktionierende Ladeinfrastruktur ist der entscheidende Schlüssel für die Mobilitätswende." Zwar sei Österreich bei der Ladeinfrastruktur europaweit vorne dabei, doch damit 2040 die Klimaneutralität im Verkehrssektor erreicht werden kann, müsse noch viel passieren - und das in höherem Tempo als bisher.

VERBUND-CEO Michael Strugl und SMATRICS-CEO Hauke Hinrichs bei der Präsentation des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Verbund-CEO Michael Strugl und Smatrics-CEO Hauke Hinrichs bei der Präsentation des "Masterplan Ladeinfrastruktur 2030" - © Himmelhoch

Zum Hintergrund

Zuletzt hatte das Europäische Parlament dafür gestimmt, dass ab 2035 keine neuen Autos mit Verbrenner mehr innerhalb der EU zugelassen werden. Konkret bedeutet das, dass CO2-ausstoßende Benzin- und Dieselfahrzeuge durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden sollen. In Österreich soll dieses Ziel bereits 2030 erreicht werden. Dabei wird gerade einmal ein Drittel des notwendigen Ausbaus der Ladeinfrastruktur zeitgerecht umgesetzt, so eine Studie des europäischen Automobilherstellerverbands (ACEA).

1. Gesetzliche Maßnahmen vs. Überregulierung

Die regulatorischen Anforderungen für E-Mobilitätsdienstleister nehmen, könnten aber laut Smatrics zum Flaschenhals der E-Mobilität werden. So sehen gesetzliche Vorgaben etwa verpflichtende Kreditkartenterminals bei Ladestationen vor, trotz eines bestehenden Systems mit Ad-hoc-Bezahlung via App und Kreditkarte. Für Dienstwagenfahrer*innen und deren Arbeitgeber wird es steuerlich kompliziert, wenn die Stromkosten vom Arbeitgeber an Mitarbeitende refundiert werden sollen. Gleichzeitig fehlen regulatorischen Grundsätze wie einheitlichen Abrechnungsstandards (Ladezeit in Minuten versus tatsächlichem Verbrauch nach Kilowattstunden).

2. Energieintegration und Prozesse

Ladestationen sind Anlagen, die insbesondere im High-Power-Bereich eine hohe Leistung am Ort der Abgabe erfordern. Sowohl für Infrastrukturerrichter als auch Verteilnetzbetreiber (VNB) ist der Netzzutritt bzw. die Netzbereitstellung für Ladeinfrastruktur aktuell eine große Herausforderung. Um die VNB zu entlasten wären österreichweit einheitliche und digitalisierte Prozesse sinnvoll. Smatrics fordert im Masterplan zudem, die VNB finanziell und personell besser auszustatten. Eine weitere Herausforderung betrifft die Netzentgelte: Aus öffentlicher Ladeinfrastruktur fließt zwar meist Grünstrom, es ist aber eine Erneuerbaren-Förderpauschale zu zahlen. Aus Sicht der Infrastrukturbereitsteller sollte sich das ändern.

3. Raum für die Mobilitätswende

Um die E-Mobilität für den Massenmarkt attraktiv zu machen, braucht es Ladeinfrastruktur in der breiten Fläche. Dazu müssen Parkplätze entsprechend ausgerüstet werden. Zudem sollte die Verknüpfung von nachhaltigen Verkehrsmitteln, beispielsweise die Ausstattung von Park-and-Ride-Parkplätzen an Bahnhöfen mit Ladeinfrastruktur gefördert werden, so der Masterplan.

4. Förderungen

Eine Steuerungsmöglichkeit für die Energiewende und den Ausbau der E-Mobilität könnte unter anderem die Kraftstoffverordnung (KVO) bieten – sofern sie ausgebaut und verschärft wird. Die KVO regelt unter anderem, wie Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen Treibhausgase kompensieren müssen. Der zu leistende Ausgleichsbetrag, wenn CO2-Ziele verfehlt werden, beträgt aktuell 15 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent. In Deutschland beträgt entsprechende Ausgleichsbetrag 600 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent. Daher seinen Förderprogramme für öffentliche Ladestationen laut Smatrics aufrechtzuerhalten, um eine flächendeckende Infrastruktur bereitstellen zu können – auch wenn diese noch nicht wirtschaftlich ausgelastet werden kann.

5. Ausbildung von Fachkräften

In der Elektromobilität wird wie in vielen Branchen intensiv nach qualifizierten Fachkräften gesucht, insbesondere in der IT sowie der Elektrotechnik. Zum einen bräuchte es dafür Ausbildungsprogramme und Lehrgänge für Berufe mit elektrotechnischem Hintergrund. Selbiges gelte auch in Form von Bildungs- bzw. Studienwegen für IT-Berufe. In beiden Fällen sollten Spezialisierungen für die branchenspezifischen Anforderungen der E-Mobilität angeboten werden. Der Masterplan ruft auch danach, die Anwerbung von ausländischen Fachkräften stark zu vereinfachen.

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