Erneuerbare : In drei Punkten zum "Fast Track" für die Energiewende
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat einen Drei-Punkte-Plan für eine schnellere Energiewende präsentiert. Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass künftig mehr Flächen für die Energiewende zur Verfügung stehen und auch Verfahren schneller geführt werden können. Doppelprüfungen sollen vermieden werden. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz hat die Bundesregierung bereits im 2021 ein Gesetz für die Energiewende vorgelegt. Damit dies möglichst schnell geschieht, soll der Drei-Punkte-Plan effiziente und gute Verfahren für eine schnellere Energiewende sicherstellen. Österreich will mit dem aktuellen Paket noch schneller sein als der REPower EU-Plan.
Nur wenn man Erneuerbare Energien so schnell wie möglich ausbaue, können man sich aus der Klammer von Wladimir Putin befreien und die Freiheit und Unabhängigkeit in der Energieversorgung sichern. Windparks seien dabei ein ganz wesentlicher Baustein, betont Gewessler. „‚Windrad ja, aber nicht bei uns‘, geht sich nicht mehr aus. Für den schnellen Erneuerbaren-Ausbau braucht es Energieraumplanung, die entsprechende Flächen vorsieht. Wir wollen in Zukunft festlegen, dass es in der Umweltverträglichkeitsprüfung keine Widmung mehr für Erneuerbaren-Anlagen braucht, wenn eine entsprechende Energieraumplanung in Bundesländern fehlt“, so Gewessler weiter.
‚Windrad ja, aber nicht bei uns‘, geht sich nicht mehr aus.Klimaschutzministerin Leonore Gewessler
Der Drei-Punkte-Plan im Detail | |
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Keine Blockade durch fehlende Energieraumplanung | Im Moment unterscheiden sich die Grundlagen für die Errichtung von Windparks oder Sonnenkraftwerken von Bundesland zu Bundesland. Manche Bundesländer haben mit eigenen Energieraumplänen bereits Flächen festgelegt und vorgeprüft, auf denen Kraftwerke errichtet werden können. In anderen Bundesländern gibt es keine Energieraumplanung. In vielen Fällen braucht es sowohl eine Widmung der Gemeinde und eine Genehmigung des Landes als Aufsichtsbehörde, damit auf einer Fläche ein Projekt geplant werden kann. Diese Tatsache stellt oftmals eine große Hürde dar und führt auch dazu, dass in einigen Bundesländern noch kein einziges Windrad steht. Künftig soll in Bundesländern, in denen keine Energieraumpläne vorliegen für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein. Die Eignung des Standorts wird ohnehin im UVP-Verfahren geprüft. Im UVP-Verfahren wird dann auch die Zustimmung der Gemeinde eingeholt. Gibt es bereits einen Energieraumplan, dann ist nur in den dort ausgewiesenen Zonen (für Windkraft) keine Widmung mehr erforderlich. |
Weniger Doppelprüfungen in Verfahren | In den aktuellen Verfahren wird oftmals mehrmals die gleiche Frage geprüft. Zuerst bei der Ausweisung der Flächen und anschließend nochmals im eigentlichen UVP-Verfahren. Das ist langwierig und unnötig. Diese Doppelprüfungen sollen vermieden werden. Deshalb soll in Zukunft das Landschaftsbild im UVP-Verfahren nicht nochmals geprüft werden, wenn in der Festlegung der entsprechenden Zonen bereits eine Prüfung stattgefunden hat. |
Energiewende hat besonders hohes öffentliches Interesse | Wenn ein besonderes hohes öffentliches Interesse für die Energiewende im UVP-G festgelegt wird, dann hat dieses Kriterium in der Prüfung eine besonders hohe Priorität. Und für solche Projekte sind weitere Erleichterungen im UVP-Verfahren vorgesehen. Die Technologie beim Ausbau der Erneuerbaren Energien entwickelt sich immer noch schnell weiter. Das bedeutet auch, dass sich oftmals während der Umsetzung von Projekten Neuerungen ergeben. Hier soll mehr Flexibilität geschaffen werden, um Potentiale bestmöglich zu nutzen. Zudem sollen Projektwerber*innen künftig für den notwendigen Ausgleich, falls dieser in der Genehmigung vorgesehen ist, auch einen finanziellen Ausgleich leisten können. Dieses Geld soll von den Ländern z.B. für den Ankauf von hochwertigen Flächen (etwa in Schutzgebieten) verwendet werden. Das besondere öffentliche Interesse bringt ebenso mit sich, dass nicht alle (Blanko-)Beschwerden eine aufschiebende Wirkung haben. |
So geht's weiter
Die Vorschläge werden nun vom Klimaschutzministerium erarbeitet und sollen in die geplante Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes einfließen. Dazu kommen die bereits bekannten Verbesserungen aus der Praktiker*innenarbeitsgruppe. Wichtig werde auch sein, dass die Landesregierungen als zuständige Behörden genügend Mitarbeiter*innen für Genehmigungsverfahren bereit halten, damit diese zügig bearbeitet werden können, heißt es aus dem BMK.
Natürlich gibt es auch von Seiten der Verbände und Interessengemeinschaften bereits Rückmeldungen zum Drei-Punkte-Plan, wir haben nachfolgend ein paar für Sie ausgewählt.
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Oesterreichs Energie
„Es ist sehr erfreulich, dass mit der Einrichtung eines ‚Fast Track‘ – also einer Überholspur für Energiewendeprojekte – nun eine wesentliche Forderung der Branche aufgegriffen wird. Damit diese Regelung die größtmögliche Wirkung entfalten kann, braucht es eine rasche und rechtssichere Umsetzung, die in Einklang mit der europäischen Ebene steht."
- Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie
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IG Windkraft
„Erneuerbarer Strom ist ein unverzichtbarer Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Aktuell dauert die Genehmigung von Windparks durchschnittlich 5 bis 8 Jahre. Das können wir uns nicht länger leisten, nun braucht es umgehend ein Beschleunigungspaket für Erneuerbare. Als Antwort auf die Energiekrise muss daher ein eigenes Paket für Vorhaben der Energiewende im UVP-G geschnürt werden."
- Stefan Moidl, IG Windkraft Geschäftsführer
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Dachverband Erneuerbare Energie Österreich
„Ein enormes Hindernis für die Energiewende ist nach wie vor, dass die meisten Bundesländer nicht ausreichend Flächen dafür ausgewiesen haben! Auch das REPowerEU Paket drängt auf explizite Go-To Areas. Wenn die österreichischen Bundesländer hier nicht endlich in Vorlage gehen, müssen ihnen wohl verbindliche Flächenziele vorgegeben werden, ähnlich wie Deutschland es nun vorhat."
- Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin EEÖ
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Österreichischer Verband für Elektrotechnik
„Ich freue mich, dass lange erhobene Forderungen der Branche nun endlich Wirkung zeigen. Es liegt nun an der Bundesregierung, die Vorschläge rasch umzusetzen und für Rechtssicherheit zu sorgen. Wir brauchen endlich einen Masterplan für die Energiewende."
- Kari Kapsch, OVE-Präsident