Europäischer Rechnungshof : Ungenutztes Potenzial von Energiegemeinschaften in der EU

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Das Potenzial von EEGs ist noch nicht voll ausgeschöpft, so die Analyse des EU Rechnungshofs.

- © Ольга Дубровина - stock.adobe.com

Bis zum Traum einer "Energiewende von unten" in der EU, könnte es aufgrund von technischen und rechtlichen Hürden noch lange dauern. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Sonderbericht über erneuerbare Energiegemeinschaften (EEGs). Bürger*innen, lokale Behörden und kleine Unternehmen können so in der gesamten EU ihre Energie selbst erzeugen und gemeinsam nutzen. 

Auf dieses Ziel werde zwar bereits seit fast einem Jahrzehnt hingearbeitet, die bisherigen Fortschritte lägen den EU-Prüfer*innen zufolge jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Damit die von Bürger*innen geleiteten Initiativen die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen können, sollten die Vorschriften klarer gestaltet sein, stärkere Anreize für Bürger und benachteiligte Haushalte schaffen und die Entwicklung von Energiespeicherlösungen stärker unterstützt werden, so die Prüfer*innen.

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Datengrundlage der Analyse

Für seine Analyse bewertete der Rechnungshof bewertete, ob die Kommission und vier Mitgliedstaaten (Niederlande, Polen, Italien und Rumänien) das EU-Ziel erreicht und Energiegemeinschaften wirksam einbezogen haben, um die erwarteten Vorteile zu erzielen. Zahlen zu Österreich wurden dabei nicht einbezogen, da die Standortdaten für die Energiegemeinschaften hierzulande im genutzten TANDEM-Verzeichnis fehlen.

Hohe Erwartungen an die Bürgerenergie

Die EU betrachtet Energiegemeinschaften als wirksames Mittel zur Erreichung ihrer Klima- und Energieziele und stellt dafür auch EU-Fördermittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro zur Verfügung. Sie erwartet, dass diese Gemeinschaften bis 2030 ganze 17 Prozent der Wind- und 21 Prozent der Solarkapazität Europas bereitstellen könnten. Diese Schätzungen sind den Prüfern zufolge jedoch zu optimistisch. Einer der Hauptgründe dafür sei, dass es in der EU schlicht und ergreifend zu wenige Energiegemeinschaften gebe.

„Die Erreichung der Klima- und Energieziele ist für die EU ein Wettlauf mit der Zeit. Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen", so João Leão, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. „Die EU muss nun rechtliche Hürden und technische Hindernisse beseitigen, damit das Konzept der Bürgerenergie auch tatsächlich funktioniert."

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Die EU habe sich zum Ziel gesetzt, dass es in jeder Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohner*innen bis 2025 mindestens eine EEG geben sollte. Die EU-Kommission habe noch nicht darüber Bericht erstattet, ob dieses Ziel erreicht worden sei. Aus den von den EU-Prüfer*innen zusammengetragenen Daten gehe jedoch hervor, dass es im Januar 2025 lediglich zu 27 Prozent der Gemeinden waren.

Speicher als Teil von Energiegemeinschaften

Die rechtlichen Definitionen der EU seien ungenau und hätten zu Verwirrung geführt. So sei nicht klar, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaft gelten, wie eine solche aufgebaut sein sollte, wie der von ihr erzeugte Strom gemeinsam genutzt und wie überschüssiger Strom verkauft werden sollte. Diese rechtliche Ungewissheit berge die Gefahr, dass die Bürger*innen sich nicht beteiligten, und behindere letztlich die Gründung von Energiegemeinschaften. Dies gelte ganz besonders für Mehrfamilienhäuser, in denen fast die Hälfte der EU-Bevölkerung lebe. Neben den bestehenden Eigentümergemeinschaften, die mit der Verwaltung der Gebäude betraut seien, müsse ein zusätzlicher Rechtsträger geschaffen werden. Dies erhöhe den Verwaltungsaufwand.

Zudem würden neue Anlagen aufgrund von Netzüberlastungen nur verzögert oder gar nicht ans Netz angeschlossen, was die Entstehung von Energiegemeinschaften verlangsame. Das Problem sei zum Teil dadurch bedingt, dass Stromerzeugung und -verbrauch nicht gleichzeitig erfolgten: Solarpaneele erzeugten rund um die Mittagszeit am meisten Strom, während die Nachfrage der Haushalte am frühen Morgen und am Abend am größten sei. 

Neben Projekten für erneuerbare Energien sollten daher Lösungen zur Erhöhung der Netzflexibilität, insbesondere Energiespeicher, eingeplant werden. Dies könne dazu beitragen, Angebot und Nachfrage in Echtzeit miteinander in Einklang zu bringen, die Netzlast zu verringern und den Verbrauch von selbst erzeugtem Strom zu fördern. Die EU-Kommission habe jedoch die Energiegemeinschaften bislang nicht ausreichend dabei unterstützt, Speicherkapazität zu schaffen. Dadurch sei die Chance verpasst worden, den Energiegemeinschaften Auftrieb zu verleihen.

EEGs in Österreich

Zwar nicht nach Gemeinden aufgeschlüsselt, aber in totalen Zahlen gibt es auch für Österreich Daten zu den bestehenden Energiegemeinschaften, die mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) rechtlich ermöglicht wurden: 2025 wies die E-Control 3.868 EEGs in Österreich aus. Blickt man zwei Jahre zurück, zeigen die Daten von 2023, dass sich die EEGs innerhalb von zwei Jahren verzehnfacht haben, am meisten gibt es aktuell in Niederösterreich. Dazu kommen laut Letztstand 737 Bürgerenergiemeinschaften (BEG) und 5.043 Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA). 

Bundesland Anzahl zum 30.06.2023 Anzahl zum 30.06.2024 Anzahl zum 30.06.2025
Burgenland 56 150 368
Kärnten 33 171 473
Niederösterreich 130 448 958
Oberösterreich 53 365 790
Salzburg 20 122 293
Steiermark 17 100 327
Tirol 19 130 393
Vorarlberg 11 46 101
Wien 25 84 165
Österreich 364 1.616 3.868

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