FEEI : KV-Abschluss für Elektro- und Elektronikindustrie
Der KV-Abschluss für Elektro- und Elektronikindustrie ist da.
- © maho - stock.adobe.comNach fünf Verhandlungsrunden einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen auf einen KV-Abschluss für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie. Für den KV-Abschluss waren in der heurigen industriellen Frühjahrslohnrunde insgesamt zwölf Verhandlungswochen notwendig. Rückwirkend mit 1. Mai 2026 steigen die Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie Lehrlingseinkommen um 3 Prozent. Das neue Mindestgehalt liegt damit bei 2.553,12 Euro. Die kollektivvertraglichen Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ebenso um 3 Prozent erhöht. Die Ist-Einkommen steigen um 1,85 Prozent plus 22 Euro.
Erhöht werden auch die Schichtzulagen: Die Zulagen für die zweite Schicht und für die dritte Schicht werden in Etappen auf 1,50 Euro pro Stunde bzw. auf 4 Euro pro Stunde erhöht. „Es stand Spitz auf Knopf. Bis zuletzt boten die Arbeitgeber nur eine Mini-Erhöhung von einem Prozent an", sagten Chefverhandler Reinhold Binder von der Gewerkschaft PRO-GE und Chefverhandlerin Eva Scherz von der Gewerkschaft GPA. Mit Betriebsversammlungen, Solidarität und Streikentschlossenheit hätten sich die Belegschaften den Respekt und die Wertschätzung erst erkämpfen müssen.
FEEI-Obmann Wolfgang Hesoun betont wiederum den Fokus auf die Wettbewerbsfähigkeit, der für die exportstarke Arbeitgeberseite essenziell sei: „Unser vorrangiges Ziel war es, in diesen durch geopolitische Verschiebungen, regulatorische Unsicherheiten und technologische Disruption wirtschaftlich herausfordernden Zeiten heuer deutlich unter der rollierenden Inflation abzuschließen – das ist uns gelungen."
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Gesundheitstage werden eingeführt
Das Ergebnis der KV-Verhandlungen betrifft auch Änderungen im Rahmenrecht. Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten eine zusätzliche Pflegefreistellung von einer Woche jährlich. Außerdem einigte man sich auf die Einführung von Gesundheitstagen unter Berücksichtigung betrieblicher Maßnahmen: Ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 40 Jahren erhalten Beschäftigte einen Gesundheitstag. Zwei Gesundheitstage stehen Personen ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 45 Jahren zu. Bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 50 Jahren sind drei Gesundheitstage jährlich vorgesehen. Bei Erreichen der 6. Urlaubswoche entfällt dieser Anspruch bis auf einen Gesundheitstag.