ElWG-Entwurf : Neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz in Begutachtung

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Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den österreichischen Strommarkt sowie klare Regeln für den Ausbau der Stromnetze bringen. Erst im Dezember hatten Branchenvertreter*innen auf Tempo im Gesetzgebungsprozess gedrängt, nun ist der ElWG-Entwurf in Begutachtung, der das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) ablösen soll.

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Künftig will der Entwurf auch die regionalen Verteilnetzbetreiber zur Vorlage von zehnjährigen Ausbauplänen verpflichten. Zudem soll es mehr Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten geben. Auch die Möglichkeiten zur Eigenversorgung mit grünem Strom sollen weiter ausgebaut und die Rechte von Endkund*innen gestärkt werden. So kann die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft durch den Lieferanten künftig nicht mehr unterbunden werden.

„Moderne und leistungsfähige Stromnetze sind für die Energiewende unerlässlich. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz schaffen wir nun bessere Regeln für den Ausbau“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Laut dem Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sind erneuerbare Energien bei der Netznutzung noch immer zahlreichen Hindernissen ausgesetzt. Diese müssen mit einem modernen Strommarktgesetz aus dem Weg geräumt werden.

„Wenn wir den österreichischen Strommarkt mit dieser Gesetzesnovelle an die aktuellen Anforderungen anpassen, profitieren alle Akteure am Energiemarkt. Vom Haushalt, der seinen überschüssigen Strom aus der eigenen PV-Anlage ins Netz einspeisen möchte, über das Unternehmen, das aus dem Kleinwasserkraftwerk nebenan den Strom beziehen möchte, bis zu Windkraftbetreibern, die Windkraftanlagen projektieren und ans Netz bringen möchten“, erklärt die Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig.

DI Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin EEÖ.
© Kleinwasserkraft Österreich

Zwei-Drittel-Hürde im Parlament

Das ElWG geht nun für sechs Wochen in Begutachtung – bis 23. Februar 2024 kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Mit der IG Windkraft, Erneuerbare Energie Österreich, Photovoltaic Austria und Oesterreichs Energie haben vier Branchenverbände auch bereits angekündigt, sich in den Gesetzgebungsprozess einbringen zu wollen. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, zeigt sich grundsätzlich erfreut: „Die IG Windkraft ist hoch erfreut, dass das ElWG nach doch sehr langen Diskussionen nun endlich in Begutachtung gesendet wird."

Nach Beschlussfassung als Regierungsvorlage wird der Gesetzesentwurf an den Nationalrat übermittelt werden. Zur Beschlussfassung im Parlament ist dort eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, hofft auf ein Inkrafttreten des Gesetzes vor dem Sommer 2024: „Nur so können wir größere Photovoltaikprojekte im Jahr 2024 ermöglichen und den Ausbau von PV in Österreich vorantreiben."

Vera Immitzer (Photovoltaic Austria): „Für den Ausbau der Erneuerbaren braucht es neben dem Bund vor allem die Länder und eine aktive Energieraumplanung.“
Vera Immitzer, PV Austria - © PVA

Arbeitsgruppe für Grundversorgung

Mit dem Begutachtungsstart wird zudem eine Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus den zuständigen Ministerien, Sozialpartnern und der Energiebranche eingerichtet, die ein neues Modell der Grundversorgung unter besonderer Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte (Sozialtarif) erarbeiten soll.

Dort sollen auch Weiterentwicklungen bei den Vorgaben für die Änderung von Preisen durch die Stromversorger diskutiert werden. Begrüßt wird dieses Vorhaben von Österreichs Energie. „Wir hoffen sehr, dass wir bei diesem wichtigen Thema rasch zu Ergebnissen kommen und bald Vorschläge auf dem Tisch liegen, die ein rechtssicheres Umfeld für Kund*innen und Lieferanten schaffen", erklärt Barbara Schmidt, Generalsekretärin der Interessenvertretung.

Barbara Schmidt, Oesterreichs Energie
Allein auf dem Papier wird man den Netzausbau nicht beschleunigen können.
Barbara Schmidt, Oesterreichs Energie

Kritik der E-Wirtschaft

Drei Kritikpunkte formuliert Österreichs Energie als Vertretung der E-Wirtschaft bereits jetzt: Kritisch wird die Bündelung von Kompetenzen in der Regulierungsbehörde E-Control gesehen. Insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Tarifierung wünscht sich die Interessenvertretung, dass der Gesetzgeber grundsätzliche Leitlinien vorgibt, an denen sich die Regulierungsbehörde und die Netzbetreiber künftig orientieren können.

In diesem Zusammenhang fordert die Branche auch eine Anpassung diverser sehr kurzer Fristen. „Allein auf dem Papier wird man den Netzausbau nicht beschleunigen können. Angesichts des beispiellosen Booms im Bereich PV arbeiten die Netzbetreiber bereits jetzt am Limit“, so Schmidt. Eine „echte Beschleunigung" könnte ihr nach schnellere Verfahren, kürzere Lieferzeiten von Komponenten und breitere öffentliche Unterstützung für Netz-Projekte bringen.

Die erstmalige Beschränkung der Einspeiseleistung begrüßt die Branche, hält die Regelung aber für nicht ausreichend. „PV-Anlagen etwa erreichen ihre maximale Leistung nur wenige Stunden im Jahr – die Netze auf allen Ebenen für diese seltenen Spitzen auszubauen, ergibt volkswirtschaftlich wenig Sinn und würde sich umgehend in höheren Netztarifen niederschlagen“, sagt Schmidt.

Auch in anderen Bereichen muss aus Sicht der E-Wirtschaft noch nachgebessert werden: Durch die Bereitstellung von Flexibilität ermöglichen Pumpspeicher und andere Speichersysteme die Integration von PV-Anlagen und Windkraftwerken in das Stromsystem. Um Anreize für Investitionen in diese Anlagen zu setzen, pocht die Interessenvertretung darauf, im ElWG Speicher von Netzentgelten zu befreien.

Auszug aus den ElWOG-Maßnahmen

  • Einführung des Rechts auf einen Aggregierungsvertrag
  • Einführung des Rechts auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen
  • Einführung des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
  • Einführung des Rechts auf guten Kund*innenservice und ordentliches Beschwerdemanagement
  • Einführung des Rechts auf vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät
  • Ermöglichung der Laststeuerung durch Aggregierung
  • Ermöglichung von Peer-to-Peer-Verträgen
  • Erleichterungen für Energiegemeinschaften
  • Einführung von Netzentwicklungsplänen für das Verteilernetz

Zum Entwurf: www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren/ElWG...