Förderung : Wien startet PV-Flugdachförderung

Für unser Ziel, die Sonnenstromproduktion bis 2025 zu verfünffachen, müssen wir auch große Flächen für Photovoltaik-Anlagen aktivieren.
Wiens Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky

Die Stadt Wien treibt den Ausbau der Sonnenenergie weiter voran. Czernohorszky ergänzt: „Deshalb starten wir eine neue Förderung, die Firmen dabei unterstützt, Photovoltaik-Anlagen zum Beispiel auf Park- oder Lagerplätzen zu errichten.“ Das Ziel der neuen Förderung ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Flugdächern, die auch als Schattenspender für Parkplätze und andere versiegelte Flächen dienen können. Durch Verwaltungsvereinfachungen, Erhöhungen von Förderungen und der Installation neuer PV-Anlagen konnte die Leistung durch Photovoltaik in Wien innerhalb eines Jahres bereits um mehr als 50 Prozent gesteigert werden. „Die Energiewende ist ein zentraler Baustein auf unserem Weg zur klimaneutralen Stadt“, so Czernohorszky. Die Wiener Photovoltaik-Offensive sei dafür ein starker Booster.

Czernohorszky neben einer PV-Anlage
© PID/Bohmann

Flächennutzung optimieren

Ein Ziel der Photovoltaik-Offensive der Stadt ist die ideale Nutzung von Flächen. „Große Parkplätze oder Lagerflächen sind bereits versiegelt. Es ist also sinnvoll, sie vielseitig zu nutzen“, betont der Klimastadtrat, der Unternehmer*innen dazu aufruft, die eigenen Flächen zu prüfen und einen Förderantrag einzureichen. Denn die Installation von großen Photovoltaik-Anlagen biete auch Unternehmen die Möglichkeit unabhängiger zu werden und den beispielsweise für E-Ladestellen benötigten Strom selbst zu produzieren.

Die Wiener PV-Flugdachförderung ergänzt die bestehenden Förderinstrumente. Die Mindestgröße einer förderbaren PV-Flugdach-Anlage beträgt 100 m² überdachte Fläche oder 15 kWp Leistung. In Kombination mit der PV-Standardförderung der Stadt Wien werden Photovoltaikanlagen auf Flugdächern bis zu einer Leistung von 100 kWp mit 500 Euro pro kWp und ab dem 101. kWp mit 400 Euro pro kWp gefördert. Alternativ werden maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten gefördert. Die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 200.000 Euro. Innerhalb der Pilotphase, die bis 31. Dezember 2023 dauert, können maximal zwei Projekte pro Antragsteller*in eingereicht werden.