Ergänzend zu PV-Anlagen : Oberösterreich fördert Stromspeicher

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Seit 1. März fördert Oberösterreich Energiespeicher.

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Mit einem Sonderförderprogramm unterstützt das Land Oberösterreich seit 1. März die Nachrüstung von systemdienlichen Solarstromspeichern. So sollen bei bereits bestehenden Photovoltaikanlagen die Eigenverbrauchs­anteile erhöht und die Anlagen gleichzeitig auf einen systemdienlichen Betrieb umgestellt werden. 

Einreichen können Privatpersonen, Gemeinden und Vereine – jedoch keine Unternehmen oder Betriebe –, die in Oberösterreich einen neuen Stromspeicher zu einer vor dem 01.01.2026 netzgekoppelten Photovoltaikanlage errichten und einen systemdienlichen Betrieb gewährleisten. Die Förderung läuft bis Ende 2026, oder solange Mittel vorhanden sind. Sollte davor eine neue Bundes-Investitionsförderung für Speichernachrüstungen starten, endet die oberösterreichische Förderaktion ebenfalls.

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Details zur oberösterreichischen Stromspeicher-Förderung

Was gefördert wird

Fördergelder gibt es für neue stationäre elektrische Speicher auf Basis von Lithium- oder Natriumionentechnologie zur Speicherung von Strom aus bestehenden Photovoltaikanlagen, also Anlagen mit Netzzugangsvertrag vor Jahresbeginn 2026. Pro Photovoltaikanlage und Standort kann nur ein Stromspeicher gefördert werden, für die Erweiterungen bereits bestehender Speicher gibt es keine Fördergelder. Die Speicher-Nennkapazität sollte sich in an 1,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung der PV-Anlage orientieren. Ein Mindestwert von 0,5 kWh Nennkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der PV-Anlage wird empfohlen.

Förderungsfähig sind Stromspeicher, Lastmanagementsysteme, Montage sowie Steuer- und Regeleinrichtungen (keine Wechselrichter). Nicht förderungsfähig sind Eigenbauten, gebrauchte Speichersysteme, Prototypen, Anlagen ohne Netzanschluss, die Erweiterung bestehender Speicher, Plug-and-Play-Speichersysteme, die über eine Schuko-Steckdose in das System eingebunden werden und Blei-Säure-Batterien.

Förderhöhe

Die Förderung beträgt 150 Euro pro kWh Nennkapazität und max. 40 Prozent der förderungsfähigen Bruttoinvestitionskosten. Gefördert werden maximal Nennkapazitäten = Bruttokapazität bis 15 kWh, auch bei Speichern mit mehr Kapazität. Die Förderaktion kann nicht mit der EAG-Speicherförderung der OeMAG sowie mit anderen Bundesförderungen kombiniert werden.

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Wie gefördert wird 

Die Förderung kann nach Abschluss der Maßnahme beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung beantragt werden. Dazu sind das Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen inklusive der Rechnung elektronisch per E-Mail an [email protected] zu übermitteln. Nach positiver Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag berechnet und überwiesen. 

Wird eine Förderung bezogen, muss der Solarstromspeicher mindestens fünf Jahre lang zweckentsprechend betrieben werden. Das bedeutet, dass PV-Anlage und Speicher systemdienlich laufen müssen. 

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