In erster Instanz : Handelsgericht: Doppelte Gebühren für PV-Netzanschluss unzulässig

Seit beinahe zwei Jahren laufen Gespräche zwischen unterschiedlichen Institutionen und Politik zur korrekten Verrechnung der Netzzutrittspauschale neuer PV-Anlagen. Gleich lange begleitet die Unsicherheit neue PV-Projekte. Während ein Rechtsgutachten des Bundesverbands Photovoltaic Austria die Sachlage der nur einmaligen Kostenverrechnung bestätigte, stand dieser Erkenntnis ein Gutachten der Netzbetreiber entgegen. Ein Leitfaden der E-Control teilt die Auslegung der Netzbetreiber.

Ein nun vorliegendes Gerichtsurteil des Handelsgerichts Wien hat in einem konkreten Fall in einem erstinstanzlichen Urteil entschieden, dass der Netzbetreiber eine bereits einmal bezahlte Anschlussleistung – bspw. für den Strombezug – kein zweites Mal in Rechnung stellen darf, wenn eine PV-Anlage angeschlossen wird und der Netzanschluss unverändert bleibt.

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Das Gericht bestätigt damit die Erst-Entscheidung der Regulierungskommission der E-Control, und das Gutachten von PV Austria. „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness und Transparenz. Seit der Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) im Juni 2021 wurde die PV-Branche mit der Frage der Berechnung der Netzanschlussgebühren alleine gelassen. Nun gibt es ein Gerichtsurteil das wegweisend ist“, freut sich Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PV Austria, über die Entscheidung.

Seit der Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) im Juni 2021 wurde die PV-Branche mit der Frage der Berechnung der Netzanschlussgebühren alleine gelassen.
Vera Immitzer, PV Austria

Hintergrund für den Rechtsstreit

Die Flughafen Wien AG hat sich als PV-Anlagenbetreiber aufgrund der Gesetzeslage und der vorliegenden Entscheidung der Regulierungskommission der E-Control gegen die Doppelverrechnung geweigert. Der Netzbetreiber klagte die Kosten daraufhin vom Anlagenbetreiber ein.

Der Anlagenbetreiber bekam nun in erster Instanz recht, dass eine Doppelverrechnung unzulässig ist. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Netzbetreibers das Urteil akzeptiert oder Einspruch erfolgt, ist noch offen. Zwei weitere Fälle zur Verrechnung der Netzzutrittspauschale sind bei den zuständigen Landesgerichten noch im Laufen, wie PV Austria informiert.