Coronavirus : Corona: Das gilt bei Elektriker-Arbeiten am Bau
Christian Bräuer sollte Recht behalten: „Eine pauschale Schließung aller Baustellen ist weder im Sinne der österreichischen Wirtschaft, noch der Auftraggeber und Konsumenten“, hatte der Wiener Landesinnungsmeister bereits am 18. März in seiner Betrachtung des Covid-19 -Maßnahmengesetzes (nachzulesen auf der HDE-Homepage) geschrieben.
Seine Interpretation als „leidenschaftlicher Elektrotechniker “ hatte Bräuer dabei ausdrücklich unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitsbedenken wegen Corona geschrieben. Seine Schlussfolgerungen: Ein Baustopp sei von der Verordnung weder pauschal verboten, noch zielführend im Sinne der österreichischen Wirtschaft. Neben den Bedingungen vor Ort sei der unternehmerische Hausverstand zu gebrauchen.
Was geht auf der Baustelle?
Elektriker -Arbeiten könnten dann durchgeführt werden, wenn keine Gesundheitsgefährdung für die Mitarbeiter bestehe und die Anforderungen des Maßnahmengesetzes zu SARS-CoV-2 erfüllt würden. „Die Entscheidung für die Durchführung von Arbeitsleistungen ist nicht nur nach wirtschaftlichen Kriterien zu treffen, sondern es ist jedenfalls eine Risikoanalyse mit einem Maß an Verantwortung, Rücksichtnahme und gebotener Vorsicht gegenüber der österreichischen Bevölkerung durchzuführen.“
Eine Stimme der Vernunft. Und eine Meinung, die auch die Baubranche mittlerweile zu vertreten scheint. Auch wenn die Einigung, die vor wenigen Tagen zwischen Baugewerbe, Bauindustrie und der Gewerkschaft Bau-Holz in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat getroffen wurde, unter Ausschluss der nachfolgenden Gewerke erfolgte.
Allgemeine Regeln am Bau
Klar ist, dass die allgemeinen Covid-19 -Schutzmaßnahmen auch auf Baustellen zu gelten haben: Zwischen Personen ist daher eine Distanz von mindestens einem Meter einzuhalten. Nicht zu vergessen: gründliches Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen und Husten oder Niesen in den gebeugten Ellbogen oder in ein Taschentuch, das danach sofort entsorgt wird! Natürlich gilt der Mindestabstand auch für Transporte sowie für Fahren zu oder von der Baustelle.
Hygiene-Maßnahmen gegen das Coronavirus
Arbeitshygiene auf Baustellen ist derzeit wichtiger denn je. Als zusätzliche Maßnahmen sind daher Desinfektionsmittel bereitzustellen und die sanitären und sozialen Einrichtungen auf der Baustelle regelmäßig zu desinfizieren. Selbiges gilt bei der Nutzung von Fahrzeugen, Baumaschinen oder Werkzeugen durch anderes Personal. Ist keine Desinfektion möglich, sind Handschuhe zu verwenden.
Organisatorische Maßnahmen gegen Covid-19
Vielfach bereits geübte Praxis ist die zeitliche und räumliche Trennung der Beschäftigten wie auch der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche. Das gilt fürs Umkleiden ebenso wie für die Pausen und natürlich auch für die zeitliche Staffelung der Arbeiten. Einfach zu trennen sind meist die Arbeitsbereiche der unterschiedlichen Gewerke von den Elektriker bis zu den SHK-Installationsarbeiten.
Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird
In Ausnahmefällen kann es nötig sein, den Schutzabstand von mindestens einem Meter zu unterschreiten. Bei Arbeiten im Freien müssen die beteiligten Elektriker (und natürlich auch alle anderen Arbeiter) einen Mund-Nasen-Schutz und ein Vollvisier tragen. Auch bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz oder – sofern vorhanden – ein Atemschutz der Klasse FFP 1 erforderlich.
Arbeiten in geschlossenen Räumen mit beengten Verhältnissen (Schächte, Rohrleitungen ...) sollten möglichst vermieden werden. Wenn unbedingt notwendig, sind diese nur mit Atemschutzmasken (mindestens Klasse FFP 2) oder mit motorunterstütztem Atemschutz erlaubt. Wer einer Risikogruppe angehört, darf gar nicht für Arbeiten herangezogen werden, bei denen der Mindestabstand unterschritten wird.