Energieerzeugung : Förderung für Kleinwasserkraftwerke

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Die Ausschreibung des Klima- und Energiefonds richtet sich an Kleinwasserkraftwerke.

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Die Stromerzeugung aus Wasserkraft soll in Österreich bis 2030 um 5 TWh gesteigert werden. Unter Berücksichtigung von ökologischen Rahmenbedingungen macht das geschätzte Potential im Bereich der Kleinwasserkraft (Anlagen < 10 MW) rund die Hälfte davon aus und soll jetzt weiter gehoben werden. Deshalb setzt der Klima- und Energiefonds setzt jetzt auch mit einer Förderung auf kleine Wasserkraftwerke.

Das Beratungsprogramm Kleinwasserkraft fördert Investitionen in Richtung Revitalisierung und den ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraft zu lenken. Für Machbarkeitsstudien sowie Entwurfs- und Bewilligungsplanungen steht ein Budget von 2,5 Mio. Euro zur Verfügung, dotiert aus den Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK). Alte Kleinwasserkraftanlagen an den Stand der Technik anzupassen und bereits bestehende, ungenutzte Querbauwerke für die Stromerzeugung zu nutzen, gelten als wichtige Maßnahmen für die Energiewende.

Mit der Investition in mehr Ökologisierung der Kleinwasserkraft schaffen wir dabei ein Mehr an sauberem Strom, verbessern den ökologischen Zustand der österreichischen Gewässer und fördern außerdem regionale Wertschöpfung und schaffen Green Jobs.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler

Förderung für Machbarkeitsstudien und Entwurfs- & Bewilligungsplanung

Mit der neuen Förderung möchte man prüfen, welches Potenzial in veralteten Wasserkraftwerken und ungenutzten Querbauwerken stecke, erklärt der Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds Ingmar Höbarth. Die Unterstützung teilt sich in zwei Module auf. Für Modul 1 steht ein Budget von insgesamt einer Mio. Euro zu Verfügung. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 3.000 Euro. Weitere 1,5 Mio. Euro stehen für das Modul 2 bereit. Die von Expert*innen ausgewählten Projekte werden mit maximal 20.000 Euro gefördert.

Mit dem Beratungsprogramm Kleinwasserkraft werden Machbarkeitsstudien (Modul 1) unterstützt. Diese Förderung richtet sich an Betreiber*innen von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen bis zu einer Größe von 2.000 kW sowie Eigentümer*innen von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken. Weiters wird die Entwurfs- und Bewilligungsplanung von Kleinwasserkraftanlagen gefördert, die einen Revitalisierungsbedarf haben (Modul 2).

Das sind die Einreichfristen

Die Einreichung für das Beratungsprogramm Kleinwasserkraft Modul 1 ist laufend von 19.05.2022 bis 29.11.2024 (12:00 Uhr) möglich. Die Einreichfristen für die Auswahlrunden von Modul 2 sind 30.06.2022 (12:00 Uhr), 30.9.2022 (12:00 Uhr) und 19.01.2023 (12:00 Uhr). Weitere Einreichtermine können je nach Ausschöpfungsgrad des Budgets festgelegt werden.

Bei Modul 1 muss die Abrechnung spätestens 9 Monate nach der Genehmigung erfolgen, bei Modul 2 spätestens 1,5 Jahren nach der Genehmigung.

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