RED III : Erleichterte Genehmigungsverfahren für Erneuerbare kommen

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Der Rat hat der EU eine neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) erlassen, wonach der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 Prozent statt bisher 32 Prozent gesteigert werden soll. „Über dieses zwingend vorgeschriebene Maß hinaus sollten sich die Mitgliedstaaten bemühen“ 45 Prozent zu erreichen, liest sich in der Richtlinie.

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) rechnet vor: Für Österreich entspricht diese Vorgabe eine Steigerung des Erneuerbaren-Anteils von 36,4 Prozent (2021) auf mindestens 60 Prozent innerhalb der nächsten sechs Jahre. Die Verordnung enthält darüber hinaus neue Ziele, raschere und vereinfachte Genehmigungsverfahren, verpflichtende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und die Veröffentlichung von Plänen, die den Zielsetzungen entsprechen. Insbesondere die vereinfachten Genehmigungsverfahren und die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete sorgen für Lob von Vertreter*innen der österreichischen Erneuerbaren-Branche. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 18 Monate, also bis 21. Mai 2025, um sie in nationales Recht umzusetzen, ein paar Ausnahmen greifen schon früher.

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Überblick: Das regelt die RED III

  1. Verkehr: Die Mitgliedstaaten haben die Wahl zwischen der verbindlichen Zielvorgabe, die Treibhausgasintensität im Verkehrssektor durch Nutzung erneuerbarer Energieträger bis 2030 um 14,5 Prozent zu senken, und der verbindlichen Zielvorgabe, bezüglich des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energiequellen von mindestens 29 Prozent zu erreichen.
  2. Industrie: In der Richtlinie heißt es, dass die Industrie den Einsatz erneuerbarer Energie jährlich um 1,6 Prozent erhöhen muss. Die Mitgliedstaaten haben vereinbart, dass der von der Industrie verwendete Wasserstoff bis 2030 zu 42 Prozent und bis 2035 zu 60 Prozent aus erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs stammen sollte.
  3. Gebäude, Wärme- und Kälteversorgung: In den neuen Vorschriften ist in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energieträger bei Gebäuden für 2030 ein indikatives Ziel von mindestens 49 Prozent vorgegeben.
  4. Bioenergie: In der RED III sind strengere Nachhaltigkeitskriterien für die energetische Nutzung von Biomasse vorgesehen.
  5. Schnellere Projektgenehmigungsverfahren: Die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energie werden beschleunigt. Die Mitgliedstaaten sollen Vorranggebiete für erneuerbare Energien festlegen, in denen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vereinfachte Schnellgenehmigungsverfahren gelten. Die erneuerbarer Energiequellen wird außerdem als im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ definiert, wodurch die Gründe für rechtliche Einwände gegen neue Anlagen eingeschränkt werden.
Mit Beschleunigungsgebieten kann die erneuerbare Stromerzeugung den bis 2030 notwendigen Schub bekommen.
Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ

EEÖ: Auf dem richtigen Weg

„Die Europäische Union tritt mit der neuen Richtlinie für Erneuerbare konsequent als Schrittmacher für mehr Klimaschutz und weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern auf. Für die Politik in Österreich heißt das: Tempo rauf und Hürden runter beim Ausbau der Erneuerbaren", äußert sich Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ zur RED III.

Mit der neuen Richtlinie und den mitgelieferten Instrumenten setzt die EU nicht nur höhere Ziele für erneuerbare Energie, sondern attestiert ihrem Ausbau ein überwiegendes öffentliches Interesse in Genehmigungsverfahren, das bereits mit 21. Februar 2024 in allen Mitgliedsstaaten gelten soll.

Jeder Mitgliedsstaat soll innerhalb von 27 Monaten ab Inkrafttreten der RED III genügend sogenannte „Beschleunigungsgebiete“ ausgewiesen haben, um die Erneuerbaren-Ziele laut Richtlinie zu erreichen. In diesen Gebieten dürfen keine erhebliche Umweltauswirkungen erwartet werden. Genehmigungsverfahren sollen hier bei Neuanlagen auf maximal 12 Monate begrenzt werden.

Laut Richtlinie soll dabei zwischen Projekten in Gebieten unterschieden werden, „die für die Umsetzung von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen besonders geeignet sind und für die die Fristen gestrafft werden können, d. h. Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie, und Projekten, die außerhalb dieser Gebiete angesiedelt sind." Bereits bestehende ausgewiesene Zonen können in den nächsten sechs Monaten in Beschleunigungsgebiete umgewandelt werden. Außerhalb dieser Beschleunigungsgebiete gilt eine Verfahrenslaufzeit von maximal 24 Monaten. Die Regelung zu den Verfahrensdauern greift spätestens ab 1. Juli 2024.

„Mit Beschleunigungsgebieten kann die erneuerbare Stromerzeugung den bis 2030 notwendigen Schub bekommen. Werden zusätzlich in Österreich die ebenso in der RED III geforderten einheitlichen Anlaufstellen für Genehmigungsverfahren geschaffen und wird ausreichend qualifiziertes Personal in den Bundesländern zur Verfügung gestellt, sind wir auf dem richtigen Weg“, betont Prechtl-Grundnig.

DI Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin EEÖ.
Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ - © Kleinwasserkraft Österreich
Wir sind hoffnungsfroh, dass die neuen Vorgaben der EU deutlichen Rückenwind für die Umsetzung der Erneuerbaren in Österreich bringen werden.
Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft

IG Windkraft begrüßt Beschleunigungsgebiete

Als "EU-Meilenstein" bezeichnet die IG Windkraft die RED III: Als erneuerbare Energiequelle sind auch für die Windkraft sind in 18 bzw. 27 Monaten eigene Zonen und auch Beschleunigungsgebiete auszuweisen, in denen die Umsetzung der Anlagen schneller als bisher vonstattengehen kann.

Die ausgewiesenen Gebiete müssen darüber hinaus auch mit den nationalen Ausbauzielen, die im Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) festgelegt sind, zur Deckung gebracht werden, um die Erneuerbaren-Ziele zu erreichen. „Die RED III schafft neue Möglichkeiten und wird den Druck auch auf Österreich erhöhen, die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau der Erneuerbaren zu schaffen", ist sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, sicher. Besonders die österreichischen Bundesländer seien nun gefordert, die Flächenausweisung umzusetzen und an die neuen Regelungen anzupassen.

>> Hier gibt's eine Detailanalyse der RED III von IG Windkraft zum Download.

Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft
Kleinwasserkraftwerke haben ein enormes Potenzial für eine sichere Stromversorgung in Österreich.
Paul Ablinger, Geschäftsführer Verein Kleinwasserkraft

Verein Kleinwasserkraft: Runter von der Bremse

„Mit RED III befindet sich die EU auf der Überholspur, während in Österreich beim Ausbau erneuerbarer Energien noch immer zu viele auf der Bremse stehen“, lobt Paul Ablinger, Geschäftsführer des Vereins Kleinwasserkraft Österreich die neue Verordnung. Besondere Bedeutung hat in der Kleinwasserkraft die Festlegung des „überragenden öffentlichen Interesses“ von Erneuerbaren-Projekten bis 21. Februar 2024 als wichtiger Beschleunigungsfaktor für Bewilligungsverfahren.

Derzeit deckt die Kleinwasserkraft in Österreich mit rund 4.000 Anlagen etwa zehn Prozent des österreichischen Strombedarfs. Bis zum Jahr 2030 soll dieser Beitrag um fünfzig Prozent gesteigert werden, was einer zusätzlichen Erzeugung von drei Terawattstunden Strom entspricht. Das soll vor allem durch Revitalisierungen von Kleinwasserkraftwerken gelingen sowie der Nutzung vorhandener Infrastruktur gelingen.

Die Umsetzung der RED III erfordert für die Errichtung von Kleinwasserkraftwerken sowie der ergänzenden Infrastrukturen (Netz, etc.) Eingriffe in verschiedene Rechtsbereiche – darunter Wasserrecht, Elektrizitätsrecht und Naturschutzrecht. Das schafft Herausforderungen – auch für die Bundesländer. Um den Ausbau der Kleinwasserkraft zu priorisieren, sei es wichtig, in den Bewilligungsverfahren eine klare Vorrangstellung für erneuerbare Energien zu schaffen, so Ablinger: „Die Branche braucht endlich Planungssicherheit und rasch verbindliche Gesetze, um die Energiewende voranzutreiben."

Paul Ablinger, Geschäftsführer des Vereins Kleinwasserkraft Österreich
Paul Ablinger, Geschäftsführer des Vereins Kleinwasserkraft Österreich - © Verein Kleinwasserkraft Österreich