COVID-19 : Das Coronavirus und die Liquidität Ihres Unternehmens

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Die zwar notwendigen, aber gleichwohl schmerzhaften Maßnahmen der Bundesregierung führen auch in der Elektrotechnik-Branche zu Umsatzeinbrüchen und können damit Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzögerungen nach sich ziehen. Um Abhilfe zu schaffen, wurden daher Erleichterungen für Abgabepflichtige beschlossen. Diese können sowohl bei fälligen Steuerzahlungen auf Basis der Umsatzsteuer-Voranmeldung wie auch bei Zahlungen aus der Veranlagung der Jahreserklärungen zur Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer angewandt werden.

Aus den Informationen des Finanzministeriums ist etwa abzuleiten, dass Anträge zur Stundung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen voraussichtlich genehmigt werden und auch die Möglichkeit der Ratenzahlung großzügiger als bisher gehandhabt wird. Entsprechende Anträge sind zum vom zuständigen Finanzamt sofort zu bearbeiten.

„Um die Liquiditätssituation in dieser angespannten Phase nicht weiter zu belasten, verzichtet das Finanzministerium auf Stundungszinsen“, erklärt Steuerberaterin und TPA-Partnerin Anja Cupal. „Eine entsprechende Anregung auf Nichtfestsetzung ist daher momentan bei jedem Stundungsantrag zu berücksichtigen.“ Auch etwaige Säumniszuschläge können herabgesetzt werden, sofern der Abgabenpflichtige eine konkrete Betroffenheit vom Coronavirus glaubhaft macht.

Die Beweisführung dürfte den Unternehmen nicht besonders schwer gemacht werden. Das Ministerium liefert sogar einen konkreten Textvorschlag zur Glaubhaftmachung: „Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit [Angabe der Branche] von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt einen Liquiditätsengpass, der für mich einen Notstand darstellt. Ich beantrage daher ...“

Erleichterungen bei Einkommens- und Körperschaftssteuer

Die aktuelle Covid-19 Situation wird laut Einkommenssteuergesetz als „Katastrophenschaden“ gewertet. Dadurch verlängert sich die Frist für einen Herabsetzungsantrag um einen Monat auf 31. Oktober 2020. Auch hier gilt: Kann eine konkrete Betroffenheit vom Coronavirus glaubhaft gemacht werden, ist der beantragen Herabsetzung durch das Finanzamt nachzukommen.

Die Herabsetzung der Vorauszahlung zur Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer wirkt liquiditätsmäßig erst im folgenden Quartal. Der Tipp der Steuerberaterin: „Sollte sich aus der aktuellen Planung ein mittelfristiger Liquiditätsengpass ergeben, kann durch diese Maßnahme eine gewisse Abhilfe geschaffen werden.“

Bei einem akuten, durch das Coronavirus ausgelösten Liquiditätsnotstand kann es außerdem zu einer Nichtfestsetzung der Einkommens- und Körperschaftssteuervorauszahlung kommen. Diese liegt – wie in den anderen Fällen auch – im Ermessen des Finanzamtes. Eine entsprechende Anregung durch den Abgabepflichtigen ist vom Finanzamt sofort zu erledigen. Der Textbaustein dazu: „Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit [Angabe der Branche] von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass die bisherige Festsetzung von Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 zu hoch ist. Ich habe die Auswirkungen der Covid-19 Infektion auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage für 2020 sorgfältig abgeschätzt und beantrage ...]

Nicht auf das Rettungspaket warten

Allein auf die Rettungspakete der Regierung zu warten, ist zu wenig. Zumal zurzeit noch nicht im Detail geklärt ist, welche Einnahmeausfälle von den Hilfsmaßnahmen abgedeckt werden und wie sehr der Kampf gegen das Virus zu Rentabilitätseinbußen führen wird.

„Jedem Unternehmen – egal, ob EPU, Mittelständler oder Großkonzern – muss klar sein, dass die aktuellen Umsatz- und Gewinnprognosen wohl nicht mehr haltbar sind“, so Steuerberater Helmut Beer. „Vor allem die kurzfristige Liquidität wird dabei zur großen Herausforderung.“

Was ist zu tun? Notwendig ist in der gegenwärtigen Situation eine sehr kurzfristige Analyse der Ausgaben und Einnahmen, die wiederum in eine kurzfristige Planrechnung samt Liquiditätsplanung einfließen sollte. Das kann unter Umständen dazu beitragen, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, und dient auch als Unterlage bei Finanzierungsgesprächen mit Banken und Investoren.

Das sind die Kernpunkte einer Liquiditätsanalyse:

• bisher geplanter Umsatz und Gewinn

Liquidität und Liquiditätspuffer

• aktueller Stand bei Aufträgen, Bestellungen, gebuchten Dienstleistungen

• Analyse der Lieferketten

• offene Ausgangsrechnungen, Einfordern von Zahlungen

• Personalressourcen

• Personalaufwand und Kurzarbeit

• eigene Verbindlichkeiten und Stundungsmöglichkeiten

• Stundung oder Reduktion von Steuern, Versicherungsbeiträgen oder Kammerumlagen

• Stundung oder Ratenbegleichung von Mietkosten

• Verschieben von Investitionen

• ausständige Gutschriften von Behörden

• günstigere Gestaltungsmöglichkeiten bei laufenden Finanzierungen