Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz : Einigung auf EABG erzielt
Endlich beschlussreif: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EABG).
- © noppadon - stock.adobe.comDie Bundesregierung macht nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) mit dem Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) den nächsten Schritt in der österreichischen Energiepolitik. Nach Verhandlungen über die Gesetzesvorlage mit den Grünen ebnen diese nun den Weg zur notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. „Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir: Diese Bundesregierung setzt nicht nur Ziele, sie schafft Umsetzung. Das EABG ist ein echter Gamechanger für die Energiewende, weil es aus Projekten auf Papier konkrete Anlagen, Netze und Speicher in den Regionen macht“, so Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner.
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Kernpunkte des EABG auf einen Blick
1. Überragendes öffentliches Interesse
Erneuerbare Energieanlagen, Netze und Speicher werden als Projekte im überragenden öffentlichen Interesse verankert. Das stärkt ihre Bedeutung in Genehmigungsverfahren und bei Interessenabwägungen.
2. Schnellere Verfahren durch One-Stop-Shop
Das EABG bündelt Zuständigkeiten und schafft konzentrierte Genehmigungsverfahren. Für Projektwerber soll das mehr Tempo bringen. Behörde im Verfahren sind grundsätzlich die Landeshauptleute, in einzelnen Ausnahmen kommen Bundesministerien hinzu (z.B. Bundesländerübergreifende Stromleitung).
3. Beschleunigungsgebiete für geeignete Standorte
In besonders geeigneten Gebieten sollen Verfahren deutlich schneller abgewickelt werden können. Die Bundesländer sind unionsrechtlich verpflichtet diese Gebiete auszuweisen, damit der Bund sie an die EU melden kann – Österreich ist hier in Verzug.
4. Entlastung bei kleineren Projekten
Je nach Größe und Auswirkung eines Projekts gibt es unterschiedliche Verfahren – vom ordentlichen Verfahren über vereinfachte Verfahren bis zu Anzeigeverfahren und Genehmigungsfreistellungen. Das soll Behörden entlasten und kleinere Vorhaben beschleunigen.
5. Netze und Speicher werden mitgedacht
Das EABG umfasst nicht nur Erzeugungsanlagen, sondern auch die Netz- und Speicherinfrastruktur.
6. Mehr Planungssicherheit für Länder und Investoren
Mit dem Integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan und verbindlichen Erzeugungsbeitragswerten der Bundesländer entsteht ein konkreter Fahrplan für den Ausbau erneuerbarer Energie und der notwendigen Infrastruktur.
7. Mehr Digitalisierung und klare Fristen
Digitale Einreichungen, elektronische Kundmachungen und klarere Fristen sollen Verfahren strukturierter, transparenter und planbarer machen.
8. Raum für neue Technologien
Auch innovative Lösungen wie Agri-PV, Speicher, Pumpspeicher oder Versuchsbetriebe werden berücksichtigt.
Das ist anders als im Entwurf
Konkret wurden im Vergleich zum Entwurf in den Verhandlungen etwa drei zusätzliche Terawattstunden (TWh) für die Erneuerbaren-Ausbauziele der Bundesländer bis 2030 verankert. Damit steigt das Ziel von 27 TWh auf 30 TWh. Dazu kommen auch langfristige Ziele bis 2035: Mindestens 40 TWh werden im EABG als Zielwert bis dahin festgeschrieben und bis spätestens 2029 auch auf die Bundesländer aufgeteilt. Die Bundesländer stünden nun unter scharfer Beobachtung, lassen die Grünen via Presseaussendung ausrichten. Wer jetzt noch blockiere, gefährde den Wirtschaftsstandort und die Energieunabhängigkeit Österreichs, so Energiesprecher Lukas Hammer: „Die Zeit der Ausreden ist jetzt aber vorbei. Nun darf sich niemand mehr aus der Verantwortung stehlen.“
Weitere Veränderungen umfassen z.B. den Naturschutz, ein Ausbauziel für Batteriespeicher, mehr Rechtssicherheit für die Verfahren und Qualitätskriterien für die Strategischen Umweltprüfungen.
Feedback dazu kam von Interessenvertretungen und Branchenkenner*innen bereits, das sind die wichtigsten Wortmeldungen auf einen Blick:
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IG Windkraft Florian Maringer Geschäftsführer„Nach dem politischen Ringen auf Bundesebene und dem erzielten, erfreulichen Schulterschluss, braucht es diesen jetzt auch zwischen Bund und Ländern. Seit über 100 Tagen sehen wir den weltweiten Umbruch von Energiemärkten durch die erneute Großkrise in den Lieferketten fossiler Energien.
Wir werden der Verletzlichkeit unserer Wirtschaft und Haushalte durch drohende Preisschocks und der Erpressbarkeit dadurch immer stärker bewusst. Die großen Schritte für eine resiliente, heimische Energie-Souveränität und klaren Versorgungszielen mit heimischer Energie brauchen wir noch – um hier mit Verantwortung für weiteren Wohlstand auch der nachfolgenden Generationen zu sorgen.“
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Photovoltaic Austria Vera Immitzer Geschäftsführerin„Wer Erneuerbare ausbauen will, muss auch die Speicherung mitdenken. Dass Batteriespeicher nun erstmals Teil der gesetzlichen Zielarchitektur sind, ist ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit, die Netzstabilität und die erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien.“
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Erneuerbare Energie Österreich Martina Prechtl-Grundnig Geschäftsführerin„Die Einigung bringt stellenweise Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Besonders zentral ist, dass die Ziele leicht angehoben und die Zielarchitektur auf 2035 erweitert wurde. Auch ist nun ein Mechanismus vorgesehen, der Bund und Länder rechtzeitig in die Verantwortung nimmt. Damit wurden wesentliche Schwachpunkte nachgebessert.
Österreich kann sich beim Ausbau erneuerbarer Energie kein Zurücklehnen leisten. Wir brauchen einen zügigen Ausbau in einem ausgewogenen Technologiemix. Wenn einzelne Technologien auf Landesebene faktisch ausgeschlossen oder ausgebremst werden, verteuert das die Energiewende und gefährdet die Versorgungssouveränität. Der neue Mechanismus muss daher sicherstellen, dass alle Bundesländer ihren Beitrag leisten."
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Bundesverband Energiespeicher Österreich Johannes Srajer Mitbegründer und Vorstandsmitglied„Großspeicher sind nicht nur Infrastruktur für die Energiewende – sie sind die Voraussetzung dafür, dass sich die Energiewende für Haushalte und Unternehmen wirtschaftlich auszahlt. Jede nicht gespeicherte Kilowattstunde verursacht zusätzliche Kosten im System. Energiespeicher sind kein Kostenfaktor – sie sind ein Instrument zur Kostensenkung.
Ein ambitionierter Speicherausbau kann der österreichischen Volkswirtschaft in den kommenden Jahren Einsparungen in Milliardenhöhe bringen. Der Großteil dieser Investitionen kann von privaten Investoren, Energieunternehmen und Infrastrukturpartnern getragen werden – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen."
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Kleinwasserkraft Österreich Paul Ablinger Geschäftsführer„Die im EABG enthaltenen Ausschlussstrecken für die Wasserkraft lehnen wir grundsätzlich ab. Zusätzlich wird hier anstatt auf bereits etablierte und im Europäischen Recht verankerten Oberflächengewässerkörper zurückzugreifen – wie schon im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – mit unsauberen Definitionen gearbeitet, die erneute Rechtsunsicherheit schaffen.
Der Bund hätte die Möglichkeit, Beschleunigungsgebiete auszuweisen, macht davon aber keinen Gebrauch. Dabei könnte dadurch auch die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie deutlich beschleunigt werden.“
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Oesterreichs Energie Barbara Schmidt Generalsekretärin„Für die Unternehmen der E-Wirtschaft ist entscheidend, dass aus politischen Zielen zügig und planbar konkrete Projekte werden können. Das EABG schafft dafür wichtige Voraussetzungen: klare Zuständigkeiten, gebündelte Verfahren und mehr Planungssicherheit. Entscheidend wird jetzt sein, dass diese Beschleunigung auch schnell in der Praxis ankommt. Beschleunigung darf nicht nur im Gesetzestext stehen, sondern muss in Behördenverfahren, Planungsprozessen und Projektumsetzungen tatsächlich ankommen."
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Industriellenvereinigung Christoph Neumayer Generalsekretär„Für die Industrie ist entscheidend, dass die Energiewende effizient, wirtschaftlich tragfähig und im Einklang mit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts erfolgt. Der Fokus muss daher auf der raschen Umsetzung von Projekten und dem Abbau bestehender Verfahrenshemmnisse liegen – nicht auf immer neuen Zielvorgaben.
Eine Benachteiligung der Wasserkraft gegenüber anderen erneuerbaren Technologien sowie die neuerliche Verankerung nationaler Sonderziele sehen wir kritisch. Österreich braucht einen technologieoffenen und wettbewerbsfähigen Rahmen für die Energiewende. Diese muss am Ende wirklich zu günstigeren Strompreisen führen, was derzeit trotz bestehendem Spitzenreiter Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung nicht der Fall ist."
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E-Control Alfons Haber Vorstand„Aus Sicht der E-Control ist das deutliche Bekenntnis für einen gezielten Ausbau der Infrastruktur besonders begrüßenswert. Denn eines ist klar: für den Ausbau der Erneuerbaren sind starke und zuverlässige Netze unerlässlich. Wie wichtig die Netze für die Resilienz der Energieversorgung in Österreich sind, zeigt sich immer wieder.“
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APG Gerhard Christiner Vorstandssprecher„Mit dem Inkrafttreten des EABG liegen Netzausbauprojekte nun erstmals im überragenden öffentlichen Interesse. Das Gelingen der Energiewende wird im Stromnetz entschieden. Ein leistungsfähiges Stromnetz ist die Grundvoraussetzung für die Integration weiterer Erneuerbarer in das Stromsystem.
Dieses Gesetz beschleunigt den Netzausbau und hilft damit das gesamte Stromsystem kostengünstiger zu machen. Das hilft jeder Österreicherin und jedem Österreicher, dem Wirtschaftsstandort sowie der Industrie, die ihre Prozesse besser dekarbonisieren kann, wenn sie auf günstigen und nachhaltigen Strom zurückgreifen kann."
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Global 2000 Hannah Keller Klima- und Energiesprecherin„Die erhöhten Ausbauziele für die Bundesländer sind definitiv ein Erfolg, sie bleiben aber nach wie vor hinter den Zielen, die im Nationalen Energie- und Klimaplan festgeschrieben sind und sind unzureichend, um Österreichs Klimaziele zu erreichen.
Ausbauziele sind nur stark, wenn sie auch verbindlich sind. Wenn das Gesetz sein Potential ausschöpfen soll, braucht es klare Konsequenzen für Bundesländer, die ihre Ausbauziele nicht erfüllen."