E-Ladestationen in Österreich eichen : Smatrics wird Eichstelle für E-Ladeinfrastruktur

Mit Ende September 2024 gehört Smatrics zu den ersten Unternehmen in Österreich, die als Eichstelle für E-Ladestationen ermächtigt sind. „Als Smatrics setzen wir uns für eine korrekte energiebasierte Abrechnung ein. Selbst Eichstelle zu werden, war der nächste logische Schritt, da es hier zurzeit noch zu wenig Kapazitäten für alle Ladestationen in Österreich gibt“, zeigt sich Hauke Hinrichs, CEO von Smatrics, erfreut.

Das Unternehmen kann ab sofort österreichweit und herstellerunabhängig Erst-, Neu- und Nacheichungen von Ladestationen durchführen. Derzeit existieren in Österreich mehr als 24.000 öffentliche Ladepunkte – der Bedarf, Ladepunkte zu eichen, ist also entsprechend groß.

Die Bedingungen für das Eichen von E-Ladeinfrastruktur seien für die Branche bis jetzt durchaus herausfordernd gewesen, da es nur eine private Stelle gab, die diesen Service übernehmen konnte. Hinrichs erklärt: „Wir haben die Anpassung der Eichvorschriften für E-Ladeinfrastruktur bereits 2022 in unserem Masterplan gefordert und mit September konnten wir den Ermächtigungsprozess als Eichstelle erfolgreich abschließen. Smatrics ist damit nicht nur AFIR-, sondern auch eichrechts-konform unterwegs.“

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Neue Verordnung seit 2023

Auch wenn die Eichung von Ladestationen in der Regel zehn Jahre gültig ist, kann eine Neueichung z.B. aufgrund von Reparaturen mit Eichplombenverletzung fällig werden. Dies kann etwa beim Tausch des Ladekabels oder des Displays der Fall sein.

Besonders nicht geeichte Ladepunkte mit einer Ausnahmegenehmigung bis 2026 sind jetzt am Zug. „Es ist wichtig, dass Betreiber*innen, deren Ladestationen bei der Umstellung der Abrechnung nach Kilowattstunde nicht geeicht waren, ihr Geschäft aufrechterhalten können – und das unter rechtskonformen und verlässlichen Bedingungen. Eine unkomplizierte, rasche Ersteichung ist hierfür entscheidend“, betont Hinrichs.

Mit der seit 1. Juni 2023 geltenden neuen Verordnung des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen über „Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge“ hat der Gesetzgeber in Österreich erstmals unter anderem allgemeingültige technische Vorgaben für Ladetarifgeräte geschaffen. Damit wird definiert, unter welchen Voraussetzungen an Ladetarifgeräten – also einer E-Ladestation – im Land nach Kilowattstunde verrechnet werden darf. Mit der verpflichteten Eichung der Ladestationen ist rechtlich sichergestellt, dass die Verrechnung der bezogenen Energie korrekt ist.

Hauke Hinrichs, CEO Smatrics
Hauke Hinrichs, CEO Smatrics - © SMATRICS