Energieeffizienz im Fokus : Neue Förderung für Gebäudeautomation: Was vom BMK finanziert wird

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Was gefördert wird: Betriebliche Nutzung - keine Wohngebäude

Der Titel der neuen Förderschiene lautet "Gebäudeautomatisierung für Dienstleistungsgebäude und öffentliche Gebäude". Gefördert werden Maßnahmen zur Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssysteme (BACS - building automation and control systems) in bestehenden Gebäuden mit überwiegend betrieblicher Nutzung (Nicht-Wohngebäude).

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, juristische Personen öffentlichen Rechts (z.B. Gebietskörperschaften, Universitäten, Sozialversicherungen …) sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Die Förderhöhe: 50 Euro je jährlich eingesparter MWh, maximal 20 Prozent Gesamtkosten

Die Förderung beträgt 50 Euro pro jährlich eingesparter MWh Energie und ist mit 20 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Zwei Ausnahmen davon gibt es:

  • Bei großen Unternehmen liegt die maximale Förderhöhe bei 15 Prozent der Investitionskosten.
  • Bei Nicht-Wettbewerbsteilnehmern beträgt die Förderobergrenze 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Einreichen können Eigentümer, Mieter oder Pächter von Gebäuden, sofern diese Investitionsmaßnahmen zur Gebäudeautomatisierung umsetzen und Rechnungsempfänger für die zu fördernden Leistungen sind. Contractingunternehmer werden gefördert, sofern sie vom Gebäudeeigentümer beauftragt werden und der Förderanreiz nachweisbar dem Contractingkunden zugutekommt. Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.

Die Fördervoraussetzung im einzelnen Gebäude

Die Bruttogeschoßfläche des von der Automatisierung umfassten Gebäudes muss im Bestand mindestens 1.000 m² betragen. Das Gebäude muss überwiegend betrieblich (für Nicht-Wohnzwecke) genutzt werden. Die Mindestinvestitionskosten für die Gebäudeautomatisierung betragen zumindest 100.000 Euro. Für Bildungseinrichtungen liegt diese Grenze bei 50.000 Euro.

Die bedarfsgerechte Parametrisierung und Erreichung der Gebäudestandard-Qualität „B“ gem. EN 15232-1 1 muss von der ausführenden Firma bestätigt werden. Das MSR/BACS-System muss über ein Anbieter-offenes System (z.B. BUS-System) extern steuerbar sein.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss die bedarfsgerechte Parametrisierung und Erreichung der Gebäudestandard-Qualität „B“ gem. EN 15232-1 von der ausführenden Firma bestätigt werden.

Beispiele für förderfähige Investitionen

Förderungswürdig sind folgende Maßnahmen:

  • Dienstleistungen für Planung und Konzeptionierung der Leittechnik; diese dürfen max. 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.
  • Zentrale Leitrechner mit Visualisierung.
  • Sensoren und Aktoren (Pumpen, Verteiler, Ventile, …) in der Peripherie.
  • Einbindung von Datenschnittstellen zu bestehenden Anlagen.
  • Energiezähler.
  • Einmaliger Ankauf von Lizenzen, beispielsweise für entsprechende Software.

Was explizit NICHT gefördert wird

Keine Förderungen für Gebäudeautomatisierung gibt es für:

  • MSR/BACS in Neubauten.
  • Betriebsgewöhnlicher Anlagentausch.
  • Reparaturen, Wartungen und Optimierungsmaßnahmen der eingebundenen Geräte/Anlagen.
  • Laufende (jährliche) Kosten wie z.B. für Wartungs- und Betriebsführung, Lizenzen …

Weiter Informationen und Förderstelle

Mit der Abwicklung der Förderung ist die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) betraut. Diese informieren auch über weitere Förderungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder.

Weitere Informationen online finden Sie hier