Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen : Erster PV-Fördercall 2026 gestartet
Am 23. April startete der erste von drei PV-Fördercall für Investitionszuschüsse des Jahres. Förderwerbende haben damit wieder die Möglichkeit, Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in Kombination mit PV-Anlagen zu beantragen. „Bereits zu Beginn dieses Fördercalls wurden knapp 29.000 Tickets gezogen!“, zeigt sich OeMAG-Vorstandsmitglied Gerhard Röthlin erfreut.
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So funktioniert die bundesweite PV-Förderung
Die Förderung für die PV-Anlagen wird in vier Kategorien nach Leistung gestaffelt, für alle gilt jedoch, dass maximal 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten übernommen werden:
- Für Anlagen der Kategorie A (bis 10 kWp) beträgt der fixe Fördersatz 150 Euro pro kWp
- Für Anlagen der Kategorie B (größer 10 bis 20 kWp) beträgt der fixe Fördersatz 140 Euro pro kWp
- Für Anlagen der Kategorie C (größer 20 bis 100 kWp) beträgt der höchstzulässige Fördersatz 130 Euro pro kWp
- Für Kategorie D (größer 100 kWp) beträgt der höchstzulässige Fördersatz 120 Euro pro kWp
Für Speicher gibt es einen fixen Fördersatz von 150 Euro pro kWh, Balkonkraftwerke werden nicht gefördert. Die Antragstellung für die Förderung muss vor der Inbetriebnahme stattfinden, Mittel werden nach dem "First-Come-First-Served"-Prinzip vergeben. Auch den "Made-in-Europe"-Bonus gibt es wieder: Für Komponenten aus europäische Wertschöpfung erhöht sich der Investitionszuschuss um maximal 20 Prozent (10 Prozent für PV-Module und 10 Prozent für den Wechselrichter).
Nach dem Startschuss am 23. April 2026 läuft der Fördercall noch bis zum 11. Mai 2026. Der nächste PV-Fördercall startet am 16. Juni. Einreichungen sind über die EAG-Abwicklungsstelle der OeMAG möglich.