Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz : EABG-Check der Erneuerbaren-Branche: Da geht mehr

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Ein Experten-Check zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz offenbart Lücken im Entwurf.

- © Massimo Cavallo - stock.adobe.com

In Zusammenarbeit mit Expert*innen für Energierecht hat der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) den Entwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) analysiert. Drei spezifische Hemmnisse erschweren demnach den schnelleren Erneuerbaren-Ausbau, den das Gesetz eigentlich beschleunigen sollte

  1. Die gesetzlichen Zielvorgaben für die Bundesländer beim Ausbau von Photovoltaik und Windkraft seien zu gering, um den steigenden Strombedarf zu decken.
  2. Das Gesetzesvorhaben laufe in seiner jetzigen Form ins Leere, solange Bundesländer keine passenden Beschleunigungsgebiete ausweisen.
  3. Bei der Wasserkraft versäume die Regierung es, von ihrer eigenen Ausweisungskompetenz Gebrauch zu machen.

„Noch immer wird der steigende österreichische Strombedarf in der Regierungsvorlage ignoriert. Doch wenn das Gesetz den Ausbau beschleunigen will, muss es höhere Vorgaben machen. Alles andere ist Beschleunigung bei angezogener Handbremse“, kritisiert Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.

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Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ

- © Paul Stender

Beschleunigungsgebiete: Die Grundlage fehlt

Eine solche „angezogene Handbremse“ in der Regierungsvorlage sind die fehlenden Beschleunigungsgebiete. Diese sollten die Bundesländer für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik an den Bund ausweisen, der diese wiederum im Rahmen der Erneuerbaren-Richtlinie III an die EU melden muss. 

Dennoch sieht Dr. Tatjana Katalan von Dorda Rechtsanwälte auch den Bund in der Verantwortung: „Beschleunigungsgebiete sind der zentrale Hebel der RED III für die Energiewende. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern – doch es wird am Bund liegen, ausreichend sicherzustellen, dass die notwendigen Ausweisungen vorgenommen und Minderungsmaßnahmen so festgeschrieben werden, dass eine beschleunigte Projektumsetzung auch tatsächlich möglich ist.“

>> RED III-Umsetzung hinkt in Österreich hinterher

Für Strom aus Wasserkraft könnte die Regierung sogar selbständig Beschleunigungsgebiete festlegen. Doch dazu sieht der EABG-Entwurf nichts vor. „Statt bei der Wasserkraft zu beschleunigen, wird weiter gebremst. So wie Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit wird damit auch die weitere ökologische Aufwertung der heimischen Gewässer gefährdet“, moniert Paul Ablinger, Geschäftsführer der Kleinwasserkraft Österreich.

Paul Ablinger, Geschäftsführer der Kleinwasserkraft Österreich

- © Verein Kleinwasserkraft Österreich

Genehmigungsverfahren: Technologiespezifische Standardisierung sinnvoll

Energierechtsexperte Mag. Christoph Jirak von der Kanzlei Schönherr sieht im EABG Ansätze für einen schnelleren Ausbau durch die vorgesehene Verfahrenskonzentration und verbesserte Genehmigungsvoraussetzungen. Sie seien als Vorbild für ein einheitliches Anlagenrecht geeignet.

Doch könnte es an anderer Stelle zur zusätzlichen Verzögerung von Verfahren kommen. „Bei Erzeugungsvorhaben in Beschleunigungsgebieten könnten Grobprüfungsverfahren vereinzelt langwierig und aufwändig werden. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass ein Projekt trotz des zusätzlichen Zwischenverfahrens einem UVP-Genehmigungsverfahren unterzogen werden muss. Daraus ergeben sich erhebliche Mehrkosten und eine Verlängerung des gesamten Genehmigungsprozesses“, so der Experte.

Außerdem verortet Jirak ungenutztes Beschleunigungspotenzial durch maßgeschneiderte und standardisierte Genehmigungsvoraussetzungen: „Sinnvoll wären auf die jeweiligen Vorhabenstypen zugeschnittene, technologiebezogene Genehmigungsvoraussetzungen wie naturschutzfachliche Erleichterungen und vereinheitlichte Grenz- und Zielwerte, zum Beispiel für Schall oder Schattenwurf bei Windenergieanlagen". 

Die IG Windkraft sieht darüber hinaus Nachbesserungsbedarf bei Projekten, die bereits in Genehmigungsverfahren stecken. Sie gingen bei den geplanten Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung bisher leer aus. Andere Projekte seien sogar vom EABG ausgenommen und würden einen eigenen Beschleunigungsmechanismus benötigen. „Ohne Beschleunigungsgebiete bringt das EABG fast keine Verbesserungen. Es muss entweder ambitionierter und langfristiger werden oder eine massive und echte Verfahrensbeschleunigung bringen“, betont Florian Maringer, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Florian Maringer, Geschäftsführer der IG Windkraft

- © Astrid Knie

Photovoltaik: Zu niedrige Ausbauziele

Auch die Photovoltaikbranche hält die Beschleunigungswirkung des EABG für fragwürdig. Die vorgesehenen Ausbauziele für Sonnenstrom seien angesichts des steigenden Stromverbrauchs deutlich zu niedrig. Bereits heute hätten knapp die Hälfte der Bundesländer ihre EABG-Zielvorgabe erreicht. Für einen Speicherausbau fehlen konkrete Ziele samt koordiniertem Ausbauplan.

„Wir haben wiederholt konstruktive Vorschläge eingebracht – viele davon wurden ignoriert. Gerade jetzt, wo sich alle Regierungsmitglieder zum raschen Ausstieg aus Gas und zum massiven Ausbau der Erneuerbaren bekennen, wären ambitionierte Mindestziele und wirksame Umsetzungsmaßnahmen das Gebot der Stunde“, schließt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. 

Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria

- © Thomas Unterberger

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