Boom der Balkonkraftwerke : Kleinst-PV-Anlagen im Normen-Check

Balcony black satin solar panel on brick apartment with distant waterfront cranes, Tampa, Florida, USA

An Balkonkraftwerken scheiden sich die Geister. Sachverständiger Karl Hofer liefert einen Beitrag zur Debatte.

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Bei den sogenannten Balkonkraftwerken (Kleinsterzeugungsanlagen bis maximal 800 Watt Leistung) gehen die Fachmeinungen auseinander. Einerseits werden diese als fix fertige Buy & Plug-Lösung sowohl online als auch in Baumärkten und im Fachhandel angeboten. Das Argument lautet dabei, auf lange Sicht bei den Stromkosten zu sparen. Andererseits raten manche von den Produkten ab oder bezeichnen sie gar als „lebensgefährlich“.

In der Praxis kauft sich der elektrotechnische Laie ein steckerfertiges Balkonkraftwerk und nimmt es selbst in Betrieb. Die Vorgehensweise ähnelt damit derjenigen bei einer Waschmaschine (die zirka die dreifache Leistung hat). Auch bei einer solchen wird wohl üblicherweise keine Überprüfung der elektrischen Anlage im Hinblick auf Eignung der Steckdose, des Stromkreises und der Schutzmaßnahme vorgenommen, obwohl dies in der Bedienungsanleitung des Herstellers gefordert wird.

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In der Praxis kauft sich der elektrotechnische Laie ein steckerfertiges Balkonkraftwerk und nimmt es selbst in Betrieb.

Schutzschalter & Stecker: Was die OVE 8101 fordert

Hersteller von Balkonkraftwerken und auch technische Regelungen verlangen bei manchen Fabrikaten, dass ein FI-Schutzschalter besonderer Type (beispielsweise A, B oder F) verbaut sein muss. Das bedeutet, dass Balkonkraftwerke – sofern dies in der Herstellerangabe enthalten ist – nicht an FI-Schutzschaltern der Type AC betrieben werden dürfen.

Die durch ETV 2020 (Anhang A2) kundgemachte OVE E 8101, 2019 fordert unter Teil 5-55, Seite 8, dass ein Parallelbetrieb der Stromerzeugungseinrichtung mit anderen Stromquellen einschließlich eines Verteilungsnetzes zulässig ist, wenn:

  1. der Anschluss auf der Versorgungsseite aller Schutzeinrichtungen für die Endstromkreise der Anlage erfolgt oder
  2. die folgenden Punkte eingehalten werden:
    1. keine thermische Überbelastung (ein Balkonkraftwerk kann höchstens rund 4 Ampere liefern)
    2. „Eine Stromerzeugungsanlage darf nicht mittels Steckers und einer Steckdose mit dem Endstromkreis verbunden werden.“ (OVE E8101, 2019, 5-55, Seite 8)
    3. Fehlerstromschutzeinrichtung FI-Schutzschalter (RCD)
    4. keine Verbindung N-PE oder L-PE nach der Schutzeinrichtung (8101, 5-55, S. 8)

Prof. Ing. Mag. Karl Hofer ist seit mehr als zwei Jahrzehnten als Berufsschullehrer tätig. Er besuchte eine HTL-Abendschule und absolvierte eine Lehre als Elektroinstallateur. Heute ist er als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Elektrotechnik tätig. Seit 2008 wirkt er an der Berufsschule Graz-Karlau, wo er auch die pädagogische Leitung innehat, als Lehrer für Elektrotechnik sowie seit 2020 als Professor an der Pädagogischen Hochschule Steiermark für Duale Ausbildung Technik und Gewerbe.

- © privat

Leitungen & Dosen: Norm vs. Garantie

Eine kaum veränderte Aussage findet sich auch in der Neuausgabe der OVE E 8101 2025 unter Teil 5-55, Seite 15f. Zusätzlich zu den Themen „richtiger FI“ und keine „Leitungsüberlastung“ (also keinesfalls eine Außensteckdose mit Dreifachverteiler) wird hier die Frage nach der Anschlussleitung gestellt. Die im Handel oftmals angebotenen Balkonkraftwerke verfügen über eine Anschlussleitung mit Schukostecker – laut kundgemachter OVE E 8101 (Ausgabedatum 01-01-2019) nicht normkonform – und werden oftmals einfach angesteckt.

Hier wäre, sofern dies der Hersteller schriftlich erlaubt, der Austausch der Anschlussleitung auf eine Verbindung möglich. Weil keine blanken Steckerstifte im – wenn auch äußerst unwahrscheinlichen – Fall zu berührbaren aktiven Teilen werden können (zum Beispiel Wieland-Stecker). 

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Allerdings benötigt die Anlage dann auch keine Schukosteckdose, sondern eine Anschlussdose für diese Leitung. Ebenso wäre ein Fixanschluss denkbar, ja, bei genauer Betrachtung des Wortlautes der OVE 8101 sogar normativ gefordert. 

Diesem Wortlaut folgend, müsste der Hersteller eine Anschlussleitung ohne Stecker anbieten, die für Fixanschluss geeignet ist. Würde der Stecker abgetrennt („Stecker abzwicken“) und die original mit Anschlussstecker versehene Anschlussleitung zur nun nicht mehr steckbaren Anschlussleitung „umfunktioniert“, stellt dies (sofern der Hersteller dies nicht explizit schriftlich erlaubt) einen unsachgemäßen Eingriff in das Betriebsmittel dar. Das würde Garantie- und Gewährleistungsansprüche sowie sogar Produkthaftungen außer Kraft setzen.

Auch eine sogenannte „Kleinsterzeugungsanlage“ muss Wind, Schnee und anderen Belastungen standhalten.

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Risikoanalyse: Abweichen von der Norm unter bestimmten Voraussetzungen

Dem ist entgegenzuhalten, dass die OVE E 8101, Ausgabe 2019, keine gesetzlich verbindliche Vorschrift, sondern eben eine kundgemachte ist (ETV 2020, Anhang 2). Dies erlaubt ein Abweichen, wenn mittels Risikoanalyse (die von mehreren Personen durchgeführt und dokumentiert sein muss) schriftlich festgelegt, wird, dass die Ausführung zumindest dem gleichen oder einem höheren Sicherheitsniveau entspricht. 

Dies könnte erfolgen, indem ein Laie ein Balkonkraftwerk mit Schukostecker und CE-, OVE- oder gleichwertigem Prüfzeichen erwirbt und einen Teil der Risikoanalyse auf den Hersteller überträgt. Der zweite Teil der Risikoanalyse wäre dann von einer Elektrofachkraft mit Erfahrung bei Balkonkraftwerken unter Bedachtnahme auf die Herstellerangaben durchzuführen, um zwar nicht der Norm, aber den Vorgaben der Risikoanalyse gemäß ETV zu entsprechen. Verwiesen sei hier auf Publikationen wie die umfangreiche Studie des Fraunhofer-Instituts im Auftrag der E-control

Wichtig ist die normkonforme Montage. Witterungseinflüsse oder mechanische Belastungen durch Berührungen sind vorhersehbar müssen berücksichtigt werden.

Montage: Witterung, Brandschutz & Mindestabstände

Auf normkonforme Montage ist besonders Bedacht zu nehmen. Analog zur Montage von Beleuchtungskörpern ist darauf zu achten, dass die Montage fachgerecht und dauerhaft zuverlässig ausgeführt wird. Witterungseinflüsse wie Wind, Schneelasten, mechanische Belastungen durch Berührungen und dergleichen sind vorhersehbar und müssen mitberücksichtigt werden. 

Ebenso ist brandschutztechnisch darauf zu achten, dass die verwendeten Module auf Balkonen, Fassaden und dergleichen montiert werden dürfen. Hier sind die Herstellerangaben sowie die Vorgaben der Feuerpolizei oder der Brandverhütung zu beachten, das Einverständnis der Eigentümer ist schriftlich einzuholen. 

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Auch sind Mindestabstände zu Brandabschnitten bzw. brandabschnittsbildenden Bauteilen einzuhalten. Brandabschnitte dürfen nicht ohne spezielle Maßnahmen (Schottungen, Ummantelungen etc.) überbrückt werden. Gleiches gilt für Abstände zu Blitzschutzanlagen, rund ein Meter gilt hier im Allgemeinen als ausreichend.

Im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken sind die Normen und Richtlinien an die Lebensrealität anzupassen – ohne Abstriche bei der Sicherheit.

Praxisnah und sicher

Das Verhältnis zwischen Balkonkraftwerken sowie den in diesem Bereich anzuwendenden Normen und Gesetzen ist durchaus spannungsreich. Normungsverantwortliche, Hersteller und Branchenvertreter sind gefordert, neue Normen und Richtlinien an Lebensrealitäten und Kundenerwartungen anzupassen, ohne sicherheitsrelevante Abstriche zu machen.

Balkonkraftwerk-Checkliste für Laien, Elektrounternehmer & Hersteller

Nachfolgende Checkliste versammelt weitere Punkte, die zu beachten sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

 

Für Laien:

  • Kaufen Sie nur Qualitäts- und Markenprodukte mit CE-Kennzeichen (Konformitätsnachweis), OVE-Prüfzeichen oder gleichwertiger Kennzeichnung sowie mit Bedienungsanleitung.
  • Melden Sie den geplanten Einbau an Netzbetreiber, Eigentümer, Baubehörde, Versicherung und eventuell Feuerpolizei nachweislich, also schriftlich.
  • Achten Sie auf dauerhaft sichere Montage und berücksichtigen Sie Witterungseinflüsse sowie Lebensgefahr durch herabstürzende Teile.
  • Es empfehlen sich regelmäßige Sichtkontrollen auf offensichtliche Schäden und Verschmutzungen sowie die Dokumentation (zum Beispiel in Form eines Prüfbuchs).
  • Regelmäßige Prüfung durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen (Anlage im Freien) samt Dokumentation ist gefordert.
  • keine Überbrückung oder zu große Annäherung zu Brandabschnitten, ebenso Abstand zu Blitzschutzanlagen

 

Für Elektrounternehmen:

  • Bei Neubauten (auch Wohnbauten, analog zu OVE E 8015) sind „Balkondosen“ und eigene Stromkreise vorzusehen, um auch Punkt 1 der OVE E 8101, „Anschluss an Versorgungsseite“, zu ermöglichen. Phasenlast beachten: am besten dort 1~ einspeisen, wo auch entsprechende Verbraucher sind.
  • Beachtung des geforderten FI-Schutzschalters

 

Für Hersteller:

  • enger Austausch mit Normungsgremien
  • Verkauf mit mehreren geprüften und austauschbaren Anschlussleitungen wie beispielsweise:
    a) Leitung ohne Stecker für Fixanschluss
    b) Leitung mit Stecker ohne blanke Teile (zum Beispiel Wieland-Stecker)
    c) Leitung mit Schukostecker, wenn dafür geprüft (beispielsweise mit Warnhinweisen in der Produktbeschreibung)

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