OVE E 8101: Wichtige Vorgaben im Überblick : Norm unter der Lupe: Die OVE E 8101

Was braucht es für die Heranbildung der Elektrotechniker:innen von morgen? Experte Karl Hofer gibt Antworten aus Sicht der Lehrenden.
© Pixabay

Teil 1

Basisschutz, FI-Schutzschalter und AFDD

Basisschutz

Die besondere Berücksichtigung eines technisch einwandfreien und normenkonformen Basisschutzes ist von grundlegender Bedeutung. Diese Bestimmung findet sich in vielen Teilen der Vorschrift, aber auch in Herstellerangaben wieder. Beispielhaft seien hier Dosen für den Einbau in Hohlwänden, kurz „Hohlwanddosen“, genannt. Das System der Rohre muss ein in sich geschlossenes System sein und Aderleitungen dürfen nie ungeschützt außerhalb verlegt werden.

Teil 4-42, Seite 8, fordert unter 422.4.1 eine Mindestschutzart von IP 3X. Dies bezieht sich auf Leitungseinführungen und auch auf die Verdrahtung bei Mehrfachdosen. Ebenso geben Dosenhersteller eine Maximalanzahl von Rohren und Leitungen an, die keinesfalls überschritten werden darf, da die Betriebsmittel ansonsten außerhalb der Herstellerspezifikation angewendet werden.

Weitere Beispiele aus der Sachverständigenpraxis sind die Nichteinhaltung von Biegeradien, das Verlegen von Metallrohren und Kabeltassen ohne Kantenschutz, die Nichteinhaltung von Schutzarten aufgrund nicht-sachgemäßer Leitungseinführungen und die falsche Verlegung von DC-Photovoltaik-Leitungen, die ungeschützt die Dachhaut berühren. So heißt es im Teil 7-712:

„Kabel/Leitungen dürfen nicht direkt auf der Dachoberfläche verlegt werden.“ (OVE E 8101, 2019, 712.521.101)

Generell gilt – unabhängig davon, ob eine nach R 11 geforderte quellnahe Trenneinrichtung installiert wurde oder nicht, dass Photovoltaik-DC-Gleichstromleitungen aufgrund der Forderungen der R 11 und der Herstellerangaben immer mechanisch geschützt verlegt werden müssen. Dieser mechanische Schutz ist so auszuwählen, dass er allen am Einsatzort auftretenden Einflüssen (hohe Temperaturschwankungen, UV-Einstrahlung, Tierbisse etc.) dauerhaft standhält. Auch sind im Verteiler „Hinweisschilder“ anzubringen, die auf das Vorhandensein einer PV-Anlage bzw. einer PV-Anlage mit Stromspeicher hinweisen. Das Fehlen dieser Informationen ist als Mangel zu werten.

Karl Hofer
Prof. Ing. Mag. Karl Hofer ist seit mehr als zwei Jahrzehnten als Berufsschullehrer tätig. Er besuchte eine HTL-Abendschule und absolvierte eine Lehre als Elektroinstallateur. Heute ist er als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Elektrotechnik tätig. Seit 2008 wirkt er an der Berufsschule Graz-Karlau, wo er auch die pädagogische Leitung innehat, als Lehrer für Elektrotechnik sowie seit 2020 als Professor an der Pädagogischen Hochschule Steiermark für Duale Ausbildung Technik und Gewerbe. - © privat
Nach Möglichkeit sollten überall 30-mA-FI-Schutzschalter verbaut werden.

FI-Schutzschalter

Der Zusatzschutz wird unter dem neuen Begriff „zusätzlicher Schutz“ beschrieben und fordert für die in den Bestimmungen genannten (End-)Stromkreise den verpflichtenden Einbau eines 30-mA-FI-Schutzschalters. OVE E 8101 fordert diesen für alle Stromkreise bis 32 A mit Steckdosen und für viele Räume und Bereiche besonderer Art wie beispielsweise Badezimmer, Sauna, Schwimmbad, Stromtankstelle und andere mehr.

Vorgeschrieben ist der zusätzliche Schutz für Stromkreise mit Steckvorrichtungen
bis 20 A (32 A) Nennstrom (OVE E 8101 kennt hier keine Einschränkung, gilt also auch für Sondersteckvorrichtungen mit Ausnahme der unter 415.1.001 AT genannten Punkte) bzw. auch für Stromkreise bis 32 A Nennstrom, aus denen ortsveränderliche Betriebsmittel für die Verwendung im Freien gespeist werden, sowie für Räume besonderer Art gemäß Teil 7 der OVE E 8101. Laut Alfred Mörx jedoch „sollten, wo immer möglich, auch Stromkreise mit In > 20 A mit dieser wichtigen Schutzvorkehrung ausgestattet werden“ (Mörx, 2020, S. 8).

Nach Möglichkeit sollten also überall 30-mA-FI-Schutzschalter verbaut und auch die Betriebsmittel beachtet werden. Vor allem auch bei dem in der Praxis derzeit häufig vorkommenden Leuchtmitteltausch aufgrund des Leuchtmittelverbots, „Stichwort FI-Typenunterteilung“ (A, F, B). Untenstehende Tabelle gibt Überblick über die geforderten und somit auch zu prüfenden und zu dokumentierenden Auslöseströme der jeweiligen FI-Typen.

Eine wichtige Schutzmaßnahme ist die Installation eines FI-Schutzschalters.
Eine wichtige Schutzmaßnahme ist die Installation eines FI-Schutzschalters. - © Eaton

Der jeweilige Auslösestrom eines FI-Schutzschalters hängt von der eingestellten Kurvenform des verwendeten Schutzmaßnahmen-Messgeräts ab. Wird ein Typ-B-FI-Schutzschalter mit Sinuswechselstrom geprüft, liegt der definierte Auslösebereich zwischen 50 und 100 Prozent von I∆N.


Wird er mit pulsierendem Gleichstrom „Pulsform“ geprüft, so liegt er zwischen 35 und 140 Prozent sowie zwischen 50 und 200 Prozent bei Gleichstromprüfung. Ein Typ-B-FI sollte mit allen drei Funktionen messtechnisch geprüft werden, eine Wechselstromprüfung (Sinus- oder Pulsform) und die Gleichstromprüfung sind als Mindesterfordernis zu sehen.

- © Hofer
AFDD bieten Schutz vor elektrisch gezündeten Bränden. Ihr Fehlen mit einer ,Empfehlung‘ zu begründen, kann sich im Brandfall als problematisch erweisen.

AFDD – Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung

Schutz gegen Auswirkung von Fehlerlichtbögen AFDD (OVE E 8101, S.169, 421.7): Der AFDD (Arc Fault Detection Device) ist ein Schutzschaltgerät, das vorwiegend serielle Lichtbögen (aber auch parallele) erkennen kann und somit eine Lücke im bisherigen Schutzkonzept schließt. Kurzschlüsse werden von Überstrom-Schutzeinrichtungen erkannt, Körperschlüsse je nach Netz und angewandter Schutzmaßnahme von Fehlerstrom-Schutzschaltern bzw. bei Nullung eben auch von Überstrom-Schutzeinrichtungen.

Einzig Fehler, die von seriellen Lichtbögen herrühren, konnten weder von Überstrom-Schutzeinrichtungen noch von Fehlerstrom-Schutzschaltern erkannt werden. Diese Lücke schließt der AFDD, der seriell gezündete Lichtbögen erkennen kann und den betreffenden Stromkreis abschaltet. AFDDs sind ausschließlich 2-polig (230-V-Ausführung) erhältlich und werden in den Endstromkreis anstelle des Leitungsschutzschalters verbaut (Eaton, 2021). Einige Hersteller bieten AFDD LSS auch bereits mit einer Teilungseinheit und anderen Zusatzfunktionen wie beispielsweise Energiemonitoring an.

⇨ Gemäß OVE E 8101, Teil 4-42, Seite 2 unter 412.7 sind AFDD einzubauen für:

  • Stromkreise in Schlafräumen von Heimen für behinderte oder alte Menschen (zum Beispiele Senioren- oder Pensionistenheime) sowie in Schlafräumen von Kindergärten
  • Räume oder Orte mit einem Brandrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien

⇨ Empfohlen werden AFDD für:

  • Schlafräume in Wohngebäuden (insbesondere bei Nutzung durch in ihrer Mobilität dauerhaft eingeschränkte Personen infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung)
  • Räume oder Orte mit unersetzbaren Gütern (8101, 2019, S. 169).
Innovative Schutzschalter von Schneider vereinen Leitungs-, Fehlerstrom- und Fehlerlichtbogenschutz sowie Netzüberspannungs-Überwachung in einem Gerät.
Innovative Schutzschalter von Schneider vereinen Leitungs-, Fehlerstrom- und Fehlerlichtbogenschutz sowie Netzüberspannungs-Überwachung in einem Gerät. - © Schneider Electric
Um zu verhindern, dass Menschen zu Schaden kommen, empfiehlt sich der Einbau von AFDD in allen Schlafräumen.

Hier sei mir eine persönliche Anmerkung gestattet: Für die Praxis ist zu bedenken, dass AFDD einen Schutz vor elektrisch gezündeten Bränden bieten, also Schutz vor Brand, Körperschaden durch Brand oder eben auch Todesfolge durch elektrisch gezündeten Brand darstellen. Da dies auch Offizialdelikte des Strafgesetzbuches sind, ist derjenige, der diese nicht verbaut und den „Nichteinsatz“ mit der Begründung der „Empfehlung“ rechtfertigt, im nachweisbaren Brandfall durch einen seriell gezündeten Lichtbogen in einer besonders schwierigen Lage. Schließlich hätte der Brand durch den Einbau verhindert werden können.

Unter diesem Gesichtspunkt kann nur der Einbau in allen Schlafräumen, egal unter welchem Punkt angeführt, dies verhindern. Generell empfiehlt sich vorab eine schriftliche Risikoanalyse gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber vorzunehmen, in der festgehalten wird, welche Räume Schlafräume, Räume mit Brandrisiko bzw. mit unersetzbaren Gütern (was ja höchst individuell sein kann) sind und somit mittels AFDD zu schützen sind. Diese Risikoanalyse ist gegenseitig zu unterzeichnen und bei der Anlagendokumentation abzulegen.

Die häufig gestellte Frage, ob drei Räume (zum Beispiel ein Schlafzimmer und zwei Kinderzimmer) auf einen AFDD angeschlossen werden dürfen, kann bejaht werden, wenn die folgenden beiden Bedingungen eingehalten sind: Im Abgang darf nur ein von außen eingeführter N-Leiter geklemmt sein und die Installationsschalter sind auf den Nennstrom des AFDD auszulegen.

Auf die Praxis umgelegt bedeutet dies, wenn 10-A-Installationsschalter verbaut sind und der Hersteller schriftlich einer 10-A-Vorsicherung zustimmt, muss der AFDD mit 10 A gewählt werden. Erlaubt der Hersteller schriftlich eine höhere Vorsicherung seines Installationsschalters (etwa 13 A oder 16 A), so ist diese möglich. Diese Herstellerangaben über die maximale Schaltervorsicherung sind ebenso der Dokumentation beizulegen.

Gibt es seitens des Herstellers eines 10-A-Installationsschalters gar keine Angabe bezüglich der maximal zulässigen Vorsicherung, so wäre diese, unter Bedachtnahme des „großen Prüfstromes“, mit maximal 6 A auszulegen. Hier sei auf den Analogiebereich der FI-Vorsicherung verwiesen, ein FI mit 40 A Bemessungsstrom darf ohne weitere Herstellerinformation nur mit maximal 25 A vorgesichert werden.

Teil 2

Überspannungsableiter, Stromtankstellen und -speichern sowie Anforderungen an „Räume besonderer Art“

SPD – Überspannungsableiter

Im Teil 4-44 der OVE E 8101 heißt es wörtlich:

„Sofern kein äußerer Blitzschutz gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305 Reihe installiert ist und in der Verbraucheranlage bereits zentrale Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD) installiert sind, ist die Installation von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD) in jeder Einzelverbraucheranlage nicht gefordert.“

Umgelegt besagt diese Normenpassage, dass bei Anlagen mit äußerem Blitzschutz SPD Typ 1 in der Hauptverteilung und Typ 2 in jeder Unterverteilung von Einzelverbraucheranlagen (zum Beispiel Wohnungsverteiler) zu installieren sind. Die ÖVE/ÖNORM E 8001 hat den Einbau von T2 in den jeweiligen Unterverteilern auf Gebiete mit hoher und erhöhter Blitzdichte auf Basis einer Empfehlung ausgesprochen.

⇨ SPD bei PV-Anlagen auf der Gleichstromseite:

Zumindest ein Satz an SPD ist verpflichtend zu errichten. Wenn die Leitungslänge zwischen Modulen und Wechselrichter größer als zehn Meter ist, sind zwei Sätze an SPDs zu montieren, einer in Modul- und der andere in Wechselrichternähe. Generell genügen hier T2. Handelt es sich um eine Anlage mit Blitzschutzsystem und ist der Trennungsabstand zwischen Blitzschutzanlage und PV-Anlage nicht einhaltbar, sind zusätzlich T1-Ableiter bzw. Kombiableiter (T1+T2) zu verwenden. R 6-2-2 (1.5.2022) fordert hier auch bei Fällen l < 10 m zwei Sätze von SPDs an den Gleichstromleitungen (R 6-2-2, 2022, S. 14f).

Für den Fall, dass „Blitzschutzanlage und Trennungsabstand nicht einhaltbar“ sind, sind auch die von den Modulen kommenden DC-Leitungen im Trennungsabstand zu anderen Leitungen zu verlegen bzw. Schirmmaßnahmen zu treffen. Auf die Praxis umgelegt, bedeutet dies, dass bei PV-Anlage und Blitzschutzanlage ohne Einhaltung des Trennungsabstands DC-Leitungen nicht parallel im Technik- oder Steigschacht mit anderen Leitungen zu verlegen sind, da ansonsten durch Längsinduktion Überspannungen in die parallel laufenden Leitungen induziert und Schaden entstehen würde. Möglich wäre die räumliche Trennung bzw. – wenn technisch nicht umsetzbar – die Verlegung im Metallrohr oder im Schirm, wobei die Schirmmaßnahme blitzstromtragfähig sein muss.

Eine besondere Herausforderung stellen Anlagen dar, die über eine Blitzschutzanlage nach der ÖVE E 49 verfügen. Wird hier eine PV-Anlage ohne Einhaltung des Trennungsabstands montiert, ist die Blitzschutzanlage auf die derzeit aktuelle Blitzschutznorm ÖVE/ÖNORM EN 62305 zu adaptieren. Diesbezügliche Anleitungen und Hilfestellungen finden sich in der Fachinformation „BL03 – Anforderungen an Blitzschutzsysteme bei wesentlichen Änderungen oder wesentlichen Erweiterungen an baulichen Anlagen“. Diese kann auf der OVE-Website kostenlos heruntergeladen werden.

Mann und Frau arbeiten online am Handy und am Laptop

THEMEN UND UNTERNEHMEN FOLGEN

Ich will nichts mehr verpassen und "Meine News" einrichten.

Vorgaben für Stromtankstellen

Gemäß OVE E 8101-7-722 ist ein eigener Stromkreis für jeden Ladepunkt mit einem eigenen FI zumindest des Typs A mit 5-mA-DC-Überwachung oder des Typs B zu installieren. Dieser kann auch je nach Ladestation in dieser verbaut sein – die Herstellerangaben sind zu beachten und der Anlagendokumentation beizufügen. Wenn kein Last-Lademanagement vorhanden ist, ist jeder Anschlusspunkt mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor 1 zu bemessen. Gemäß TAEV ist ein maximaler Spannungsabfall von einem Prozent zulässig.

Wie in der Tabelle der Prüffristen weiter unten ersichtlich, sind Stromtankstellen und Ladeleitungen einmal jährlich wiederkehrend zu prüfen, die FI-Prüftaste halbjährlich. Dies empfiehlt es sich zu dokumentieren. Auf alle Fälle sind Anlagenbetreiber über diese normative Forderung der „wiederkehrenden Prüfverpflichtung“ nachweislich zu informieren und ausführlich zu unterweisen.

Stromtankstellen erfordern FI-Schutzschalter und wiederkehrende Prüfpflichten.
Stromtankstellen erfordern FI-Schutzschalter und wiederkehrende Prüfpflichten. - © 1st Flow Energy Solutions
Aus den bisherigen Praxiserfahrungen ergibt sich, dass oftmals zu geringe Stromspeicherkapazitäten geplant werden.

Vorgaben für Stromspeicher

Aus den bisherigen Praxiserfahrungen ergibt sich, dass oftmals zu geringe Speicherkapazitäten geplant werden. Vor der Errichtung sind der Netzbetreiber und die Baubehörde nachweislich zu informieren. Abhängig von der Region und der Speicherkapazität erlässt die Baubehörde – oftmals auf Basis eines Gutachtens der Landesstelle für Brandverhütung – einen Bescheid. Dieser fordert entweder …

  • ... einen eigenen Batterieraum,
  • ... ein zertifiziertes Brandschutzgehäuse oder
  • ... einen Nachweis des Herstellers bezüglich Brandsicherheit („Thermal Runaway“).

Die Behördenvorgaben sind zu erfüllen und am besten mit Fotodokumentation oder auf ähnlichem Wege zu belegen. Ebenso ist oberhalb des Stromspeichers ein Brandmelder anzubringen und zu warten.

Auch ist ein Feuerlöscher, welcher für die entsprechenden Brandklassen verwendet werden kann, vorrätig zu halten und ebenfalls wiederkehrend zu prüfen. Das Vorhandensein von Stromspeichern, Photovoltaikanlagen und auch Stromtankstellen sind seitens des Anlagenbetreibers nachweislich der Versicherung zwecks Miteinbeziehung in den Versicherungsschutz zu melden. Die Vernachlässigung von wiederkehrenden Prüfpflichten erweist sich im Schadenfall als problematisch.

>> Immer up to date mit Meinungen und News aus der Branche sein? Abonnieren Sie unseren Newsletter – mit uns bleiben Sie informiert!
Hier geht’s zur Anmeldung
Bei Stromspeichern sind die Behördenvorgaben zur Brandverhütung zu erfüllen.
Bei Stromspeichern sind die Behördenvorgaben zur Brandverhütung zu erfüllen. - © Pacadu

Prüffristen

Für wiederkehrende Anlagen- bzw. auch Betriebsmittelprüfungen gelten Prüffristen. Die ausführende Elektrofachkraft hat diese maximale Prüffrist einerseits auf der Dokumentation zu vermerken, wie dies OVE E 8101, Teil 6 unter 600.4.4.4 sowie unter 600.5.2 fordert, und Anlagenbetreiber darüber auch nachweislich zu informieren (8101, 2019, Seite 499 und 501).

Art Anlage / Betriebsmittel Max. Frist Grundlage
Privatbereich 10 Jahre, FI-Prüftaste halbjährlich Richtlinie R5, 2010, S.8, 6.1
Wohnungsneuvermietung bei jeder Neuvermietung, FI-Prüftaste halbjährlich ETV, 2020, S. 2, §7
Photovoltaikanlagen (Prüfnorm: OVE EN 62446 beachten) 3 bis maximal 5 Jahre Richtlinie R11, 2013, S. 10, Punkt 8 (Ausgabe kundgemacht durch ETV 2020/Anhang A2; Richtlinie R 11, 2022, spricht von regelmäßigen Fristen, gemäß ESV 2012 max. 5 Jahre, da Anlage im Freien)
Stromtankstellen jährlich, FI-Prüftaste halbjährlich Richtlinie R30, S. 7, Tab. 1 Zeile 5
Ladekabel und Ladeleitungen für Elektroautos (EV 8101-7-722) Sichtprüfung vor/nach jeder Benutzung Herstellerangabe
Ladekabel und Ladeleitungen für Elektroautos (EV 8101-7-722) jährlich nach ÖVE/ÖNORM E 8701 Richtlinie R30, S. 7 Tab. 2 Zeile 3
Motoren müssen mit einem Motorvollschutz ausgestattet sein. Ein Motorschutzschalter im Verteilerkasten ersetzt diesen keinesfalls.

Vorgaben für brandgefährdete Bereiche

Alle Leitungen müssen über einen FI geführt werden – maximal 300 mA ist Grenze des Brandschutzes, 30 mA naturgemäß wesentlich sicherer. Alle Leitungen – auch eine Leitung zu einem Ausschalter oder Taster – müssen einen PE-Leiter in der gemeinsamen Umhüllung mitführen. Die Installation ist auf ein notwendiges Mindestmaß zu begrenzen. Die Installation von DC-Überspannungsableitern und Wechselrichtern in brandgefährdeten Bereichen muss als nicht normenkonform angesehen werden – vor allem dann, wenn es andere, nicht brandgefährdete Bereiche für die Montage dieser Komponenten gibt.

⇨ Alle AC-230-V-Stromkreise sind mittels AFDD vor seriell gezündeten Lichtbögen zu schützen.

Motoren müssen mit einem Motorvollschutz ausgestattet sein. Diese Forderung wird oft durch die Montage von Motorschutzschaltern, etwa im Verteilerkasten, umgangen, ersetzt aber keinesfalls den geforderten Motorvollschutz. Als illustrierendes Beispiel sei hier ein Sägewerk genannt. Der Motor mit Lüfter und Eigenoberflächenkühlung wird durch Sägespäne zugedeckt, die Lüftung funktioniert nicht mehr, die Temperatur im Motor steigt. Durch die hohen Temperaturen im Motor steigt auch der Wicklungswiderstand (Widerstandserhöhung durch Temperaturerhöhung, PTC-Verhalten), der Zuleitungsstrom wiederum sinkt durch den steigenden Widerstand. Der Motorschutzschalter (oder auch das Thermorelais) kann diese Temperaturerhöhung nicht erkennen, daher die Forderung nach Motorvollschutz (Thermistoren in der Wicklung) für Motoren in brandgefährdeten Bereichen.

Durch Nutzungsänderungen wie zum Beispiel durch die Lagerung großer Mengen an Treibstoff für Notstromaggregate, durch das Aufstellen von Energiespeichern oder Ähnliches kann sich eine Raumnutzung ändern. Dadurch kann eine Nach- bzw. Umrüstung der Elektroinstallation erforderlich werden. Für Leitungsanlagen (Kabeltassen, Steigleitungen …) oder auch Verteilerkästen, die in Fluchtwegen wie Stiegenhäusern montiert sind, verweist die OVE E 8101 vor allem unter Teil 4.42, S.4., 422.2 auf die Richtlinie R 12 und fordert eine brandhemmende Ausführung, Umhüllung oder Auskleidung dieser Anlagen durch eine dazu befugte Brandschutzfirma.

Vorgaben für Badezimmer

Nach den bisherigen Bestimmungen waren für „Warmwasserbereiter“ im Schutzbereich (neben Fixanschluss, 30 mA Forderung) keine Anforderungen an die Schutzart gegeben. Die OVE E 8101 fordert nun unter Teil 7-701, S. 6, 701.512.2, dass auch „Warmwasserbereiter“, die in den Bereichen 1 (beispielsweise oberhalb einer Badewanne) oder 2 (früher Schutzbereich) montiert werden, die Mindestschutzart IP X4 „Spritzwasserschutz“ aufweisen müssen.

  • paper, abstract, open, page, macro, textbook, book, literature, sheet, print, nobody, education, brochure, information, symbol, knowledge, color, composition, shape, striped, art, concepts, publish, backdrop, decoration, magazine, element, design, document, empty, line, creativity, blurred, read, close-up, intelligence, image, pattern, space, row, library, study, publication, science, journal, learning, card, blur, learn, printing
    Literatur

    Literaturverzeichnis mit einem Klick auf "Mehr Infos anzeigen" ausklappen:

    Eaton, 2021, AFFD+ Sortimentsbroschüre, online auf: https://www.eaton.com/content/... [abgerufen am 19.02.2023]

    Mörx, A., 2020, Ausgewählte Kapitel der Schutztechnik in Niederspannungsanlagen, Wien.

    OVE, 2024, Fachinformationen, online auf: https://www.ove.at/ove-standar... [abgerufen am 12.02.2024]

    OVE, 2023, online auf: https://www.ove.at/presse/deta... [abgerufen am 19.02.2023].

    OVE E 8101, 2019, Elektrische Niederspannungsanlagen; ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, Wien.

    OVE EN 62446-1, 2019, Photovoltaik (PV) Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung, Teil 1: Netzgekoppelte Systeme –Dokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und Prüfanforderungen, ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, Wien.

    OVE-Richtlinie R 5, 2010, Bedienen und Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes von elektrischen Anlagen durch Laien – Festlegungen für Anlagen mit Nennwechselspannungen bis 230/400 V, die für den Gebrauch durch Laien installiert wurden, ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, Wien.

    OVE-Richtlinie R 6-2-2, 2022, Blitz- und Überspannungsschutz – Teil 2-2: Photovoltaikanlagen – Auswahl und Anwendungsgrundsätze an Überspannungsschutzgeräte, ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, Wien.

    OVE-Richtlinie R 11-1, 2013, PV-Anlagen – Zusätzliche Sicherheitsanforderungen – Teil 1: Anforderungen zum Schutz von Einsatzkräften der Feuerwehr, ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, Wien.

    OVE-Richtlinie R 11-1, 2022, PV-Anlagen – Zusätzliche Sicherheitsanforderungen – Teil 1: Anforderungen zum Schutz von Einsatzkräften der Feuerwehr, ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, Wien.

    OVE-Richtlinie R 12-2, 2019, Brandschutz in elektrischen Anlagen – Teil 2: Ergänzende brandschutztechnische Anforderungen an elektrische Betriebsstätten und an elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in elektrischen Niederspannungsanlagen, ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, Wien.

    OVE-Richtlinie R 20, 2016, Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Festanschluss an das Niederspannungsnetz, ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, Wien.

    OVE-Richtlinie R 30, 2020, Sicherer Betrieb von elektrischen, konduktiven Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Nennspannung bis AC 1000 V und DC 1500 V, ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, Wien.

    TAEV, 2020, Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen bis 1000 Volt, ÖVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik, Wien.

    Mehr Infos anzeigen Weniger Infos anzeigen