Elektrizitätswirtschaftsgesetz neu : Neues Strommarktgesetz: Fortschritt oder Rückschritt für die Energiewende?
Inhalt
Die Regierungsvorlage für das ElWG liegt vor – und wird reichtlich diskutiert.
- © petovarga - stock.adobe.comWann wird das ElWOG jetzt endlich vom ElWG bzw. dem – kürzlich umbenannten – Günstiger-Strom-Gesetz abgelöst? Das aktuell gültige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) zählt inzwischen 15 Jahre, die Aktualisierung der Rechtsvorschrift und das Einarbeiten einschlägiger EU-Vorschriften zum Strombinnenmarkt und den Erneuerbaren werden schon seit 2023 und länger diskutiert. Jetzt dürfte sich österreichische Strommarkt-Reform, die manche als die größte Systemtransformation der Zweiten Republik bezeichnen, langsam der Ziellinie nähern - natürlich nicht ohne reichlichen Diskussionsbedarf. Elektropraxis hat den Weg bis zum jetzigen Punkt, die wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzes und die schärfsten Kritikpunkte aus der Branche zusammengefasst.
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Rückblick: Vom ElWG zum Günstiger-Strom-Gesetz
- 12.01.2024: Ein Ministerialentwurf für Elektrizitätswirtschaftsgesetz langt unter der damaligen grünen Umweltministerin Leonore Gewessler im Nationalrat ein, wird jedoch aufgrund fehlender Einigung mit dem Koalitionspartner ÖVP nicht zur Regierungsvorlage.
- 03.03.2025: Die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos wird angelobt.
- 07.07.2025: Ein neuer Ministerialentwurf für das ElWG langt von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer (ÖVP) im Nationalrat ein. Hauptkritikpunkte am Entwurf waren die Netzgebühren für private Stromerzeuger, die geplante technische Begrenzung von Stromspitzen bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die Netzgebühren und die Erlösabschöpfung für Netzbetreiber.
- 20.11.2025: Die Regierung hat sich auf eine Vorlage zum umbenannten "Günstiger-Strom-Gesetz" oder "Billigstrom-Gesetz" geeinigt und sie an den Nationalrat übermittelt. Für den Beschluss des Bundesgesetzes ist noch eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig.
Was das neue Strommarktgesetz regelt - die Hauptbereiche
Auf 149 Seiten skizziert die neue Regierungsvorlage nun (erneut), wie ein moderner österreichischer Strommarkt aussehen soll, insbesondere wenn er zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Das Ganze ist Teil eines Pakets, zu dem auch ein Bundesgesetz zur Definition des Begriffs der Energiearmut (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG) und die Novelle des Energie-Control-Gesetzes (E-ControlG) zählen.
Jener Teil, der die Elektrizitätswirtschaft umfasst, beschäftigt sich mit der gesamten Bandbreite des Stromsystems: Von der Organisation des Elektrizitätsmarktes, Endkund*innen, dezentraler Stromversorgung und Bürgerenergie, Stromerzeugern, Energiespeicherung, Netzbetrieb, Systemnutzungsentgelten, Versorgungssicherheit, Monitoring bis hin zu den zuständigen Behörden.
Im Überblick: Diese wichtigen Punkte sind neu oder werden deutlich reformiert:
- Erweiterung der Zahlungspflichten: Nicht nur Verbraucher, sondern auch Einspeiser (z. B. Betreiber*innen von PV-Anlagen) müssen künftig anteilig Entgelte tragen.
- Zeitvariable und leistungsbezogene Entgelte: Netzentgelte und Nutzungsentgelte können künftig flexibler und verursachergerecht gestaltet werden — variable Tarife sollen Lastspitzen und systemdienliches Verhalten besser abbilden.
- Rechtlicher Rahmen für Eigenversorgung, Speicher & Energiegemeinschaften: Speicherung, gemeinsamer Verbrauch und Eigenversorgung werden rechtlich verankert, inklusive Regelungen für EEGs und Speicherintegration.
- Peer-to-Peer (P2P)-Stromhandel & neue Marktrollen: Das Gesetz ermöglicht erstmals ausdrücklich Peer-to-Peer-Verträge.
- Stärkere Verbraucherrechte & Preisregeln: Transparenzpflichten, Rechte auf Vertrags- und Lieferantenwechsel, mehr Angebotsvielfalt (auch dynamische Tarife), Informations- und Abrechnungspflichten für Energieanbieter.
- Einführung von Sozialtarifen / Preisstützen für einkommensschwache Haushalte, um Energiearmut zu adressieren.
- Moderne Netzplanung & Systemdienstlichkeit: Neue gesetzliche Vorgaben für Netzentwicklung, Reserven, Systemdienstleistungen und Netzbetrieb, um den steigenden Anforderungen durch dezentrale Erzeugung und volatile erneuerbare Energie gerecht zu werden.
Die inländische Erzeugung zu Gunsten von Importstroms zu benachteiligen ist wohl der größte Unsinn, den man sich einfallen lassen konnte.Hannes Taubinger, Kleinwasserkraft Österreich
Kritik am "Österreich-Aufschlag"
Unter den Erneuerbaren-Verbänden herrscht Einigkeit: Lieber kein ElWG als eines mit neuen Netzsteuern und fehlleitendem Namen. Das große Potenzial des Gesetzes werde durch ideologisch motivierte Eingriffe bei den Netzentgelten konterkariert, heißt es. Besonders kritisiert wird, dass der Regierungsentwurf vorsieht, nur jene PV-Anlagen von der Einspeisegebühr zu befreien, die weniger als 7 KWp einspeisen. In Österreich gibt es laut Greenpeace jedoch über 150.000 kleine PV-Anlagen, die zwischen 10 und 50 KWp produzieren und somit potenziell von den Gebühren betroffen seien.
Für die Erneuerbaren-Branche kommen die Einspeisegebühren für Stromerzeuger somit einem "Österreich-Aufschlag" gleich, der für Stromimporte freilich nicht gilt. „Die inländische Erzeugung zu Gunsten von Importstroms zu benachteiligen ist wohl der größte Unsinn, den man sich einfallen lassen konnte. Auch jede/r KonsumentIn wird verstehen, dass Strom nicht billiger wird, wenn man ihn mit neuen Gebühren belastet“, kritisiert der Präsident von Kleinwasserkraft Österreich, Hannes Taubinger.
Dem stimmt auch Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria, zu: „Das sogenannte Günstiger-Strom-Gesetz begünstigt Stromimporte, wirkt standortschädlich und ist ein weiterer Beitrag dieser Regierung dazu, dass Österreich den Wachstumskeller nicht verlassen wird."
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Durch die Erhöhung der Netzentgelte für die heimische Erzeugung und die Spitzenkappung wird der österreichische Strompreis weiter steigen.Stephan Sharma, Burgenland Energie
Spitzenkappung für Windkraft und Photovoltaik
Greenpeace und die IG Windkraft stoßen sich explizit am Recht der Netzbetreiber auf Spitzenkappung bei Windkraft und PV-Anlagen. Bei Windkraftanlagen darf die Spitzenkappung mehr als 2 Prozent der Jahresenergiemenge und 15 Prozent der Maximalkapazität nicht überschreiten, für PV-Anlagen darf die netzwirksame Leistung 60 Prozent der Modulspitzenleistung nicht unterschreiten. „Statt klimaschädliche, und ebenfalls rasch regulierbare Gaskraftwerke, in Spitzenzeiten zurückzufahren, sollen große Mengen erneuerbaren Stroms ungenutzt bleiben", moniert Greenpeace.
In dieselbe Kerbe schlägt auch Burgenland Energie CEO Stephan Sharma: „Durch die Erhöhung der Netzentgelte für die heimische Erzeugung und die Spitzenkappung wird der österreichische Strompreis weiter steigen. Wenn man schon meint, über eine Spitzenkappung nachdenken zu müssen, obwohl wir in Wahrheit jede Kilowattstunde in Österreich für die Energieunabhängigkeit und Energiesicherheit benötigen, dann stellt sich die Frage, warum man es nicht nach einem einfachen Prinzip macht: Wir kappen als erstes die teuerste Stromerzeugungstechnologien und erst zuletzt die billigste."
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Der IG Windkraft ist zudem ein Dorn im Auge, dass das Gesetz zusätzlich zur verpflichteten Spitzenkappung auch die Möglichkeit einer Vereinbarung zu darüber hinausgehenden dauerhaften Spitzenkappung schaffe - nicht als Alternative, sondern zusätzlich. Was die Interessenvertretung dafür positiv anmerkt: Hybridanlagen sollen von der Spitzenkappung ausgenommen werden.
Rückwirkende Eingriffe schlecht für Investitionssicherheit
Besonders heikel beurteilt wiederum der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) die geplanten rückwirkenden rechtliche Eingriffe in bestehende wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Für das Netzanschlussentgelt erlaubt die Regierungsvorlage nämlich explizit Rückzahlungs- und Übertragungsansprüche für vergangene oder bestehende Netzanschluss- oder Netzzugangsvereinbarungen oder bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes geleistete Netzbereitstellungsentgelte.
„In Österreich galt bisher ein gewisser Vertrauensschutz – wenn der aufgegeben wird, stellt sich nicht nur für Investor*innen in der Energiewirtschaft die Frage, ob und zu welchem Risiko sie hier überhaupt noch investieren können", so Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ, die mit negativen Auswirkungen auf die Finanzierungskosten für Projekte der Energiewende und damit auf die Energiekosten für Konsument*innen rechnet.
Einen negativen Anreiz für Netzinvestitionen wittert auch die burgenländische Landesregierung. Erzeugungsinvestitionen seien durch zusätzliche Netzentgelte und die Spitzenkappung unattraktiver. Dieser Österreich-Aufschlag führe zu teureren Stromrechnungen und gefährde die notwendigen Investitionen in die österreichische Energieinfrastruktur, betont Sharma: „Nein zum Österreich-Aufschlag für unsere sichere Energieversorgung, aber dafür ja zu einem Aufschlag für ausländische, fossile Energieimporte, die unser Netz bisher gratis nutzen.“
Wir bauen gerade ein komplett neues Energiesystem – kein Sonderangebotsregal!Barbara Schmidt, Oesterreichs Energie
Keine „Geiz ist geil"-Terminologie für Strommarktreform
Etwas weniger vernichtend fallen die Rückmeldungen des Übertragungsnetzbetreibers Austrian Power Grid (APG) und Oesterreichs Energie aus. Die APG begrüßt die nun geschaffenen „Spielregeln“ für eine systemsichere Integration der Erneuerbaren und die Digitalisierung des gesamten Stromsystems. Sie hebt zudem die Elemente zur Stabilität der Stromnetze, flexible Netztarife sowie den Fokus auf Systemdienlichkeit als effektive Maßnahmen hervor.
Anpassungsbedarf gäbe es jedoch in Bezug auf das Regulierungssystem, bei dem „wesentliche Aspekte" im Vergleich zum Begutachtungsentwurf verändert worden seien. Aus APG-Sicht müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen eine marktfähige Finanzierung der Energiewende ermöglichen. Denn im Gegensatz zu anderen Infrastrukturen könne das notwendige Investitionsvolumen über den Finanzmarkt bereitgestellt werden. Notwendig sei dabei eine marktübliche Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. APG-Finanzvorstand Marcus Karger: „Damit der Netzentwicklungsplan zeitgerecht realisiert werden kann, braucht es das ElWG in dem die entsprechenden regulatorischen Rahmenbedingungen für eine marktfähige Finanzierung definiert und verankert sind.“
Die österreichische E-Wirtschaft unter dem Dach von Oesterreichs Energie begrüßt die Regierungsvorlage ebenfalls. Positiv beurteilt die Branche speziell die Schritte hin zu einer effizienteren Nutzung des Systems. So sollen künftig nicht mehr alle erneuerbaren Kapazitäten ohne Rücksicht auf die Systemkosten ins Netz integriert und neue Anreize zur Steigerung des Eigenverbrauchs geschaffen werden. „Diese Schritte helfen, die Ausbaukosten in Zukunft zu dämpfen und mehr Flexibilität ins System zu bringen“, summiert Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.
Mit deutlicher Skepsis reagiert die Branche jedoch auf den Plan, das Gesetz in „Günstiger-Strom-Gesetz“ umzubenennen. Schmidt stellt klar: „Ein Titel, der Rabattschlachten suggeriert, wird der größten Systemtransformation der Zweiten Republik nicht gerecht. Wir bauen gerade ein komplett neues Energiesystem – kein Sonderangebotsregal! Wer das Gesetz so nennt, verkauft Erwartungen, die für die überwiegende Mehrheit der Kundinnen und Kunden schlicht nicht erfüllbar sind.“ Für ein Projekt dieser Größenordnung sei eine Terminologie, die „Geiz ist geil" insinuiert, daher fehl am Platz.