Sichtbare Photovoltaik : Verfassungsgerichtshof kippt PV-Verbot
PV vorm Verfassungsgerichtshof: Eine Hauseigentümerin zog vors Höchstgericht.
- © tl6781 - stock.adobe.comDas Verbot einer Photovoltaikanlage in St. Pölten, die von der Straße aus sichtbar gewesen wäre, hat seinen Weg bis vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof gemacht. Die Stadt untersagte der Hauseigentümerin die Errichtung der Anlage dies mit Verweis auf den Bebauungsplan: Anlagen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, waren pauschal verboten. Eben dieses Verbot hat der Verfassungsgerichtshof nun aufgehoben.
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Keine gesetzliche Grundlage für Pauschalverbot
Für ein pauschales und ausnahmsloses Verbot von Photovoltaikanlagen fehle der Erkenntnis des Gerichts vom 3. März 2026 die gesetzliche Grundlage. Damit stellt der VfGH klar, dass Gemeinden den Ausbau von Solarenergie nicht ohne differenzierte Begründung verhindern dürfen. Das Urteil hat damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Während steigende Energiepreise und politische Programme den Ausbau erneuerbarer Energie vorantreiben, können lokale und regionale Vorschriften diesen oft bremsen. Das Urteil könnte auch ähnliche Regelungen in anderen Gemeinden zu Fall bringen.
„Der Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass pauschale Verbote gegen Solarenergie rechtlich nicht halten. Das ist ein wichtiges Signal für die Energiewende“, betont Rechtsanwältin Michaela Krömer, die den Fall geführt hat. Strategisch begleitet wurde sie dabei von der Klimarechtsorganisation CLAW.