Energiegemeinschaften im Aufwind : Potenzial von GEA, EEG und BEG voll ausschöpfen
Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) besteht die rechtliche Möglichkeit, Energie über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam zu erzeugen, zu vertreiben und zu nutzen. Früher waren lediglich gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) gestattet, bei denen mehrere Personen denselben Netzanschluss nutzten.
Im Jahr 2021 wurden die Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) eingeführt. Ab April entfällt zudem die Notwendigkeit, sich für einen bestimmten Typ zu entscheiden – durch Mehrfachteilnahme ist eine Mitgliedschaft in bis zu fünf Energiegemeinschaften möglich, was diese Option attraktiver macht.
Hier geht’s zur Anmeldung
Während die rechtlichen Rahmenbedingungen schnell fortschreiten, zieht auch die technische Umsetzung nach. Doch wie viele Menschen nutzen tatsächlich das Potenzial von Energiegemeinschaften? Hat das Konzept bereits die Nische der Idealist*innen verlassen und kann es auch bei Interessierten punkten, die einen wirtschaftlichen Nutzen erwarten?
⇨ Das Redaktionsteam unseres Schwesternmagazins TGA hat diese Fragen untersucht und dazu bei der ersten Wiener EEG, einem Ingenieurbüro und der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften recherchiert.
