Durch Artikel 4 der Beschleunigungs-Verordnung soll der Ausbau der Solarenergie zur Strom- und Wärmeerzeugung angekurbelt werden. Genehmigungsverfahren dürften so maximal drei Monate dauern. Diese Erleichterung gilt allerdings nur für Solaranlagen auf bestehenden oder zu errichtenden „künstlichen Strukturen“ (Wohnhäuser, Lagerhallen, Betriebsanlagen …), nicht für Floating- und Freiflächen-PV. Zum Schutz des kulturellen oder historischen Erbes sowie aus Landesverteidigungs- und Sicherheitsgründen kann Österreich bestimmte Gebiete oder Strukturen aus der Anwendung dieser Entscheidungsfrist ausnehmen.
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Bei Solaranlagen mit einer Kapazität bis 50 kW gilt die Genehmigung als automatisch erteilt, wenn die Bewilligungsbehörde nicht binnen eines Monats entscheidet („Genehmigungsfiktion“) und der Netzanschluss nicht erweitert werden muss. Hier stellt die Verordnung nicht auf Aufdach-Anlagen ab, sodass auch kleiner dimensionierte Freiflächen-Anlagen profitieren.