Budgetsanierung vs. Energiepreiskrise : Die Strompreisbremse ist gelöst
Maßnahmen zur Entlastung bei den Energiekosten sind ausgelaufen. Für Verbraucher bringt das heuer erhebliche Mehrbelastungen bei Energiesteuern und -abgaben mit sich. Diese waren in den Krisenjahren teilweise ausgesetzt bzw. stark reduziert worden. Zusätzlich steigen die Netzkosten spürbar an. Auch der Großhandelspreis, dargestellt durch den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI), an dem sich viele Energieversorger bei der Preisgestaltung orientieren, zeigt aktuell einen Anstieg. Der Strompreis wird für Verbraucher daher zumindest vorerst wieder nach oben gehen.
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Aus für Maßnahmen
Die Senkung von Elektrizitäts- und Erdgasabgabe sowie die Streichung von Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale liefen ebenso wie Strom- und Netzkostenzuschuss („Strompreisbremse“) für die meisten Anspruchsberechtigten mit Ende 2024 aus.
Damit beträgt die Elektrizitätsabgabe nun wieder 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025 legt für Netznutzer, die an der Netzebene 7 angeschlossen sind, für die Jahre 2025 bis 2027 eine Pauschale von 19,02 Euro fest. Die Erneuerbaren-Förderbeitrags-Verordnung 2025 bestimmt für heuer einen Förderbeitrag von 10,32 Prozent des österreichweit durchschnittlichen Netznutzungs- und Netzverlustentgelts (gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung in der Fassung der SNE-V-Nov 2024).
>>> Strompreisbremse durch Erneuerbare Energien Senken Erneuerbare den Strompreis?
Für die erfolgte Fortschreibung der Energiekostenbeiträge fehlt die europarechtliche Grundlage.Stephan Cejka, Siemens
Energie im Regierungsprogramm
Erste Maßnahmen des Regierungsprogramms zur Budgetsanierung wurden mit dem Budgetsanierungs-Maßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025) bereits beschlossen. So wurde die motorbezogene Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge ausgedehnt, die bisher aufgrund eines CO₂-Ausstoßes von null Gramm je Kilometer von dieser Abgabe befreit waren.
Als weiteren Beitrag zur Budgetsanierung sieht das Regierungsprogramm die Beibehaltung des Energiekostenbeitrags-Strom (EKB-S) und des Energiekrisenbeitrags-fossile Energieträger (EKB-F) unter dem Titel „Standortbeiträge der Energiewirtschaft“. Aus Sicht des Autors wäre statt der erfolgten Fortschreibung der Energiekostenbeiträge durch das BSMG 2025 eigentlich eine Neuregelung erforderlich gewesen. Diesen fehlt nun nicht nur die europarechtliche Grundlage, sondern auch das Vorliegen einer Energie(preis)krise.
Abwehr von Energiepreiskrisen
Daneben wird bereits in der Präambel des Regierungsprogramms der Fokus auf „leistbare Energiepreise“ gelegt. Energie wird dort als Grundbedürfnis genannt, das nicht mehr von unerwarteten Preissteigerungen betroffen sein darf. „Gezielte Maßnahmen“ sollen daher leistbare Energiepreise schaffen.
Unter der Überschrift „Abwehr von Energiepreiskrisen“ wird ein „Energie-Krisenmechanismus“ für Strom, Gas und Wärme angekündigt, um im Bedarfsfall leistbare und wettbewerbsfähige Strom- und Gaspreise sicherzustellen. Eine Expertengruppe zur Senkung der Energiepreise soll seitens der Bundesregierung eingesetzt werden. Vorgesehen sind beispielsweise Neuregelungen im Bereich der Abgaben und Netztarife sowie Regelungen des Sozialtarifs und der Grundversorgung.
Steuern sparen mit Energiegemeinschaften
Bei der Einführung von Erneuerbaren-Energiegemeinschaften (EEG) durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Jahr 2021 wurde unter anderem mit Einsparungen für Teilnehmende bei Netzgebühren, Steuern und Abgaben argumentiert. Insbesondere ist die innerhalb einer EEG erzeugte und verbrauchte Energie von der Elektrizitätsabgabe und vom Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit.
Allerdings wurde gerade diese Abgaben kurz nach Inkrafttreten des EAG ab 2022 für alle Verbraucher reduziert oder gestrichen. Mit dem Auslaufen dieser Maßnahmen werden nun die ursprünglich vorgesehenen Einsparungspotenziale für EEG-Teilnehmer erstmals vollumfänglich wirksam. Dadurch gewinnen Energiegemeinschaften an sich wieder an Attraktivität.
Lesetipp
Beim vorliegenden Artikel handelt es sich um eine stark gekürzte und bearbeitete Fassung des Fachbeitrags „Energiepreiskrise vorbei?“ aus „Recht der Umwelt“. Das Verhalten der Energieversorger in der Krise und die konkreten Auswirkungen der Strompreisbremse untersucht Stephan Cejka in Ausgabe 3/2025 der der Manz-Zeitschrift.