Renewable Energy Directive III in Österreich : RED III-Umsetzung hinkt in Österreich hinterher

Der Dachverband Erneuerbare Energie kritisiert bisherige RED III-Umsetzung in Österreich.
- © twindesigner - stock.adobe.comKönnen Sie sich noch an die EU-Richtlinie RED III erinnern? Die, die Ende 2023 veröffentlicht wurde? Genau. Durch die Erneuerbaren-Richtlinie für den zügigen Ausbau erneuerbarer Energien bis zur europäischen Klimaneutralität wurde ein wichtiger Stichtag für Österreich fällig: Jedes Bundesland hätte per 21. Mai 2025 das Flächenpotential für Erneuerbare Energietechnologien erfasst haben sollen, damit im Februar 2026 Beschleunigungsgebiete für die rasche und entbürokratisierte Umsetzung von Erneuerbaren-Projekten ausgewiesen werden können.
Bisher ist das aber in keinem der neun Bundesländer passiert, wie ein vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) in Auftrag gegebenes juristisches Umsetzungsradar aufzeigt. Auch darüber hinaus befürchtet der Verband aufgrund von Versäumnissen und neun verschiedene Umsetzungsweisen in den Bundesländern eine weitere Verkomplizierung von Genehmigungsverfahren und zusätzliche bürokratische Hürden.
„Derzeit entscheiden neun verschiedene Bundesländer über den Erfolg der Energietransformation des gesamten Landes. Viele davon zögern die Umsetzung der RED III-Maßnahmen hinaus und lassen wirkungsvolle Instrumente für die rechtzeitige Energietransformation liegen“, kritisiert Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.
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Der Bund ist der EU gegenüber für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich, liefern müssen aber eigentlich die Länder.Florian Stangl, Niederhuber und Partner Rechtsanwälte
Spielball liegt bei den Bundesländern
Dabei betrifft die REDIII-Richtlinie viele Rechtsmaterien, die in die Kompetenz der Bundesländer fallen. Nur wenige Bundesgesetze sind betroffen. „Dadurch ergibt sich das für Österreich typische Muster“, so Florian Stangl, Experte für Energie- und Europarecht bei Niederhuber und Partner Rechtsanwälte: „Der Bund ist der EU gegenüber für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich, liefern müssen aber eigentlich die Länder. Doch das passiert nur vereinzelt, zu spät oder gar nicht“, so der Experte.
Oberösterreich habe bisher sogar nur Ausschlusszonen definiert, in denen keine Erneuerbare-Energie-Anlagen gebaut werden dürfen, trotz des hohen Energieverbrauchs am Industriestandort. „Es sieht zum Teil so aus, als ob manche Landesregierungen auf die EU-Vorgaben pfeifen, obwohl die Wirtschaft vor Ort davon jedenfalls stark profitieren würde“, so Prechtl-Grundnig.
Warnung vor energiepolitischem Blindflug
Für Österreich ist die Umsetzung der RED III eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Energietransformation. Doch noch immer fehlt eine verbindliche Aufteilung des Ausbaubedarfs auf die Bundesländer auf Basis des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP), damit eine gesamtösterreichische Zielerreichung Realität werden kann. „Wenn die Beiträge der Bundesländer nicht festgezurrt werden, dann befindet sich Österreich weiterhin im energiepolitischen Blindflug“, warnt Prechtl-Grundnig.
Bei anderen Maßnahmen, welche die seit 20. November 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie enthält, besteht ebenfalls noch Handlungsbedarf. Auch das „überragende öffentliche Interesse“ in Genehmigungsverfahren noch der One-Stop-Shop für effiziente Genehmigungsverfahren wurden bisher nicht österreichweit umgesetzt. „Wichtige Meilensteine sind bereits seit Februar 2024 fällig geworden, doch bei keiner der Maßnahmen sind bereits alle Bundesländer ihrer Verpflichtung nachgekommen“, so Rechtsexperte Stangl.
>>> Erneuerbaren-Ressourcen für 2025 aufgebraucht
Das überragende öffentliche Interesse in der RED III hält fest, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dient und somit im überragenden, öffentlichen Interesse liegt. Diese Feststellung ist wesentlich für Abwägungen von Interessen im Genehmigungsverfahren. Dieses „überragende öffentliche Interesse“ musste von allen Mitgliedstaaten mit Fälligkeit am 21. Februar 2024 in nationalem Recht festgeschrieben sein. Bis heute wurde es nicht in jedem Bundesland übernommen. Mit Niederösterreich, Wien und der Steiermark ist ein Drittel der Bundesländer laut Umsetzungsradar säumig.
„Auch im Bereich der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren lassen sich die Bundesländer Zeit“, ergänzt Stangl. „Von einem One-Stop-Shop für die Genehmigung von erneuerbaren Projekten sind wir noch weit entfernt“. Diese Maßnahme zur Straffung und Konzentration von Genehmigungsverfahren hätte bis 1. Juli 2024 umgesetzt werden müssen, um das Genehmigungsprozedere auf einer digitalen Plattform zusammenzuführen.

Es ist jetzt höchste Zeit, das uneinheitliche Herumgrundeln in Bund und Ländern zu beenden.Martina Prechtl-Grundnig, EEÖ
Hoffnungsschimmer EABG
„Es ist jetzt höchste Zeit, das uneinheitliche Herumgrundeln in Bund und Ländern zu beenden“, betont Prechtl-Grundnig. „Bleiben wir bei diesem Bundesländerfleckerlteppich, dann bleiben wir bei den langwierigen Genehmigungsverfahren, die uns bei der Energietransformation enorm bremsen." Der EEÖ hoffe auf einen "großen gesetzlichen Wurf", der die Umsetzung der RED III stärker zur Bundesaufgabe mache und die Bundesländer in die Pflicht nehme. Konkret ist damit das ausständige Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)gemeint, das die Bundesregierung noch im Sommer vorlegen will.