Fehlende Investitionszuschüsse-Verordnung : EEÖ fürchtet Investitionsstillstand bei erneuerbarem Strom
In Österreich ist der Erlass der Investitionszuschüsse-Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zentral für die Förderlandschaft. Die Verordnung legt die Höhe der Fördersätze und die Termine der Fördercalls für ein Jahr fest und muss jedes Jahr aufs Neue erlassen werden. Der im Entwurf enthaltene erste Förderdurchgang betrifft die Wasserkraft, Windkraft und Photovoltaik und hätte bereits stattfinden sollen. Ein Entwurf der Invest-VO liege auch bereits seit Mitte Februar auf, wie Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) kritisiert. Der Verband sieht insbesondere vor dem Hintergrund des Stopps der Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen eine hohe Dringlichkeit, neue Rahmenbedingungen zu schaffen.
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Ohne die Verordnung hängen Projekte in der Luft, weil keine sinnvolle Finanzierung aufgestellt werden kann.Martina Prechtl-Grundnig, EEÖ
Verzögerung für Erneuerbaren-Projekte
„Wir brauchen von der neuen Regierung auf der Stelle die Investitionszuschüsse-Verordnung. Ohne die Verordnung hängen Projekte in der Luft, weil keine sinnvolle Finanzierung aufgestellt werden kann“, moniert Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.
Der Verband pocht daher auf den unmittelbaren Erlass der Investitionszuschüsse-Verordnung zum Ausbau von Erneuerbaren-Anlagen im Strombereich. 2025 beginne für die Erneuerbaren daher, wie schon das Jahr zuvor: mit unnötigen Erschwernissen. Betroffen sind Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, kleine Windkraftprojekte sowie Strom aus Biomasse durch Kraft-Wärme-Kopplung. Die Investitionsförderung ist neben der Marktprämie das zweite wichtige Instrument zur Erreichung von bilanziell 100 Prozent Strom aus erneuerbarer Energie bis 2030.
