Elektromobilität : Workshop zur Netzintegration von Ladeinfrastruktur
Mit seinen Mobility-Workshops bündelt der OVE zwei Mal im Jahr Fachvorträge zu den neuesten Erkenntnissen rund um das Thema Elektromobilität. Der kommende Termin am 11. Mai hat den Schwerpunkt Netzintegration von Ladeinfrastruktur. Das Thema gewinnt mit steigenden Ladeleistungen zunehmend an Relevanz, auch die für Hersteller bald verpflichtende OVE-Richtlinie R 37 wird in der Branche intensiv diskutiert. Im Workshop wird der Ablauf der Prüfung beschrieben und auf Besonderheiten hinsichtlich Megawatt-Charging sowie Vehicle-to-Grid-Ladestationen eingegangen.
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Am Programm stehen außerdem folgende Fachvorträge:
- Die Elektromobilität in Österreich aus Sicht eines Mobilitätsclubs - Marcella Kral, ÖAMTC
- Prüfungen von Ladestationen gemäß OVE-Richtlinie R 37 in der Praxis - Daniel Stahleder, AIT
- Best Practice: High-Power-DC-Laden in Deutschland - Michael Heinemann, Phoenix Contact Deutschland
- Planung und Betrieb netzintegrierter Ladeinfrastruktur für elektrische LKW‑Flotten - Martin Rauscher, ib Rauscher
Update für Eichvorschriften bei Ladegeräten
Beim Workshop wird es außerdem auch ein Update zu den Eichvorschriften von Ladestationen geben. Im September hatte der OVE gefordert, die Frist für Ersteichung von ausnahmsweise zugelassenen Geräten zu verlängern, das wurde nun umgesetzt: Ausnahmsweise zugelassene Ladestationen dürfen nun bis 1.1.2027 erst- neu- oder nachgeeicht werden, das entspricht einer Verlängerung um ein Jahr. Diese Geräte dürfen bis 31.12.2036 verwendet werden – eine Verlängerung um vier Jahre. Von diesen Verlängerungen sind einige tausende Geräte betroffen. Durch die Verordnungsänderung wurde die Verschrottung der Geräte (bzw. Umstellung auf kundenfeindliche Zeitabrechnung) verhindert.
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