EAG : Unterstützung für Energiegemeinschaften
Den Strom aus der PV-Anlage des Nachbarn nutzen, die regional erzeugte erneuerbare Energie aus der Biogasanlage direkt in der Region verbrauchen: Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde die Möglichkeit geschaffen, Energiegemeinschaften zu gründen und sich damit aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Um die Umsetzung so rasch und effizient wie möglich voranzutreiben, hat das Klimaschutzministerium (BMK) den Klima- und Energiefonds beauftragt, die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ zu starten. Das am 20. September 2021 gestartete Förderprogramm „Energiegemeinschaften“ unterstützt dabei, erfolgreich zu einer Gründung und Umsetzung der Energiegemeinschaft zu kommen. Vier Millionen Euro Förderbudget, dotiert aus Mitteln des Klimaschutzministeriums, stehen ab sofort zur Verfügung.
Startschuss für
dezentrale Energieversorgung
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurden wichtige Vorgaben aus dem „Clean Energy for all Europeans Package“ der Europäischen Union in Österreich umgesetzt. Erstmals werden Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) ermöglicht, bei denen sich mindestens zwei Partner zusammenschließen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern und verkaufen dürfen. Dies können natürliche oder juristische Personen, Gemeinden, oder kleine und mittlere Unternehmen sein. Damit steht einer dezentralen Energieversorgung nun nichts mehr im Weg.
„Mit Energiegemeinschaften können allen Menschen in Österreich die Möglichkeit nutzen Teil der Energiewende zu werden. Europaweit sind wir hier Vorreiter – wir ermöglichen es den Menschen gemeinsam Erneuerbare Energie zu nutzen, produzieren, speichern und verkaufen", freut sich Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Damit läute man einen Paradigmenwechsel in der Energieversorgung ein, einer dezentralen Energieversorgung stehe nichts mehr im Weg.
Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Ingmar Höbarth sieht das ähnlich: „Österreich hat die besten Voraussetzungen, internationaler Frontrunner für Energiegemeinschaften zu werden – dank unserer langjährigen Arbeit wissen wir, dass es viele engagierte Menschen gibt, die die Energiewende vor Ort umsetzen wollen und können." Sie freut sich, mit der Koordinationsstelle „ diese wichtige Aufgabe für den Klimaschutz in Österreich begleiten zu dürfen". Das Förderprogramm sei dafür ein erster Anstoß.
In den Bundesländern stehen für regionale Beratungen eigene Beratungsstellen zur Verfügung: Sie begleiten Energiegemeinschaften vor Ort von der Planung bis zur Umsetzung unter Berücksichtigung der landesspezifischen Rahmenbedingungen. „Durch die enge und hervorragende Kooperation mit der Koordinierungsstelle bieten wir hier gemeinsam eine Info- und Beratungsplattform für alle, die die Energiewende selbst gestalten wollen", äußert sich etwa Bruno Oberhuber, Geschäftsführer Energie Tirol.
Koordinationsstelle bei
Klima- und Energiefonds
Die neue „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ ist beim Klima- und Energiefonds angesiedelt. Als unabhängige Stelle bündelt sie Aktivitäten und Wissen zur Förderung von Energiegemeinschaften und arbeitet eng mit den Energieagenturen und -instituten in den Bundesländern zusammen. Sie soll dazu beitragen, funktionierende Energiegemeinschaften so rasch wie möglich zu etablieren.
Die Koordinationsstelle steht in engem Austausch mit dem Klimaschutzministerium und der Regulierungsbehörde E-Control und versteht sich als Schnittstelle zu allen wesentlichen Stakeholdern wie bundesweiten Interessenvertretungen, Dienstleistern und der angewandten Forschung, sowie lokalen und regionalen Akteuren. So soll sichergestellt werden, dass die Ziele rasch und unter optimalem Einsatz von öffentlichen Mitteln erreicht werden. Geleitet wird die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ von Eva Dvorak. Sie war zuvor verantwortlich für den Bereich Erneuerbare Energien bei der Abteilung Energieplanung der Stadt Wien und in verschiedenen Beratungspositionen tätig. Ziel ist es, eine Initialzündung für eine breite Umsetzung zu setzen. Das Programm ist dreistufig aufgebaut (Pionier-, Sondierungs- und Integrationsphase), Einreichungen für die erste Stufe (Pionierphase) sind ab sofort bis 31.10.2021, 12 Uhr möglich.