Zukunft des Smart Readiness Indicators : SRI oder nie!
Anfang Oktober wird das Mailänder Monte-Rosa-Konferenzzentrum zum Schauplatz der „Sustainable Places“. Thema: die SRI-Umsetzung in der Industrie.
- © Enrico CanoEingeführt wurde ein Smart Readiness Indicator (SRI) zur optionalen Bewertung von Gebäuden mit der EU-Gebäuderichtlinie 2018. Drei Jahre später wurde eine Berechnungsmethodik in Kraft gesetzt. Damit waren die Mitgliedsstaaten am Zug: Eine Testphase startete, die mit dem heurigen Jahr zu Ende geht. Bis Mitte 2026 haben die Länder Zeit, dem EU-Parlament die Berichte zu ihren Erfahrungen vorzulegen und Vorschläge zu unterbreiten.
Nicht alle jedoch dürften von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Österreich findet sich dabei in der ungewohnten Rolle des europäischen Musterschülers, hatte es doch als erster EU-Mitgliedsstaat an der erwähnten Testphase offiziell teilgenommen.
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Österreich als SRI-Pionier
Mit einem Bewertungsschema und den Chancen für intelligente Gebäude beschäftigte sich das Projekt SRI Austria. In Auftrag gegeben wurde dieses vom Technologieministerium, die Koordination lag bei AEE Intec. Partner des Projektes waren unter anderem die Fachhochschule Technikum Wien und die Technologieplattform Smart Grids Austria.
Die gewonnenen Erkenntnisse wurden 2020 publiziert. Wesentlicher Bestandteil der Arbeit war eine Stakeholder-Befragung. Eine überwältigende Mehrheit von 87 Prozent zeigte sich dabei aufgeschlossen bezüglich der Einführung eines Smart Readiness Indicators. Und zwei Drittel waren der Meinung, Österreich solle eine Vorreiterrolle bei der Einführung einnehmen.
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Hohe Werte bei der Frage, welche Anwendungen und Ausstattungen in Wohn- und Bürogebäuden für die Bewertung herangezogen werden sollten, erreichten – in dieser Reihenfolge – Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, Heizungs- und Kühlungssteuerung, Klimagerät, Wechselrichter, Lüftungsgerät, Solarthermie-Anlage, Strom-Direktheizung, Fernwärmeanschluss, Zirkulationspumpe und Biomassekessel. Das Ranking in Sachen Automations-Ausstattung: zentrale Steuerung, Monitoringsystem, Smart Meter und Lichtsteuerung.
Von besonderem Nutzen aus Sicht der damit befassten Experten ist der SRI laut Befragung für Netzbetreiber und Energieversorger. Profitieren würden weiters auch Gebäudenutzer, Bauträger und Baugewerbe, Wohnungswirtschaft und nicht zuletzt die Allgemeinheit (60 Prozent). An Marktrelevanz gewinnt der SRI für fast zwei Drittel der Befragten durch die Einbindung in den Gebäudeausweis. Der SRI-Wert, dargestellt durch eine Skala von A bis F und das gut eingeführte Farbschema von Grün bis Rot, würde sich in diesem Fall über eingesparte CO₂-Emissionen oder den geringeren Primärenergiebedarf wiederum auf die anderen Energieausweis-Kennzahlen auswirken.
Aus derzeitiger Sicht wäre es sogar vorstellbar, dass der SRI stirbt. Wir propagieren daher ein Modell mit Mehrwert.Armin Knotzer, AEE Intec
Stirbt der SRI?
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für nachhaltige Technologien (AEE Intec) beschäftigt sich Armin Knotzer seit Jahren mit dem IQ-Test für Gebäude. Umso schwerer wiegt sein Befund: „Aus derzeitiger Sicht wäre es vorstellbar, dass der SRI überhaupt stirbt.“
Die Motivation für die nationale Beschäftigung mit dem SRI wurde im erwähnten Abschlussbericht offen angesprochen: „Österreich kann den Intelligenzfähigkeitsindikator weitgehend ignorieren oder versuchen, ihn aktiv mitzugestalten“, heißt es darin. Letzteres sei zielführender, „denn Technologien wie PV-Speicherintegration, dezentrale Strom-Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrzeuge, Regel- und Smarthome-Systeme sowie entsprechende Geschäftsmodelle werden sich weiter verbreiten“.
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Nicht alle EU-Mitgliedsstaaten wählten jedoch diese proaktive Herangehensweise. So manches Land entschied sich fürs Ignorieren und Verzögern. Immer neue und immer strengere EU-Vorschriften passen zudem nicht zum aktuellen Ziel der EU-Kommission, den Verwaltungsaufwand bis zum Ende der laufenden Amtszeit (2029) um mindestens 25 Prozent bzw. für kleine und mittlere Unternehmen um mindestens 35 Prozent zu reduzieren.
Heimischer Rettungsversuch
Koordiniert werden die heimischen Bemühungen zurzeit über das Österreichische Institut für Bautechnik in Abstimmung mit dem Wirtschafts- und Energieministerium. Österreich nimmt dabei auch insofern die angepeilte Vorreiterrolle ein, als nun versucht wird, den SRI durch ein heimisches Modell mit „Mehrwert“ zu retten.
„Unser Vorschlag besteht aus einer qualitativen und einer quantitativen Säule“, erläutert Knotzer. Der qualitative Teil wird an die EU-Methodik angelehnt und bewertet die smarte Ausstattung in Sachen Energiedienstleistungen und Technologien, somit also das intelligente Potenzial eines Gebäudes. Angegeben wird dieser qualitative SRI mit einem prozentuellen Wert.
Im Rahmen einer zusätzlichen quantitativen Säule soll die Reduktion der CO₂-Äquivalente wie auch der Kosten berechnet werden, die sich aus der Nutzung von Energieflexibilitäten im Gebäude ergibt – so der österreichische Beitrag. „Diese Werte, die in der Planungsphase erhoben werden, ließen sich im tatsächlichen Betrieb schließlich auch noch zertifizieren“, sagt der AEE-Intec-Experte. Unternehmen beispielsweise könnten so die von der EU geforderte Minimierung ihres Treibhausgas-Ausstoßes nachweisen.
Noch heuer soll ein entsprechender Vorschlag an die Europäische Union gehen. Bis April des kommenden Jahres geben sich die heimischen Akteure danach noch Zeit, um die technischen Details auszuformulieren.
Von der Kür zur Pflicht
Aus EU-Sicht sollte es jedenfalls pressieren: Wie beschrieben läuft die Frist der Mitgliedsstaaten zur Übermittlung ihrer jeweiligen Berichte bis Mitte 2026. Danach hat das Europäische Parlament ein Jahr für die entsprechende Verordnung.
Zeitgleich, nämlich Mitte 2027, würde der SRI für Nicht-Wohngebäude verpflichtend. In der zuletzt veröffentlichten Gebäuderichtlinie 2024 ging die EU damit erstmals von einem rein optionalen Ansatz ab. Ein Zeitplan, der in dieser Form schwierig einzuhalten sein dürfte.
Ebenfalls mit der EPBD 2024 (= Energy Performance of Buildings Directive) kam ein vierter Punkt zu den bisherigen drei wesentlichen Merkmalen eines Gebäudes und des gebäudetechnischen Systems hinzu. Die SRI-Methodik stützt sich damit auf …
- … die Fähigkeit, die Gesamtenergieeffizienz und den Betrieb des Gebäudes aufrechtzuerhalten, indem der Energieverbrauch, beispielsweise durch die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, angepasst wird,
- … die Fähigkeit, den Betriebsmodus auf den Bedarf der Bewohner abzustimmen, wobei gebührend auf Benutzerfreundlichkeit, die Aufrechterhaltung eines gesunden Raumklimas und die Möglichkeit, den Energieverbrauch aufzuzeichnen, zu achten ist,
- … die Flexibilität des Gesamtenergiebedarfs eines Gebäudes, einschließlich seiner Fähigkeit, die Teilnahme an der aktiven und passiven sowie an der impliziten und expliziten Laststeuerung, an der Energiespeicherung und Abgabe von Energie zurück an das Netz zu ermöglichen, zum Beispiel durch Flexibilität und Kapazitäten zur Lastverschiebung,
- … sowie – neu hinzugekommen – die Fähigkeit zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz und -leistung durch Nutzung von Technologien zur Einsparung von Energie.
Ferner berücksichtigt werden können …
- … die Interoperabilität der Systeme (intelligente Zähler, Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung, eingebaute Haushaltsgeräte, Einrichtungen für die automatische Regulierung der Raumlufttemperatur innerhalb des Gebäudes und Sensoren für Raumluftqualität und Belüftung)
- … sowie positive Auswirkungen vorhandener Kommunikationsnetze, insbesondere hochgeschwindigkeitsfähiger gebäudeinterner physischer Infrastrukturen wie zum Beispiel eines Breitbandkabels und eines Zugangspunkts für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten.
Smarte Technologien im Sinne des SRI
- aktivierbare Speichermasse/Bauteilaktivierung
- signalgesteuerte, DSM-fähige Wärmepumpe (DSM = Demand Side Management)
- Regelung inklusive Wettervorhersage und Verbrauchsinformation
- thermische Speicher samt Lastverschiebungspotenzial
- Wärme-/Kälteabgaberegelung bzw. Einzelthermostate
- Niedertemperatur- oder Flächenheizung bzw. -kühlung
- Vorlauftemperatur-Regelung der Heizung und Kühlung
- Heizkessel-/Kühlgerät-Regelung
- DSM-fähiger Warmwasserspeicher
- Nutzerinformation zum Energieverbrauch
- mechanische Lüftung
- Komfortregelung der Lüftung (Bypass, freie Lüftung und Wärmerückgewinnung)
- Nutzerinformation zur Raumluftqualität
- intelligente Lichtsteuerung
- Beschattungskonzept inklusive außenliegender, beweglicher Sonnenschutz
- automatische Fensteröffnung in Verbindung mit Heizungsregelung
- erneuerbare Energieerzeugung
- elektrischer Speicher inklusive DR-Regelung (DR = Dringlichkeitsreserve)
- Lademanagement für elektrische Fahrzeuge
- zentrale Regelung der HKL- und TGA-Systeme
- Wartungs-, Fehler- und Energieverbrauchs-Rückmeldung durch das Gebäudemanagementsystem
- Smart Meter