ElWG-Beschluss : Bühne frei für die Strommarktreform

stromleitung, hochspannung, stromtrasse, himmel, trasse, energie, energiewende, öko, solar, licht, solarpanel, abend, strommast, lichtstrahlen, oberleitung, leitung, netz, blau, stromnetz, versorgung, stromversorgung, kabel, sonnenenergie, sonne, strom, erzeugung, umwelt, nachhaltigkeit, solarstrom, umweltschutz, emission, erneuerbar, nutzen, sauber, sauberkeit, qualität, banner, park, politik, wolken
© peterschreiber.media - stock.adobe.com

Die Zusicherungen der Grünen hat am 11. Dezember den Weg für den Beschluss des neuen "Billigstromgesetzes" bzw. Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), freigemacht. Damit gehen Zugeständnisse der schwarz-rot-pinken Regierung einher, inhaltlich wurden Anpassungen in zehn der 190  Paragrafen gegenüber der Regierungsvorlage vom Nationalrat vorgenommen. 

 >> Immer up to date wichtigen Legislativen für die Elektrotechnik- und Energiebranche sein? Abonnieren Sie unseren Newsletter – mit uns bleiben Sie informiert! Hier geht’s zur Anmeldung

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Einspeiser: Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag (VIB) statt Netznutzungsentgelte 
    • Die bislang vorgesehenen Netznutzungsentgelte für Einspeiser werden durch den VIB ersetzt: Einspeiser leisten damit einen laufenden Beitrag zur Strominfrastruktur, der im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 0,5 Euro pro MWh betragen darf – das sind 0,05 Cent pro kWh
    • Für jede Technologie werden Referenzanlagen definiert, an denen sich die Höhe orientiert. Sollte eine Anlage in einem Jahr mehr zahlen müssen als der festgelegte Jahresdurchschnitt, wird dieser Mehrbetrag im Folgejahr als Gutschrift angerechnet. 
    • Dazu kommt eine "Häuslbauer-Freigrenze": 20 kW netzwirksame Einspeisung sind vom Beitrag befreit.
  • Spitzenkappung
    Die Begrenzung technischer Maximalleistungen, um Netzüberlastungen zu vermeiden, wurde in diesen Bereich neu geregelt:
    • Photovoltaik: Leistungsreduktion auf 70 Prozent der Anlagenleistung im Anlassfall (statt wie ursprünglich vorgesehen 60 Prozent).
    • Windkraft: Ab 2027 gilt: Leistungsreduktion auf max. 85 Prozent der Anlagenleistung im Anlassfall, Begrenzung auf max. 1 Prozent der Jahresenergieproduktion im Anlassfall (statt wie ursprünglich vorgesehen 2 Prozent).
  • Sozialtarif wird ausgeweitet
    Die Anzahl der Bezugsberechtigten steigt von aktuell 240.000 auf 284.000 Personen. Der maximale Lieferantenbeitrag wird auf 60 Millionen pro Jahr angehoben. Für Sozialtarif-Bezieher*innen, die an Energiegemeinschaften teilnehmen, werden EEG-Mengen werden nicht mehr auf das Verbrauchskontingent angerechnet.
  • Sonderregelung beim Netzanschlussentgelt
    Beim erstmaligen Anschluss einer PV-Anlage an das Netz sind die ersten 15 kW netzwirksamer Leistung von den Netzanschlussentgelten befreit (statt wie ursprünglich vorgesehen 7 kW).

Auszuge aus den ersten Rückmeldungen zum Beschluss des Gesetzes hat die Elektropraxis-Redaktion hier für Sie gesammelt:

  • Gerhard Christiner, APG-Vorstand
    Gerhard Christiner APG-Vorstandssprecher

     

    „Das Gesetz schafft einen modernen Ordnungsrahmen für das Zusammenspiel aller Akteur*innen und bildet damit die notwendige Grundlage für die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der gesamten Energiewirtschaft mit einem klaren Fokus auf Versorgungssicherheit und Leistbarkeit. Die neu geschaffenen Rahmenbedingungen ermöglichen die Integration erneuerbarer Energien, die Digitalisierung des Stromsystems und sind somit auch elementar für das Gelingen einer systemstabilen, effizienten und versorgungssicheren Energiewende. Gerade im Hinblick auf die Versorgungssicherheit war der Beschluss 'überfällig', um die Verlängerung der Netzreserve bis 2030 europarechtskonform auf Schiene zu bringen."

  • Paul Ablinger, Geschäftsführer des Vereins Kleinwasserkraft Österreich
    Paul Ablinger Geschäftsführer Kleinwasserkraft Österreich

     

    „Die Regierung hat auf die Vernunft gehört und die Netzentgelte für Einspeiser im Strommarktgesetz nicht umgesetzt. Trotz nach wie vor bestehender, vereinzelter Kritikpunkte: Das neue Gesetz wird der Kleinwasserkraft helfen, ihren wertvollen Beitrag zur Energiesicherheit auch künftig zu leisten und auch auszubauen!"

  • E Control Urbantschitsch Haber
    Alfons Haber & Wolfgang Urbantschitsch Vorstände E-Control

     

    „Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, das Gesetz nach so langer Zeit nun tatsächlich auf den Weg zu bringen. Schließlich stellt es eine wichtige Basis dar, um das Energiesystem langfristig und nachhaltig umzubauen. Gleichzeitig wird die Strom-Binnenmarktrichtlinie aus 2019 damit endlich in Österreich umgesetzt. Wir werden das finale Gesetz nun im Detail analysieren, erste Vorarbeiten zur weiteren Umsetzung haben bereits gestartet.“

  • Florian Maringer, Geschäftsführer der IG Windkraft
    Florian Maringer Geschäftsführer IG Windkraft

     

    „Jetzt wäre es wichtig, noch stärker in diesen Modus konstruktiver und sachlicher Arbeit für die bereitstehenden Investitionen in günstige, heimische und sichere Energie zu kommen. Dass auch die willkürliche Spitzenkappung für Winterstrom gesenkt wurde, ist ein positives Zeichen der Abwägung und Vernunft."

  • Barbara Schmidt
    Barbara Schmidt Generalsekretärin Oesterreichs Energie

     

    „Die Belastung für Erzeugungsanlagen freut uns nicht. Es wurde aber nun ein Mechanismus gefunden, der das Ausmaß der Belastung begrenzt und planbar macht. Was es am meisten braucht, sind stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in den Ausbau heimischer erneuerbarer Energiequellen, Netze und Speicher, um Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähige Preise langfristig zu sichern."

  • Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ).
    Martina Prechtl-Grundnig Geschäftsführerin Erneuerbare Energien Österreich

     

    „Die finalen Verhandlungen führten zu einem tragfähigen Kompromiss. Dass die Unsicherheiten für die Finanzierung Erneuerbarer-Energie-Projekte beseitigt werden konnten, ist ein wichtiger Schritt. Als Branche tragen wir bereits heute mit jeder einspeisenden Anlage zur Netzfinanzierung bei. Dass wir unseren Beitrag leisten, steht außer Frage. Umso wichtiger ist eine Regelung, die Investitionen nicht gefährdet oder verteuert, sondern verlässlich macht."

  • Herbert Paierl (Photovoltaic Austria)
    Herbert Paierl Vorstandsvorsitzender Photovoltaic Austria.

     

    „Mit dem Beschluss des ElWG herrscht nun zumindest Klarheit über die neuen Spielregeln für erneuerbare Stromerzeuger. Die E-Control ist nun gefordert, im Netzbereich rasch für Effizienz zu sorgen und die Einhaltung dieser neuen Spielregeln zu überwachen."

  • IV-Generalsekretär Christoph Neumayer
    Christoph Neumayer Generalsekretär Industriellenvereinigung

     

    „Deckelungen und großzügige Ausnahmen für private Einspeiser werden vom übrigen Kundenkollektiv getragen und konterkarieren den ursprünglich angedachten neuen Ansatz im ElWG. Die ursprünglich vorgesehene Lösung hätte, in dem Sinne, dass Energieverbraucher aber auch Energieerzeuger für die Nutzung der Strom-Infrastruktur zahlen müssen, einen echten Paradigmenwechsel in Richtung Verursachergerechtigkeit bei der Netzfinanzierung gebracht.“

Sie wollen mehr?