37.000 Tickets in einer Stunde : Weniger Nachfrage für zweiten EAG-Fördercall 2023
Für das Jahr 2023 hat die Bundesregierung die Förderungen für den Ausbau von PV-Anlagen und Stromspeichern aufgestockt und schießt dafür rund 600 Mio. Euro für Investitionszuschüsse zu. Im zweiten Fördercall 2023 stehen insgesamt 106 Mio. Euro zur Verfügung. Davon stehen bei der OeMAG 45 Mio. Euro (davon 35 Mio. Euro für die Kategorien A und B) bereit, die zusätzlichen Fördergelder werden über den Klima- und Energiefonds bereitgestellt.
Der Fördercall für die Investitionsförderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde am 14. Juni 2023 um 17:00 Uhr gestartet. Die Förderwerber*innen haben in der ersten Stunde über die IT-Systeme der OeMAG ca 37.000 Tickets gezogen. Die Nachfrage ist laut ersten Prognosen im Vergleich zum ersten Call deutlich zurückgegangen: In der ersten Stunde des ersten Fördercalls wurden 100.000 Tickets abgerufen. Die Nachfrage sei nach Abbau der offenen Anträge gesunken, so die OeMAG.
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Förderanträge von Privatpersonen für klassische Aufdachanlagen mit einer Leistung bis zu 20 kWpeak, die bei diesem Fördercall mit dem OeMAG - Förderbudget nicht bedeckt werden können, werden von der OeMAG automatisch an die zusätzliche Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet, sofern die Förderwerber*innen bei der Antragstellung der Weiterleitung zugestimmt haben und kein Zuschlag (z.B. für eine „innovative“ Anlage) beantragt wurde.
So geht es für Förderwerber*innen weiter
Die Förderwerber*innen haben nun bis zum Ende des Fördercalls (28. Juni 2023) zwei Wochen Zeit, ihren Förderantrag zu vervollständigen. Bis dahin ist auch die Ziehung eines Tickets weiter möglich. Die Kontrolle der Förderanträge beginnt nach Ende der zweiwöchigen Vervollständigungsfrist. Die ersten Ergebnisse werden danach bekannt gegeben.
Förderwerber*innen, deren Anträge bei diesem Fördercall mit den vorhandenen Fördermitteln nicht bedeckt werden können, können beim nächsten Fördercall erneut einreichen. Diese Förderwerber*innen können, sofern sie einen gültigen Förderantrag gestellt haben, bereits vor dem nächsten Fördercall mit der Bestellung und Errichtung ihrer Anlage beginnen und diese in Betrieb nehmen.