Coronavirus : Härtefallfonds: Das müssen Sie tun, um als Elektriker Hilfe vom Staat zu bekommen

Abgewickelt wird der Härtefall-Fonds für jene, die von SARS-CoV-2 in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, von der Wirtschaftskammer. Ein Punkt, der von der Opposition vielfach kritisiert wurde, der aber nicht entscheidend ist. Denn eine Mitgliedschaft in der WKO ist nicht Voraussetzung, um eine Unterstützung zu erhalten. Welche Voraussetzungen müssen Elektriker oder Elektrotechniker nun erfüllen, um Soforthilfe zu bekommen?

Antragsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen ( EPU ), Kleinstunternehmer als natürliche Personen, die weniger als zehn Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und maximal zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen, erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, neue oder freier Dienstnehmer sowie freie Berufe.

Wirtschaftliche Bedrohung durch das Coronavirus

Grundsätzlich umfasst die Richtlinie zum Härtefonds Selbstständige, die von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 betroffen sind. Als Härtefall gelten dabei Unternehmen, die nicht mehr in der Lage sind, die laufenden Kosten zu decken. Auch ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres fällt darunter.

Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen zudem maximal 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitrags-Grundlage betragen haben. Dafür wird ein Netto-Einkommenswert von 33.812 Euro jährlich als Obergrenze herangezogen. Dieser Netto-Einkommenswert ist dem letztgültigen Steuerbescheid (2017 oder jünger) zu entnehmen. Die Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung sowie auch Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro jährlich. Keinen Anspruch auf den Härtefallfonds hat, wer weitere monatliche Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), etwa aus Vermietung oder Verpachtung, bezieht. Im Detail sind die Voraussetzungen auf Anspruch den entsprechenden Richtlinien zu entnehmen.

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Kein Geld für Jungunternehmer

Neben Sitz oder Betriebsstätte in Österreich muss das antragstellende Unternehmen zudem vor dem 31. Dezember 2019 gegründet worden sein. Als Gründungsdatum gelten dabei die Eintragung der Gewerbeberechtigung oder die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit.

An letzterem Punkt entzündet sich vor allem die Kritik: Jungunternehmer und Start-ups, die ihre Tätigkeit nach dem Jahreswechsel aufgenommen haben, fallen damit grundsätzlich durch den Rost. Das betrifft rund 6.000 Betriebe in ganz Österreich. Ebenfalls nicht anspruchsberechtigt sind Selbstständige, deren Jahreseinkommen durch Investitionen oder Abschreibungen unter der Grenze von 5.527,92 Euro lag. Nicht zu vergessen: Personen, die nebenbei geringe Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit beziehen. Jede Menge Ausnahmen also für einen Fonds, der als Sicherheitsnetz für Corona -Geschädigte gedacht sein sollte!

In der zweiten Phase der Auszahlung soll es daher zu einer „vertiefenden Betrachtung der finanziellen Situation“ kommen. Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf geht davon aus, dass in Kürze neue, erweiterte Kriterien seitens der Regierung erstellt werden. Bis dahin heißt es für viele Unternehmer in Österreich, den Gürtel enger schnallen.

Die Höhe der Förderung

Wer schon in der jetzigen Phase Anspruch auf eine Leistung aus dem Härtefonds hat, kann mit Soforthilfe zwischen 500 und 1.000 Euro rechnen. 500 Euro gibt’s bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro im Jahr oder bei fehlendem Steuerbescheid. 1.000 Euro sind für Antragssteller mit einem Nettoeinkommen von mehr als 6.000 Euro im Jahr reserviert.

Die Kriterien für Phase 2 sind in Ausarbeitung. Hier wird es – je nach Höhe der Einkommenseinbuße – einen Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Monat für höchstens drei Monate geben.

Eine Milliarde Euro hält die Regierung für den Härtefonds bereit.

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Viele Kleinunternehmer sind zurzeit absturzgefährdet.

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